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   ArbG Essen, 24.03.2016 - 5 Ca 3106/15   

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ArbG Essen, 24.03.2016 - 5 Ca 3106/15 (https://dejure.org/2016,6671)
ArbG Essen, Entscheidung vom 24.03.2016 - 5 Ca 3106/15 (https://dejure.org/2016,6671)
ArbG Essen, Entscheidung vom 24. März 2016 - 5 Ca 3106/15 (https://dejure.org/2016,6671)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    AT-Angestellte - Regelung zur Abgeltung einkommensrelevanter Ansprüche

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02

    Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der

    Auszug aus ArbG Essen, 24.03.2016 - 5 Ca 3106/15
    Dabei sind Arbeitsbedingungen durch Tarifvertrag geregelt, wenn über sie ein Tarifvertrag geschlossen ist und der Betrieb in dessen räumlichen, persönlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich fällt (BAG v. 22.03.2005 - 1 ABR 64/03 - NZA 2006, 383 ff; BAG v. 21.01.2003 - 1 ABR 9/02 - NZA 2003, 1097 ff.).

    (BAG v. 21.01.2003, a. a. O.).

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Auszug aus ArbG Essen, 24.03.2016 - 5 Ca 3106/15
    Die Möglichkeit einer Rückwirkung normativer Regelungen ist durch das Vertrauensschutz- und das Verhältnismäßigkeitsprinzip beschränkt (BAG v. 15.05.2012 - 3 AZR 2./10 - NZA-RR 2012, 433 ff.; BAG v. 10.02.2009 - 3 AZR 653/07 - NZA 2009, 796 ff.).
  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03

    Sperrwirkung eines Tarifvertrags

    Auszug aus ArbG Essen, 24.03.2016 - 5 Ca 3106/15
    Dabei sind Arbeitsbedingungen durch Tarifvertrag geregelt, wenn über sie ein Tarifvertrag geschlossen ist und der Betrieb in dessen räumlichen, persönlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich fällt (BAG v. 22.03.2005 - 1 ABR 64/03 - NZA 2006, 383 ff; BAG v. 21.01.2003 - 1 ABR 9/02 - NZA 2003, 1097 ff.).
  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner

    Auszug aus ArbG Essen, 24.03.2016 - 5 Ca 3106/15
    Die Möglichkeit einer Rückwirkung normativer Regelungen ist durch das Vertrauensschutz- und das Verhältnismäßigkeitsprinzip beschränkt (BAG v. 15.05.2012 - 3 AZR 2./10 - NZA-RR 2012, 433 ff.; BAG v. 10.02.2009 - 3 AZR 653/07 - NZA 2009, 796 ff.).
  • BAG, 23.01.2008 - 1 AZR 988/06

    Ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus ArbG Essen, 24.03.2016 - 5 Ca 3106/15
    Im Verhältnis zweier gleichrangiger Normen gilt nicht das Günstigkeitsprinzip, sondern die Zeitkollisionsregel mit der Folge, dass die jüngere Norm der älteren vorgeht (st. Rspr. des BAG, beispielhaft für viele: BAG v. 13.03.2007 - 1 AZR 232/06 - NZA-RR 2007, 411 ff.; BAG v. 23.01.2008 - 1 AZR 988/06 - NZA 2008, 709 ff.).
  • BAG, 13.03.2007 - 1 AZR 232/06

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Wegfall einer übertariflichen Zulage - § 9 MTV

    Auszug aus ArbG Essen, 24.03.2016 - 5 Ca 3106/15
    Im Verhältnis zweier gleichrangiger Normen gilt nicht das Günstigkeitsprinzip, sondern die Zeitkollisionsregel mit der Folge, dass die jüngere Norm der älteren vorgeht (st. Rspr. des BAG, beispielhaft für viele: BAG v. 13.03.2007 - 1 AZR 232/06 - NZA-RR 2007, 411 ff.; BAG v. 23.01.2008 - 1 AZR 988/06 - NZA 2008, 709 ff.).
  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 475/09

    Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung

    Auszug aus ArbG Essen, 24.03.2016 - 5 Ca 3106/15
    Im Zweifel gebührt der Auslegung der Vorzug, die zu einer gesetzeskonformen, sachgerechten und praktisch handhabbaren Regelung führt (beispielhaft für viele BAG v. 19.04.2011 - 3 AZR 272/09 - juris; BAG v. 30.2..2010 - 3 AZR 475/09 - NZA 2011, 748 ff.).
  • BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 272/09

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Begriff des versorgungsfähigen Entgelts

    Auszug aus ArbG Essen, 24.03.2016 - 5 Ca 3106/15
    Im Zweifel gebührt der Auslegung der Vorzug, die zu einer gesetzeskonformen, sachgerechten und praktisch handhabbaren Regelung führt (beispielhaft für viele BAG v. 19.04.2011 - 3 AZR 272/09 - juris; BAG v. 30.2..2010 - 3 AZR 475/09 - NZA 2011, 748 ff.).
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