Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 26.06.2013 - 2 Ca 1209/12 |
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 26.06.2013 - 2 Ca 1209/12
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2013 - 5 Sa 356/13
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2013 - 5 Sa 356/13
Wirksamkeitsvoraussetzungen der außerordentlichen Kündigung des …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 26.06.2013, A.: 2 Ca 1209/12, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Koblenz hat die Beklagte daraufhin durch Urteil vom 28.06.2013 - 2 Ca 1209/12 - verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Endzeugnis zu erteilen, welche sich auf Führung und Leistung erstreckt, die weitere Klage dagegen abgewiesen und den Kläger auf die Widerklage verurteilt, an die Beklagte 68, 07 EUR nebst Zinsen zu zahlen.
Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 26.06.2013 mit dem Aktenzeichen 2 Ca 1209/12 aufzuheben und festzustellen, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche Kündigung vom 20.03.2012 beendet worden ist, die Beklagte zu verurteilen, den Kläger über den 21.03.2012 hinaus zu den Bedingungen des Arbeitsvertrages vom 26.02.1992 weiterzubeschäftigen.