Rechtsprechung
ArbG Dortmund, 31.08.2006 - 6 Ca 4876/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Arbeitnehmerweiterbildung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 9 AbWG NRW
Arbeitnehmerweiterbildung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Freistellung eines Arbeitnehmers für Bildungsveranstaltungen unter Fortzahlung der Bezüge; Zusammenfassung von Arbeitnehmerweiterbildungsansprüchen aus zwei Kalenderjahren
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 31.08.2006 - 6 Ca 4876/05
- LAG Hamm, 18.07.2007 - 18 Sa 243/07
- BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 815/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 11.05.1993 - 9 AZR 126/89
Zusammenfassung des Anspruchs auf Arbeitnehmerweiterbildung aus mehreren …
Auszug aus ArbG Dortmund, 31.08.2006 - 6 Ca 4876/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 11.05.1993 - 9 AZR 126/89 - AP Nr. 2 zu § 3 BildungsurlaubsG NRW) bedeutet "zusammenfassen" die Vereinigung beider Ansprüche zu einem Anspruch von 10 Kalendertagen, der - soweit er den Anspruch des laufenden Kalenderjahres übersteigt - nur zur Teilnahme an einer mehr als fünftägigen Bildungsveranstaltung oder an mehreren zusammenhängenden Veranstaltungen von insgesamt mehr als fünftägiger Dauer genutzt werden kann. - BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 261/90
Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen - Sprachkurs: Italienisch für …
Auszug aus ArbG Dortmund, 31.08.2006 - 6 Ca 4876/05
Das BAG hat einen Sprachkurs "Italienisch für Anfänger" einer Krankenschwester anerkannt, die während ihrer Tätigkeit italienische Patienten zu betreuen hat (BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 261/90 - AP Nr. 4 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).
- LAG Hamm, 18.07.2007 - 18 Sa 243/07
Arbeitnehmerweiterbildung, Sprachkurs Spanisch, Flugbegleiter einer …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 31.08.2006 - 6 Ca 4876/05 - wird zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 31.08.2006 - 6 Ca 4876/05 - abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 31.08.2006 - 6 Ca 4876/05 - zurückzuweisen.