Rechtsprechung
ArbG Eberswalde, 22.03.2011 - 2 Ca 827/10 |
Verfahrensgang
- ArbG Eberswalde, 22.03.2011 - 2 Ca 827/10
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 19 Sa 748/11
- BAG, 17.10.2012 - 5 AZR 128/12
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 3 Sa 1406/11
Festlohnvereinbarung - muss fixe monatliche Arbeitszeit vereinbart werden?
Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 2 Ca 827/10 geführt.Mit Klageerweiterung vom 13. Februar 2011 zu dem Aktenzeichen 2 Ca 827/10 hat der Kläger die Zahlung der Vergütungsdifferenz für Januar 2011 in Höhe von 73, 10 Euro brutto nebst Zinsen geltend gemacht.
Durch Beschluss vom 17. Februar 2011 hat das Arbeitsgericht die Klageerweiterung vom 13. Februar 2011 von dem Verfahren 2 Ca 827/10 abgetrennt.
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 19 Sa 748/11
Einseitige Anpassung einer Vergütungsabrede durch Arbeitgeber
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Eberswalde vom 22.03.2011 - 2 Ca 827/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Mit Urteil vom 22.03.2011 - 2 Ca 827/10 - hat das Arbeitsgericht Eberswalde die Beklagte verurteilt, an den Kläger 477, 30 EUR brutto nebst Zinsen zu zahlen und hat die Berufung zugelassen.
Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Eberswalde - 2 Ca 827/10 - vom 22.03.2011 die Klage abzuweisen.