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   ArbG Cottbus, 04.01.2006 - 5 Ca 1899/05   

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ArbG Cottbus, 04.01.2006 - 5 Ca 1899/05 (https://dejure.org/2006,26109)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 04.01.2006 - 5 Ca 1899/05 (https://dejure.org/2006,26109)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 04. Januar 2006 - 5 Ca 1899/05 (https://dejure.org/2006,26109)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • ArbG Cottbus PDF

    Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbing; Darlegungs- und Beweislast bei Mobbingvorwürfen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Abmahnung, Anordnung von Überstunden und Übertragung von Arbeiten als "Mobbinghandlung"; Ansprüche eines stellvertretenden Betriebsleiters auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen "Mobbing"; Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast ...

  • brandenburg.de PDF

    Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbing

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Ausführliche Zusammenfassung)

    Mobbing, Abmahnung als Mobbing, Heraushebende Maßnahme erforderlich, Darlegungs- und Beweislast beim Arbeitnehmer

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00

    Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers

    Auszug aus ArbG Cottbus, 04.01.2006 - 5 Ca 1899/05
    Verletzt der Arbeitgeber innerhalb des Arbeitsverhältnisses das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers, so liegt darin zugleich ein Verstoß gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten (vgl. Thüringer Landesarbeitsgericht vom 10.04.2001, 5 Sa 403/00, LAGE Art. 2 GG, Persönlichkeitsrecht Nr. 2).

    ... verletzen" (Thüringer Landesarbeitsgericht vom 15.02.2001, 5 Sa 102/00, und vom 10.04.2001, 5 Sa 403/00).

    Das bedeutet, es müssen fortgesetzte aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende Verhaltensweisen gegeben sein, die der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienen, nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall ein übergeordnetes, von der Rechtsordnung missbilligtes Ziel verfolgen und in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre, den Körper oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen (vgl. Thüringer LAG vom 15.02.2001 und 10.04.2001 a. a. O.).

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus ArbG Cottbus, 04.01.2006 - 5 Ca 1899/05
    Ein derartiges unbeherrschtes Führungsverhalten, das sich gelegentlich auch gegen den Kläger richtete, ist jedoch nicht als Mobbing zu qualifizieren (vgl. LAG Rheinland-Pfalz vom 19.02.2004 ­ 2 Ta 12/04), denn nicht jede unfreundliche, unangemessene, grob geschmacklose Bemerkung oder jeder ,,lockere" Spruch, die die gebotene Zurückhaltung vermissen lassen, ist bereits Ausdruck der Missachtung des Wertes, der dem Menschen kraft seines Personseins zukommt, und verletzt damit den sozialen Wert- und Achtungsanspruch des Betroffenen (vgl. BVerfG, Urteil vom 15.12.1970, 2 BvF 1/69, 2 BvR 629/68 und 308/69 ­ BVerfGE 30, 2 ­ 26).
  • LAG Thüringen, 15.02.2001 - 5 Sa 102/00

    Rechtschutz gegen Mobbing; Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter

    Auszug aus ArbG Cottbus, 04.01.2006 - 5 Ca 1899/05
    ... verletzen" (Thüringer Landesarbeitsgericht vom 15.02.2001, 5 Sa 102/00, und vom 10.04.2001, 5 Sa 403/00).
  • BAG, 15.01.1997 - 7 ABR 14/96

    Übernahme von Schulungskosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an

    Auszug aus ArbG Cottbus, 04.01.2006 - 5 Ca 1899/05
    Nach arbeitsrechtlichem Verständnis ist ,,Mobbing" ein ,,systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte" (vgl. BAG vom 15.01.1997, NZA 1997, 781) oder, weiter ausholend, ,,fortgesetzte aufeinander aufbauende und ineinander übergreifende Verhaltensweisen, die der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienen und nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall zu einer übergeordneten von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen.
  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

    Auszug aus ArbG Cottbus, 04.01.2006 - 5 Ca 1899/05
    Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts wird aus § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG hergeleitet (BVerfG, NJW 2000, 2187; BGH vom 05.10.2004, NJW 2005, 215 ­ 218).
  • BGH, 01.08.2002 - III ZR 277/01

    Haftung des Dienstherrn für Schäden durch Mobbing durch den Vorgesetzten eines

    Auszug aus ArbG Cottbus, 04.01.2006 - 5 Ca 1899/05
    Im Umgang mit Untergebenen wäre auch der Beklagte zu 1) zu einem korrekten, achtungs- und vertrauenswürdigen Auftreten verpflichtet und hatte sich insbesondere auch eines angemessenen Umgangstons zu befleißigen (vgl. BGH vom 01.08.2002, NZA 2002, S. 1214).
  • BVerfG, 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96

    Schmerzensgeld bei psychischen Gesundheitsschäden, hier: Nichtannahme einer

    Auszug aus ArbG Cottbus, 04.01.2006 - 5 Ca 1899/05
    Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts wird aus § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG hergeleitet (BVerfG, NJW 2000, 2187; BGH vom 05.10.2004, NJW 2005, 215 ­ 218).
  • BGH, 10.05.2001 - XII ZR 108/99

    Begriff der allgemeinen Schulausbildung

    Auszug aus ArbG Cottbus, 04.01.2006 - 5 Ca 1899/05
    Dabei muss der Kläger die klagebegründenden Tatsachen, den konkreten Lebensvorgang bezüglich aller anspruchsbegründenden Tatsachen entsprechend der Substantiierungstheorie (vgl. BGH NJW 2001, S. 2633) so vortragen, dass es dem Gegner möglich ist zu erkennen, auf welche konkreten Tatsachen der Anspruchsteller sich bezieht.
  • LAG Köln, 07.01.1998 - 2 Sa 1014/97

    Schadensersatz und Schmerzensgeld bei einer unberechtigten Abmahnung durch den

    Auszug aus ArbG Cottbus, 04.01.2006 - 5 Ca 1899/05
    Dies gilt grundsätzlich auch, wenn sich die Abmahnung als unberechtigt herausstellt (vgl. LAG Köln vom 07.01.1998, 2 Sa 1014/97).
  • LAG Hamm, 21.12.2004 - 13 (5) Sa 659/04

    Mobbing, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Kausalität, Verschulden

    Auszug aus ArbG Cottbus, 04.01.2006 - 5 Ca 1899/05
    ... Macht der Arbeitnehmer unter Berufung auf jahrelanges Mobbing einen Schadensersatzanspruch geltend, so hat er im Prozess die Darlegungs- und Beweislast für die begangenen Rechtsgutverletzungen einschließlich des erforderlichen Verschuldens und der daraus resultierenden Erkrankungen (vgl. LAG Hamm vom 21.12.2004, Az. 13 (5) Sa 659/04).
  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZN 27/03

    Nichtzulassungsbeschwerde - Substantiierung von Mobbingvorwürfen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2004 - 2 Ta 12/04

    Prozesskostenhilfe für Schmerzensgeld wegen "Mobbing"

  • ArbG München, 25.09.2001 - 8 Ca 1562/01

    Mobbing als Anspruchsgrundlage; Schadensersatzansprüche wegen Mobbings;

  • ArbG Frankfurt/Main, 21.05.2008 - 15 Ca 787/08

    Nicht grundsätzlich Schmerzensgeld bei Mobbing!

    Der Arbeitnehmer muss eine größere Anzahl einzelner Tathandlungen nach Zeit, Situation und sonstigen Umständen darlegen und unter Beweis stellen (LAG Bremen, Urteil vom 17. Oktober 2002 a.a.O.; ArbG München, Urteil vom 25. September 2001, 8 Ca 1562/01 , NZA-RR 2002, 123 ff; ArbG Cottbus, Urteil vom 04. Januar 2006, 5 Ca 1899/05 , juris).
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