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ArbG Freiburg, 28.02.2002 - 10 Ca 476/99 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Erforderlichkeit der Beiziehung der Personalvertretung; Beteiligung der Personalvertretung nach Auflösung der Beschäftigungsstelle; Bestehenbleiben eines Restmandats der Personalvertretung nach ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87
Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von …
Auszug aus ArbG Freiburg, 28.02.2002 - 10 Ca 476/99
Der Weiterbeschäftigungsantrag hat seine Rechtsgrundlage in §§ 611, 613 BGB in Verbindung mit § 242 BGB (ständige Rechtsprechung vgl. BAG AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht). - BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 639/94
Auszug aus ArbG Freiburg, 28.02.2002 - 10 Ca 476/99
Durch das System der Stufenvertretung neben den jeweiligen örtlichen Personalvertretung ist sichergestellt, daß in allen Fällen, in denen das Bundespersonalvertretungsgesetz ein Beteiligungsrecht vorsieht, dessen Ausübung auch gewährleistet wird, ohne daß es einen personalvertretungsfreien Raum gibt (BAG vom 26.10.1995 -- 2 AZR 639/94 -- n.v. unter II. 2 a der Gründe).