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   ArbG Dortmund, 31.08.2006 - 6 Ca 4876/05   

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https://dejure.org/2006,23837
ArbG Dortmund, 31.08.2006 - 6 Ca 4876/05 (https://dejure.org/2006,23837)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 31.08.2006 - 6 Ca 4876/05 (https://dejure.org/2006,23837)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 31. August 2006 - 6 Ca 4876/05 (https://dejure.org/2006,23837)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Arbeitnehmerweiterbildung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 9 AbWG NRW
    Arbeitnehmerweiterbildung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freistellung eines Arbeitnehmers für Bildungsveranstaltungen unter Fortzahlung der Bezüge; Zusammenfassung von Arbeitnehmerweiterbildungsansprüchen aus zwei Kalenderjahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 11.05.1993 - 9 AZR 126/89

    Zusammenfassung des Anspruchs auf Arbeitnehmerweiterbildung aus mehreren

    Auszug aus ArbG Dortmund, 31.08.2006 - 6 Ca 4876/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 11.05.1993 - 9 AZR 126/89 - AP Nr. 2 zu § 3 BildungsurlaubsG NRW) bedeutet "zusammenfassen" die Vereinigung beider Ansprüche zu einem Anspruch von 10 Kalendertagen, der - soweit er den Anspruch des laufenden Kalenderjahres übersteigt - nur zur Teilnahme an einer mehr als fünftägigen Bildungsveranstaltung oder an mehreren zusammenhängenden Veranstaltungen von insgesamt mehr als fünftägiger Dauer genutzt werden kann.
  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 261/90

    Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen - Sprachkurs: Italienisch für

    Auszug aus ArbG Dortmund, 31.08.2006 - 6 Ca 4876/05
    Das BAG hat einen Sprachkurs "Italienisch für Anfänger" einer Krankenschwester anerkannt, die während ihrer Tätigkeit italienische Patienten zu betreuen hat (BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 261/90 - AP Nr. 4 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).
  • LAG Hamm, 18.07.2007 - 18 Sa 243/07

    Arbeitnehmerweiterbildung, Sprachkurs Spanisch, Flugbegleiter einer

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 31.08.2006 - 6 Ca 4876/05 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 31.08.2006 - 6 Ca 4876/05 - abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

    die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 31.08.2006 - 6 Ca 4876/05 - zurückzuweisen.

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