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ArbG Frankfurt/Main, 03.12.2013 - 8 Ca 3046/13 |
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ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03. Dezember 2013 - 8 Ca 3046/13 (https://dejure.org/2013,66016)
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Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 03.12.2013 - 8 Ca 3046/13
- LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 327/14
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 327/14
Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht …
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeits' gerichts Frankfurt am Main vom 03. Dezember 2013 - 8 Ca 3046/13 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat der Klage mit Urteil vom 3. Dezember 2013 -8 Ca 3046/13 -stattgegeben und dies im Wesentlichen damit begründet, dass dem Beklagten gegen den tariflichen Anspruch des Klägers kein Zurückbehaltungsrecht aus § 273 Abs. 1 BGB zustehe.
in Abänderung der Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 3. Dezember 2013-8 Ca 3046/13- die Klage abzuweisen.