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   ArbG Iserlohn, 04.06.2008 - 3 Ca 2636/07   

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https://dejure.org/2008,70754
ArbG Iserlohn, 04.06.2008 - 3 Ca 2636/07 (https://dejure.org/2008,70754)
ArbG Iserlohn, Entscheidung vom 04.06.2008 - 3 Ca 2636/07 (https://dejure.org/2008,70754)
ArbG Iserlohn, Entscheidung vom 04. Juni 2008 - 3 Ca 2636/07 (https://dejure.org/2008,70754)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Persönlichkeitsrecht, Schmerzensgeld, Videoüberwachung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Persönlichkeitsrecht, Schmerzensgeld, Videoüberwachung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dauerhafte Videoüberwachung von Arbeitnehmern als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht; Zulässigkeit einer Ausschlussklausel in einem Arbeitsvertrag; Zulässigkeit einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz zur Verhinderung von Zugriffen Unbefugter auf die Kasse

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 34/03

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 04.06.2008 - 3 Ca 2636/07
    Das BAG hat in zwei grundlegenden Entscheidungen in enger Anlehnung an die Rechtsprechung des BVerfG die rechtlichen Voraussetzungen einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz herausgearbeitet (BAG vom 29.06.2004 (1 ABR 21/04 gleich AP Nr. 41 BetrVG 1972, § 87 Überwachung; BAG vom 14.12.2004 1 ABR 34/03; jeweils unter Bezugnahme und Zitierung der Rechtsprechung des BVerfG).

    Bei den Betriebsräumlichkeiten der Beklagten handelt es sich auch nicht um öffentlich zugängliche Räume (vgl. dazu ausführlich BAG vom 29.06.2004 und 14.12.2004, a.a.O.).

  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 04.06.2008 - 3 Ca 2636/07
    Ein Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts setzt nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs für Zivilsachen (BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03, NJW 2005, 215 ff.) voraus, dass eine schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt, bei welcher die Beeinträchtigung nach der Art der Verletzung nicht in anderer Weise durch Genugtuung, Unterlassen, Gegendarstellung, oder Widerruf befriedigend ausgeglichen werden kann.

    Die Zubilligung einer Geldentschädigung im Fall einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung beruht auf dem Gedanken, dass ohne einen solchen Anspruch selbst schwerwiegende Verletzungen der Würde und Ehre des Menschen häufig ohne Sanktionen blieben (BGH vom 05.10.2004, NJW 2005, 215 ff.).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 04.06.2008 - 3 Ca 2636/07
    Das als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gewährleistete Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedarf dabei unter den Bedingungen der automatisierten Datenverarbeitung in besonderem Maße des Schutzes (Volkszählungsurteil des BVerfG vom 15.12.1983 - 1 BvR 209/83).
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 04.06.2008 - 3 Ca 2636/07
    Dafür ist eine Güterabwägung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls erforderlich (BAG vom 27.03.2003 - 2 AZR 51/02).
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 464/00

    Abmahnung - Nebentätigkeit - Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 04.06.2008 - 3 Ca 2636/07
    Der Klägerin steht gegen die Beklagte zu 2, welche die Abmahnung ausgesprochen hat, ein Anspruch auf Rücknahme und Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte zu (vgl. BAG vom 11.12.2001, AP Nr. 8 zu § 611 BGB Nebentätigkeit gleich NZA 2002, 965; BAG vom 15.04.1999, AP Nr. 22 zu § 611 BGB Abmahnung gleich NZA 1999, 1037).
  • BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01

    Zur Geldentschädigung wegen auf einen Anrufbeantworter gesprochener beleidigender

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 04.06.2008 - 3 Ca 2636/07
    Ob eine schwerwiegende Verletzung vorliegt, hängt von der Art, Bedeutung und Tragweite (Tiefe und Nachhaltigkeit) des Eingriffs, Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad seines Verschuldens ab, wobei zu berücksichtigen ist, in welche geschützten Bereiche eingegriffen wird (BGH, NJW 1985, 1617, 1995, 861; BVerfG, NJW 2004, 2371).
  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 04.06.2008 - 3 Ca 2636/07
    Ob eine schwerwiegende Verletzung vorliegt, hängt von der Art, Bedeutung und Tragweite (Tiefe und Nachhaltigkeit) des Eingriffs, Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad seines Verschuldens ab, wobei zu berücksichtigen ist, in welche geschützten Bereiche eingegriffen wird (BGH, NJW 1985, 1617, 1995, 861; BVerfG, NJW 2004, 2371).
  • BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 716/97

    Abmahnung - Entfernung - Widerruf - Feststellungsinteresse

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 04.06.2008 - 3 Ca 2636/07
    Der Klägerin steht gegen die Beklagte zu 2, welche die Abmahnung ausgesprochen hat, ein Anspruch auf Rücknahme und Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte zu (vgl. BAG vom 11.12.2001, AP Nr. 8 zu § 611 BGB Nebentätigkeit gleich NZA 2002, 965; BAG vom 15.04.1999, AP Nr. 22 zu § 611 BGB Abmahnung gleich NZA 1999, 1037).
  • BVerfG, 25.08.2005 - 1 BvR 2165/00

    Zuerkennung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 04.06.2008 - 3 Ca 2636/07
    Das in Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht ergänzt die im Grundgesetz normierten Freiheitsrechte und gewährleistet die engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen (vgl. z. B.: BVerfG (1. Kammer des 1. Senats), Beschluss vom 25.08.2005 - 1 BvR 2165/00, NJW 2006, 595 f.).
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