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   ArbG Cottbus, 01.04.2009 - 7 Ca 1541/08   

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https://dejure.org/2009,33932
ArbG Cottbus, 01.04.2009 - 7 Ca 1541/08 (https://dejure.org/2009,33932)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 01.04.2009 - 7 Ca 1541/08 (https://dejure.org/2009,33932)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 01. April 2009 - 7 Ca 1541/08 (https://dejure.org/2009,33932)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ArbG Cottbus PDF

    § 70 BAT-O, §§ 611 ff. BGB
    Differenzvergütungsklage auf Nachzahlung mangels rechtzeitiger Geltendmachung tariflich verfallener Ansprüche nicht gezahlter Entgeltbestandteile; tariflicher Verfall - öffentlicher Dienst - Kenntnis der tariflichen Verfallsklausel - Musterprozess - Hinweispflichten des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschlussfrist für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bei Anwendbarkeit des § 70 Bundesangestelltentarifvertrag Ost (BAT-O) auf das Arbeitsverhältnis; Auswirkungen einer fehlenden Kenntnis von der tariflichen Verfallfrist

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.01.2002 - 4 AZR 56/01

    Tarifliche Ausschlußfrist - Nachweisgesetz - Auslage im Betrieb

    Auszug aus ArbG Cottbus, 01.04.2009 - 7 Ca 1541/08
    Denn für den Nachweis einer durch arbeitsvertragliche Bezugnahme geltenden tariflichen Ausschlussfrist, reicht es nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 Nachweisgesetz aus, wenn auf die Anwendbarkeit des einschlägigen Tarifvertrages hingewiesen wird (BAG vom 23.01.2002 - 4 AZR 56/01, NZA 2002, 1367).

    Tarifliche Ausschlussfristen laufen aber auch, wenn sie den Parteien unbekannt sind (BAG vom 08.01.1970, DB 1970, 687; BAG vom 18.02.1992, DB 1992, 2249; BAG vom 23.01.2002 ­ 4 AZR 56/01, NZA 2002, 1367).

    Der Arbeitgeber muss die Unkenntnis des Arbeitnehmers weder beseitigen (BAG vom 15.06.1972, DB 1972, 1780) noch gehört es zu der Wirksamkeit tariflicher Ausschlussfristen, dass der Tarifvertrag im Betrieb ausgehängt wird (BAG vom 23.01.2002, a.a.O.).

  • BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 611/90

    Verhältnis von Musterprozeßvereinbarung und tariflicher Ausschlußfrist

    Auszug aus ArbG Cottbus, 01.04.2009 - 7 Ca 1541/08
    Tarifliche Ausschlussfristen laufen aber auch, wenn sie den Parteien unbekannt sind (BAG vom 08.01.1970, DB 1970, 687; BAG vom 18.02.1992, DB 1992, 2249; BAG vom 23.01.2002 ­ 4 AZR 56/01, NZA 2002, 1367).
  • BAG, 08.01.1970 - 5 AZR 124/69

    Fälligkeit von Lohnansprüchen eines Zeitlohnarbeiters - schriftliche

    Auszug aus ArbG Cottbus, 01.04.2009 - 7 Ca 1541/08
    Tarifliche Ausschlussfristen laufen aber auch, wenn sie den Parteien unbekannt sind (BAG vom 08.01.1970, DB 1970, 687; BAG vom 18.02.1992, DB 1992, 2249; BAG vom 23.01.2002 ­ 4 AZR 56/01, NZA 2002, 1367).
  • BAG, 15.06.1972 - 5 AZR 32/72

    Tarifliche Ausschlußfrist - Lohnbescheinigung - Aufschlüsselung des Lohnes -

    Auszug aus ArbG Cottbus, 01.04.2009 - 7 Ca 1541/08
    Der Arbeitgeber muss die Unkenntnis des Arbeitnehmers weder beseitigen (BAG vom 15.06.1972, DB 1972, 1780) noch gehört es zu der Wirksamkeit tariflicher Ausschlussfristen, dass der Tarifvertrag im Betrieb ausgehängt wird (BAG vom 23.01.2002, a.a.O.).
  • BAG, 28.01.1999 - 6 AZR 277/97
    Auszug aus ArbG Cottbus, 01.04.2009 - 7 Ca 1541/08
    Ein Verstoß gegen Treu und Glauben liegt jedoch dann vor, wenn eine Vertragspartei den Eindruck erweckt hat, sie werde den Anspruch erfüllen, auch ohne dass der Anspruchsgläubiger seine Ansprüche geltend zu machen brauche, sich jedoch nach Ablauf der Frist auf die Verfallsklausel beruft (BAG vom 14.06.1994 ­ 9 AZR 284/83 ­ AP Nr. 21 zu § 7 Bundesurlaubsgesetz Übertragung; BAG vom 28.01.1999 ­ 6 AZR 277/97 ­ ZTR 1999, 471).
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