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ArbG Darmstadt, 18.03.2015 - 5 BV 11/14 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 18.03.2015 - 5 BV 11/14
- LAG Hessen, 18.04.2016 - 16 TaBV 80/15
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hessen, 18.04.2016 - 16 TaBV 80/15
Der Betriebsrat - für den von ihm beauftragten Rechtsanwalt gilt nichts anderes - …
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 18. März 2015 - 5 BV 11/14 - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen teilweise abgeändert:.Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 18. März 2015 - 5 BV 11/14 - wird zurückgewiesen.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 18. März 2015 - 5 BV 11/14 - teilweise abzuändern und die Beteiligte zu 2) zu verpflichten,.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 18. März 2015 - 5 BV 11/14 - teilweise abzuändern und die Anträge insgesamt zurückzuweisen,.
- LAG Hamm, 07.08.2015 - 13 TaBV 18/15
Pflicht des Arbeitgebers zur Tragung von Anwaltskosten des Betriebsrats in einem …
In dem Hauptsacheverfahren ( Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 5 BV 11/14 ) hierzu wurden die Anträge ebenfalls mit Beschluss vom 09.09.2014 abgewiesen.