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   ArbG Essen, 02.10.2015 - 3 Ca 1011/15   

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ArbG Essen, 02.10.2015 - 3 Ca 1011/15 (https://dejure.org/2015,30550)
ArbG Essen, Entscheidung vom 02.10.2015 - 3 Ca 1011/15 (https://dejure.org/2015,30550)
ArbG Essen, Entscheidung vom 02. Oktober 2015 - 3 Ca 1011/15 (https://dejure.org/2015,30550)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 589/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

    Auszug aus ArbG Essen, 02.10.2015 - 3 Ca 1011/15
    Für das Gericht muss erkennbar sein, ob im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung feststeht, dass das Bedürfnis zur Beschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers bis zum Ablauf der Kündigungsfrist entfallen wird (vgl. BAG vom 13.06.2002 - 2 AZR 589/01, juris; BAG vom 05.10.1995 - 2 AZR 269/95, juris).

    Der Arbeitgeber darf sich weder auf die schlichte Behauptung beschränken, er wolle seine Arbeiten künftig mit verringertem Personal erledigen, noch genügen schlagwortartige Beschreibungen eines Rationalisierungsplans (vgl. BAG vom 13.06.2002 - 2 AZR 589/01 a.a.O.).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Essen, 02.10.2015 - 3 Ca 1011/15
    Obsiegt der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess in erster Instanz, so überwiegt sein Beschäftigungsinteresse in der Regel gegenüber dem Interesse des Arbeitgebers, ihn nicht zu beschäftigen (vgl. BAG GS vom 27.02.1985 - GS 1/84, juris; vgl. auch LAG Düsseldorf vom 15.03.2007 - 11 Sa 1273/06, juris).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus ArbG Essen, 02.10.2015 - 3 Ca 1011/15
    Eine unternehmerische Organisationsentscheidung kann auch darin bestehen, neu zu bestimmen, mit welcher Mitarbeiterzahl zukünftig das Unternehmensziel erreicht werden soll bzw. welche Kapazität an einzusetzenden Arbeitskräften und ihrer Arbeitszeit vorgehalten werden muss (vgl. BAG vom 22.09.2005 - 2 AZR 365/04, juris; BAG vom 2..06.1999 - 2 AZR 141/99, juris).
  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus ArbG Essen, 02.10.2015 - 3 Ca 1011/15
    Aus innerbetrieblichen Gründen ist eine Kündigung gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren inner-betrieblicher Umsetzung das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (vgl. BAG vom 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06, juris; BAG vom 18.10.2006 - 2 AZR 676/05, juris; BAG vom 29.03.1990 - 2 AZR 369/89, juris).
  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Essen, 02.10.2015 - 3 Ca 1011/15
    Aus innerbetrieblichen Gründen ist eine Kündigung gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren inner-betrieblicher Umsetzung das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (vgl. BAG vom 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06, juris; BAG vom 18.10.2006 - 2 AZR 676/05, juris; BAG vom 29.03.1990 - 2 AZR 369/89, juris).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus ArbG Essen, 02.10.2015 - 3 Ca 1011/15
    Dabei muss er die zukünftige Entwicklung der Arbeitsmenge anhand einer näher konkretisierten Prognose darstellen und angeben, wie die anfallenden Arbeiten vom verbliebenen Personal ohne überobligationsmäßige Leistungen, also im Rahmen ihrer vertraglich geschuldeten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, erledigt werden können (vgl. BAG vom 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06, juris; BAG vom 2..06.1999 - 2 AZR 522/98, juris).
  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 676/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus ArbG Essen, 02.10.2015 - 3 Ca 1011/15
    Aus innerbetrieblichen Gründen ist eine Kündigung gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren inner-betrieblicher Umsetzung das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (vgl. BAG vom 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06, juris; BAG vom 18.10.2006 - 2 AZR 676/05, juris; BAG vom 29.03.1990 - 2 AZR 369/89, juris).
  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Essen, 02.10.2015 - 3 Ca 1011/15
    Dabei muss er die zukünftige Entwicklung der Arbeitsmenge anhand einer näher konkretisierten Prognose darstellen und angeben, wie die anfallenden Arbeiten vom verbliebenen Personal ohne überobligationsmäßige Leistungen, also im Rahmen ihrer vertraglich geschuldeten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, erledigt werden können (vgl. BAG vom 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06, juris; BAG vom 2..06.1999 - 2 AZR 522/98, juris).
  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

    Auszug aus ArbG Essen, 02.10.2015 - 3 Ca 1011/15
    In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob ein bestimmter räumlich fixierter Arbeitsplatz entfällt, sondern darauf, ob aufgrund eines geringeren oder veränderten Arbeitsanfalls das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung für den gekündigten Arbeitnehmer entfallen oder innerhalb einer Gruppe der vergleichbaren Arbeitnehmer gesunken ist (vgl. BAG vom 30.05.1985 - 2 AZR 321/84, juris).
  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 365/04

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Essen, 02.10.2015 - 3 Ca 1011/15
    Eine unternehmerische Organisationsentscheidung kann auch darin bestehen, neu zu bestimmen, mit welcher Mitarbeiterzahl zukünftig das Unternehmensziel erreicht werden soll bzw. welche Kapazität an einzusetzenden Arbeitskräften und ihrer Arbeitszeit vorgehalten werden muss (vgl. BAG vom 22.09.2005 - 2 AZR 365/04, juris; BAG vom 2..06.1999 - 2 AZR 141/99, juris).
  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00

    Verlagerung eines Betriebsteils - betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 269/95

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl; Beförderungsanspruch

  • LAG Düsseldorf, 15.03.2007 - 11 Sa 1273/06

    Weiterbeschäftigungsanspruch im gekündigten Arbeitsverhältnis bei erfolgreicher

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