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   ArbG Herne, 24.05.2011 - 3 Ca 653/11   

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https://dejure.org/2011,23982
ArbG Herne, 24.05.2011 - 3 Ca 653/11 (https://dejure.org/2011,23982)
ArbG Herne, Entscheidung vom 24.05.2011 - 3 Ca 653/11 (https://dejure.org/2011,23982)
ArbG Herne, Entscheidung vom 24. Mai 2011 - 3 Ca 653/11 (https://dejure.org/2011,23982)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einzelfallentscheidung zur Zahlung von Weihnachtsgeld auf Grund einer betrieblichen Übung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einzelfallentscheidung zur Zahlung von Weihnachtsgeld auf Grund einer betrieblichen Übung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Im Falle einer jahrelangen vorbehaltlosen Zahlung von Weihnachtsgeld durch den Arbeitgeber entsteht ein Anspruch auf Zahlung eines Weihnachtsgeldes aus betrieblicher Übung; Anspruch auf Zahlung eines Weihnachtsgeldes aus betrieblicher Übung

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08

    Weihnachtsgeld - gegenläufige betriebliche Übung

    Auszug aus ArbG Herne, 24.05.2011 - 3 Ca 653/11
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht indes durch Entscheidung vom 18.03.2009, 10 AZR 281/08, AP Nr. 83 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, aufgegeben.

    Hat ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Jahre lang vorbehaltlos Weihnachtsgeld gezahlt, wird der Anspruch des Arbeitnehmers auf Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung nicht dadurch aufgehoben, dass der Arbeitgeber später bei der Leistung des Weihnachtsgeldes erklärt, die Zahlung des Weihnachtsgeldes sei eine freiwillige Leistung und begründe keinen Rechtsanspruch und der Arbeitnehmer der neuen Handhabung über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg nicht widerspricht (BAG, Urteil v. 18.03.2009, 10 AZR 281/08, a. a. O.).

  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Freiwilligkeitsvorbehalt -

    Auszug aus ArbG Herne, 24.05.2011 - 3 Ca 653/11
    Entscheidend ist dabei nicht, ob der Erklärende einen Verpflichtungswillen hatte, sondern ob der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände dahin verstehen konnte und durfte, der Arbeitgeber wolle sich zu einer über seine gesetzlichen, tarifvertraglichen und vertraglichen Pflichten hinausgehenden Leistung verpflichten (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur BAG, Urteil v. 08.12.2010, 10 AZR 671/09, juris; BAG, Urteil v. 24.03.2010, 10 AZR 43/09, AP Nr. 90 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG, Urteil v. 13.06.2007, 5 AZR 849/06, AP Nr. 78 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).

    Bei jährlich an die gesamte Belegschaft geleisteten Gratifikationen ist die Regel aufgestellt worden, nach der eine zumindest dreimalige vorbehaltlose Gewährung zur Verbindlichkeit erstarkt, falls nicht besondere Umstände hiergegen sprechen oder der Arbeitgeber bei der Zahlung einen Bindungswillen für die Zukunft ausgeschlossen hat (BAG, Urteil v. 08.12.2010, 10 AZR 671/09, a. a. O.; BAG, Urteil v. 21.01.2009, 10 AZR 219/08, juris).

  • LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 721/04

    Gratifikation, Betriebsübung, wirtschaftliche Notlage, Störung der

    Auszug aus ArbG Herne, 24.05.2011 - 3 Ca 653/11
    Bei der Gewährung einer Gratifikation aufgrund einer betrieblichen Übung kommt eine Kürzung oder ein vollständiger Wegfall des Anspruchs wegen einer wirtschaftlichen Notlage des Arbeitgebers nicht in Betracht (LAG Hamm, Urteil v. 13.09.2004, 8 Sa 721/04, NZA-RR 2005, S. 237 f.).

    Ohne besondere Anhaltspunkte kann das Wirtschaftsrisiko des Arbeitgebers auch nicht als Geschäftsgrundlage der Gratifikationszuwendung angesehen werden (vgl. dazu ebenfalls ausführlich LAG Hamm, Urteil v. 13.09.2004, 8 Sa 721/04, a. a. O.).

  • BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 219/08

    Freiwilligkeitsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag - AGB-Kontrolle -

    Auszug aus ArbG Herne, 24.05.2011 - 3 Ca 653/11
    Bei jährlich an die gesamte Belegschaft geleisteten Gratifikationen ist die Regel aufgestellt worden, nach der eine zumindest dreimalige vorbehaltlose Gewährung zur Verbindlichkeit erstarkt, falls nicht besondere Umstände hiergegen sprechen oder der Arbeitgeber bei der Zahlung einen Bindungswillen für die Zukunft ausgeschlossen hat (BAG, Urteil v. 08.12.2010, 10 AZR 671/09, a. a. O.; BAG, Urteil v. 21.01.2009, 10 AZR 219/08, juris).
  • BAG, 13.06.2007 - 5 AZR 849/06

    Schichtplangestaltung an Feiertagen - Betriebliche Übung

    Auszug aus ArbG Herne, 24.05.2011 - 3 Ca 653/11
    Entscheidend ist dabei nicht, ob der Erklärende einen Verpflichtungswillen hatte, sondern ob der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände dahin verstehen konnte und durfte, der Arbeitgeber wolle sich zu einer über seine gesetzlichen, tarifvertraglichen und vertraglichen Pflichten hinausgehenden Leistung verpflichten (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur BAG, Urteil v. 08.12.2010, 10 AZR 671/09, juris; BAG, Urteil v. 24.03.2010, 10 AZR 43/09, AP Nr. 90 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG, Urteil v. 13.06.2007, 5 AZR 849/06, AP Nr. 78 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96

    Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung

    Auszug aus ArbG Herne, 24.05.2011 - 3 Ca 653/11
    Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes konnte eine betriebliche Übung durch eine geänderte betriebliche Übung beendet werden (vgl. BAG, Urteil v. 26.03.1997, 10 AZR 612/96, AP Nr. 50 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 43/09

    Übertarifliche Jahressonderzahlung - betriebliche Übung

    Auszug aus ArbG Herne, 24.05.2011 - 3 Ca 653/11
    Entscheidend ist dabei nicht, ob der Erklärende einen Verpflichtungswillen hatte, sondern ob der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände dahin verstehen konnte und durfte, der Arbeitgeber wolle sich zu einer über seine gesetzlichen, tarifvertraglichen und vertraglichen Pflichten hinausgehenden Leistung verpflichten (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur BAG, Urteil v. 08.12.2010, 10 AZR 671/09, juris; BAG, Urteil v. 24.03.2010, 10 AZR 43/09, AP Nr. 90 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG, Urteil v. 13.06.2007, 5 AZR 849/06, AP Nr. 78 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
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