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   ArbG Iserlohn, 11.11.2015 - 1 Ca 560/15   

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https://dejure.org/2015,76698
ArbG Iserlohn, 11.11.2015 - 1 Ca 560/15 (https://dejure.org/2015,76698)
ArbG Iserlohn, Entscheidung vom 11.11.2015 - 1 Ca 560/15 (https://dejure.org/2015,76698)
ArbG Iserlohn, Entscheidung vom 11. November 2015 - 1 Ca 560/15 (https://dejure.org/2015,76698)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme eines Arbeitsvertragsangebots als Pflicht i.R.e. Schadensersatzanspruchs; Prüfungspflicht bzgl. des Angebots eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses nach 18 Monaten der Überlassung als Leiharbeitnehmer

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 11.11.2015 - 1 Ca 560/15
    Dies gilt auch, wenn der Einsatz des Leiharbeitnehmers entgegen der Regelung in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG nicht nur vorübergehend erfolgt (BAG, Urteil vom 10.12.2013, 9 AZR 51/13, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012, 7 Sa 1182/12, juris).

    Vielmehr würde sich der Austausch des Vertragspartners des Leiharbeitnehmers ohne dessen Zustimmung verfassungsrechtlich bedenklich darstellen und jedenfalls einen möglicherweise unzulässigen Eingriff in dessen privatautonome Entscheidung über die Wahl seines Vertragspartners bedeuten (BAG, Urteil vom 10.12.2013, 9 AZR 51/13, aaO).

    Schlussendlich gibt auch die Leiharbeitsrichtlinie (2008/104/EG) das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen den hiesigen Parteien nicht vor (BAG, Urteil vom 10.12.2013, 9 AZR 51/13, aaO; BAG, Urteil vom 03.06.2014, 9 AZR 111/13, juris), sondern überlässt es den Mitgliedsstaaten wirksame Sanktionen gegen den Verstoß des Verbotes eines nicht nur vorübergehenden Einsatzes von Leiharbeitnehmern zu schaffen.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12

    Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - keine Begründung eines

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 11.11.2015 - 1 Ca 560/15
    Dies gilt auch, wenn der Einsatz des Leiharbeitnehmers entgegen der Regelung in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG nicht nur vorübergehend erfolgt (BAG, Urteil vom 10.12.2013, 9 AZR 51/13, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012, 7 Sa 1182/12, juris).

    Die analoge Anwendung einer Vorschrift setzt voraus, dass eine vom Gesetzgeber unbeabsichtigt gelassene Lücke vorliegt und diese Planwidrigkeit aufgrund konkreter Umstände positiv festgestellt werden kann, weil sonst jedes Schweigen des Gesetzgebers - also der Normalfall, wenn er etwas nicht regeln will - als planwidrige Lücke im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden könnte (BAG, Urteil vom 13.12.2006, 10 AZR 674/05, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012, 7 Sa 1182/12, aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 3 Sa 33/14

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Tarifauslegung

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 11.11.2015 - 1 Ca 560/15
    § 4 Ziffer 1 Spiegelstrich 1 TV LeiZ begründet jedoch keine materiellen Pflichten bei der Prüfung, ob die Beschäftigung des Leiharbeitnehmers in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis möglich ist, auch nicht im Sinne einer Ermessensbindung- oder begrenzung (BAG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2014, 3 Sa 33/14, juris zu dem wortgleichen TV LeiZ für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden).
  • BAG, 03.06.2014 - 9 AZR 111/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 11.11.2015 - 1 Ca 560/15
    Schlussendlich gibt auch die Leiharbeitsrichtlinie (2008/104/EG) das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen den hiesigen Parteien nicht vor (BAG, Urteil vom 10.12.2013, 9 AZR 51/13, aaO; BAG, Urteil vom 03.06.2014, 9 AZR 111/13, juris), sondern überlässt es den Mitgliedsstaaten wirksame Sanktionen gegen den Verstoß des Verbotes eines nicht nur vorübergehenden Einsatzes von Leiharbeitnehmern zu schaffen.
  • BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 674/05

    Sozialkassenverfahren - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 11.11.2015 - 1 Ca 560/15
    Die analoge Anwendung einer Vorschrift setzt voraus, dass eine vom Gesetzgeber unbeabsichtigt gelassene Lücke vorliegt und diese Planwidrigkeit aufgrund konkreter Umstände positiv festgestellt werden kann, weil sonst jedes Schweigen des Gesetzgebers - also der Normalfall, wenn er etwas nicht regeln will - als planwidrige Lücke im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden könnte (BAG, Urteil vom 13.12.2006, 10 AZR 674/05, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012, 7 Sa 1182/12, aaO).
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