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ArbG Kaiserslautern, 06.06.2017 - 8 Ca 295/17 |
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 06.06.2017 - 8 Ca 295/17
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2018 - 2 Sa 392/17
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2018 - 2 Sa 392/17
Weihnachtsgratifikation - Rückzahlungsklausel - Verzugspauschale
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 06. Juni 2017 - 8 Ca 295/17 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Wegen des wechselseitigen Vorbringens der Parteien erster Instanz wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 06. Juni 2017 - 8 Ca 295/17 - Bezug genommen.
Mit Urteil vom 06. Juni 2017 - 8 Ca 295/17 - hat das Arbeitsgericht dem Kläger Überstundenvergütung in Höhe von 7.083,28 EUR brutto nebst Zinsen (Ziff. 1 des Tenors), den begehrten Nettobetrag von 1.845,40 EUR nebst Zinsen (Ziff. 2 des Tenors) sowie die Verzugspauschale von 40, 00 EUR (Ziff. 3 des Tenors) zuerkannt, während es die weitergehende Klage abgewiesen hat.
das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 06. Juni 2017 - 8 Ca 295/17 - abzuändern, soweit es der Klage stattgegeben hat, und die Klage insgesamt abzuweisen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 06. Juni 2018 - 8 Ca 295/17 - abzuändern, soweit es die Klage abgewiesen hat, und die Beklagte zu verurteilen, an ihn weitere 6.102,15 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01. März 2017 zu zahlen.