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   ArbG Mannheim, 12.02.2008 - 8 Ca 412/07   

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ArbG Mannheim, 12.02.2008 - 8 Ca 412/07 (https://dejure.org/2008,26858)
ArbG Mannheim, Entscheidung vom 12.02.2008 - 8 Ca 412/07 (https://dejure.org/2008,26858)
ArbG Mannheim, Entscheidung vom 12. Februar 2008 - 8 Ca 412/07 (https://dejure.org/2008,26858)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Überzahlung von Gehalt - ungerechtfertigte Bereicherung - Erstattung der Lohnsteuer - Darlegungs- und Beweislast - Anscheinsbeweis - Treuwidrigkeit - tarifliche Ausschlussfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Arbeitnehmers zur Erstattung der auf einen rückzuzahlenden Lohnbetrag entfallenden Lohnsteuer; Rückforderung einer irrtümlich überzahlten Arbeitsvergütung gegen einen Arbeitnehmer

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 10.03.2005 - 6 AZR 217/04

    Überzahltes Gehalt - Verfall des Rückzahlungsanspruchs

    Auszug aus ArbG Mannheim, 12.02.2008 - 8 Ca 412/07
    Ansprüche des Arbeitgebers auf Rückzahlung überzahlter Vergütung sind Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und unterliegen der Ausschlussfrist des § 70 BAT (so jüngst BAG vom 10.03.2005, NZA 2005, S. 812 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung, vergl. BAG vom 19.02.2004, AP Nr. 3 zu BATO; vom 23.05.2001, AP Nr. 25 zu § 812 BGB; vom 01.06.1995, AP Nr. 126 zu § 812 BGB; vom 25.02.1993, NZA 1994, S. 705; vom 16.11.1989, NZA 1990, S. 504).

    aa) Berechnet der Arbeitgeber die Vergütung fehlerhaft, obwohl ihm die maßgeblichen Berechnungsgrundlagen bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen, entsteht sein Rückzahlungsanspruch bei überzahlter Vergütung im Zeitraum der jeweiligen Überzahlung und wird auch zugleich fällig (so BAG vom 10.03.2005, a.a.O., unter Hinweis auf BAG vom 19.02.2004, a.a.O.).

    Sind dem Arbeitgeber die Grundlagen der Berechnung bekannt, fallen Fehler bei der Berechnung der Vergütung regelmäßig in seine Sphäre, weil sie von ihm eher durch Kontrollmaßnahmen entdeckt werden können, als vom Empfänger der Leistung (ständige Rechtsprechung, BAG vom 10.03.2005, a.a.O.; vom 19.02.1004, a.a.O.; vom 01.06.1995, a.a.O.; vom 16.11.1989, a.a.O.).

    Eine solche pflichtwidrige Unterlassung ist in der Regel dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer erkennt, dass seinem Arbeitgeber bei der Berechnung der Vergütung ein Irrtum unterlaufen ist, der zu einer erheblichen Überzahlung geführt hat und er diesen nicht anzeigt (so ständige Rechtsprechung des BAG, vergl. vom 10.03.2005, NZA 2005, S. 812 (813) unter Hinweis auf BAG vom 23.05.2001, AP Nr. 25 zu § 812 BGB; vergl. auch BAG vom 01.06.1995, AP Nr. 126 zu § 812 BGB; BAG vom 06.09.2006, Az.: 5 AZR 684/05, zitiert nach Juris).

    Hätte der Arbeitnehmer bei Einblick in die vom Arbeitgeber erstellte Abrechnung eine Mehrzahlung feststellen müssen und gelingt es ihm nicht, sich selbst Gewissheit über die konkreten Anhaltspunkte für eine mögliche Überzahlung zu verschaffen, so ist unter diesen Umständen der Verfall des Rückzahlungsanspruches nach § 242 BGB ausgeschlossen (vergl. BAG vom 10.03.2005, a.a.O.; vom 01.06.1995, a.a.O., siehe näher hierzu auch LAG Baden-Württemberg vom 29.06.2006, Az.: 3 Sa 6/06; vom 11.10.2007, Az.: 3 Sa 8/07.).

    d) Das klagende Land hat entgegen der Auffassung der Beklagten die Rückzahlungsansprüche nach Kenntnis des Überzahlungstatbestandes innerhalb einer kurzen, nach den Umständen des Falles sowie Treu und Glauben zu bestimmenden Frist (vergl. zu den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts BAG vom 10.03.2005, a.a.O; vom 23.05.2001, a.a.O.; vom 13.02.2003, AP Nr. 244 zu § 613 a BGB) in der nach dem Tarifvertrags gebotenen Form geltend gemacht.

  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91

    Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen

    Auszug aus ArbG Mannheim, 12.02.2008 - 8 Ca 412/07
    § 818 Abs. 3 BGB dient dem Schutz des "gutgläubig" Bereicherten, der das rechtsgrundlos Empfangene im Vertrauen auf das (Fort-)Bestehen des Rechtsgrundes verbraucht hat und der nicht über den Betrag einer wirklichen (noch bestehenden) Bereicherung hinaus zur Herausgabe oder zum Wertersatz verpflichtet werden soll (so BAG vom 23.05.2001, AP Nr. 25 zu § 812 BGB unter Hinweis auf BGHZ 118, 383 ff.; siehe auch BAG vom 18.01.1995, AP Nr. 13 zu § 812 BGB; aus jüngerer Zeit hierzu BAG vom 09.02.2005, NZA 2005, S. 815 (817 )).

    Diese Tatsachen hat der Bereicherungsschuldner ggf. auch zu beweisen, da es sich hierbei um rechtsvernichtende Einwendung handelt (vergl. BAG vom 23.05.2001, a.a.O., unter Hinweis auf BGH v. 17.06.1992 m.W. Rspr. Nachw.).

    Diese Anforderungen an den Sachvortrag sind auch unverzichtbar, denn nur auf diese Weise ist eine konkrete Erwiderung des prozessualen Gegners und eine gerichtliche Überprüfung daraufhin möglich, ob eine Entreicherung im Sinne des § 818 Abs. 3 BGB wie behauptet tatsächlich eingetreten ist oder nicht (vergl. insoweit BAG vom 23.05.2001, a.a.O. ).

    d) Das klagende Land hat entgegen der Auffassung der Beklagten die Rückzahlungsansprüche nach Kenntnis des Überzahlungstatbestandes innerhalb einer kurzen, nach den Umständen des Falles sowie Treu und Glauben zu bestimmenden Frist (vergl. zu den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts BAG vom 10.03.2005, a.a.O; vom 23.05.2001, a.a.O.; vom 13.02.2003, AP Nr. 244 zu § 613 a BGB) in der nach dem Tarifvertrags gebotenen Form geltend gemacht.

  • BAG, 18.09.1986 - 6 AZR 517/83

    Rückzahlung von Bezügen - Ausschluß des Entreicherungseinwands - Leistung des

    Auszug aus ArbG Mannheim, 12.02.2008 - 8 Ca 412/07
    Dies gilt auch bei überzahltem Lohn oder Gehalt (vergl. BAG vom 18.09.1986, AP Nr. 5 zu § 812 BGB).

    Als einseitige Verwaltungsordnung kommt ihnen zwar nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (vergl. vom 18.09.1986, AP Nr. 5 zu § 812 BGB m.w. Respr. Nachw. ) keine unmittelbare zivil- und arbeitsrechtliche Bedeutung zu.

  • BAG, 25.02.1993 - 6 AZR 334/91

    Krankenbezüge: über den Rentenbeginn hinaus gezahlte als Vorschüsse auf die

    Auszug aus ArbG Mannheim, 12.02.2008 - 8 Ca 412/07
    Ansprüche des Arbeitgebers auf Rückzahlung überzahlter Vergütung sind Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und unterliegen der Ausschlussfrist des § 70 BAT (so jüngst BAG vom 10.03.2005, NZA 2005, S. 812 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung, vergl. BAG vom 19.02.2004, AP Nr. 3 zu BATO; vom 23.05.2001, AP Nr. 25 zu § 812 BGB; vom 01.06.1995, AP Nr. 126 zu § 812 BGB; vom 25.02.1993, NZA 1994, S. 705; vom 16.11.1989, NZA 1990, S. 504).
  • BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 114/88

    Arbeitsentgelt: Ortszuschlag - Rückforderung der Überzahlung

    Auszug aus ArbG Mannheim, 12.02.2008 - 8 Ca 412/07
    Ansprüche des Arbeitgebers auf Rückzahlung überzahlter Vergütung sind Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und unterliegen der Ausschlussfrist des § 70 BAT (so jüngst BAG vom 10.03.2005, NZA 2005, S. 812 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung, vergl. BAG vom 19.02.2004, AP Nr. 3 zu BATO; vom 23.05.2001, AP Nr. 25 zu § 812 BGB; vom 01.06.1995, AP Nr. 126 zu § 812 BGB; vom 25.02.1993, NZA 1994, S. 705; vom 16.11.1989, NZA 1990, S. 504).
  • BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 684/05

    Postulationsfähigkeit eines Verbandsvertreters

    Auszug aus ArbG Mannheim, 12.02.2008 - 8 Ca 412/07
    Eine solche pflichtwidrige Unterlassung ist in der Regel dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer erkennt, dass seinem Arbeitgeber bei der Berechnung der Vergütung ein Irrtum unterlaufen ist, der zu einer erheblichen Überzahlung geführt hat und er diesen nicht anzeigt (so ständige Rechtsprechung des BAG, vergl. vom 10.03.2005, NZA 2005, S. 812 (813) unter Hinweis auf BAG vom 23.05.2001, AP Nr. 25 zu § 812 BGB; vergl. auch BAG vom 01.06.1995, AP Nr. 126 zu § 812 BGB; BAG vom 06.09.2006, Az.: 5 AZR 684/05, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 25.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus ArbG Mannheim, 12.02.2008 - 8 Ca 412/07
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Umfang der Darlegungs- und Beweislast bei überzahlter Besoldung für Beamte (vergl. insoweit die grundlegende Entscheidung BVerwG 13, 107; näher hierzu insbesondere BAG vom 18.01.1995, a.a.O., Ziff. 2 c der Urteilsgründe) können die im öffentlichen Dienst geltenden diesbezüglichen Richtlinien zur Beurteilung herangezogen werden.
  • LAG Hamm, 03.12.1999 - 5 Sa 97/99

    Arbeitsentgelt - vorbehaltslose Weiterzahlung während des

    Auszug aus ArbG Mannheim, 12.02.2008 - 8 Ca 412/07
    aa) Zwar hat die höchstrichterliche Rechtsprechung bei Gehaltsüberzahlungen in nur geringem Umfang die Möglichkeit des Beweises des ersten Anscheins zu Gunsten des überzahlten Arbeitnehmers eröffnet (vergl. insoweit bereits BAG vom 18.09.1986, AP Nr. 15 zu § 812 BGB v. 18.01.1995, AP Nr. 13 zu § 812 BGB; v. 12.01.1994, AP Nr. 3 zu § 818 III BGB; v. 23.05.2001, AP Nr. 25 zu § 812 BGB; vergl. auch LAG Hamm, v. 03.12.1999, NZA-RR 2000, S. 181).
  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 521/03

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuern - Zulässigkeit einer

    Auszug aus ArbG Mannheim, 12.02.2008 - 8 Ca 412/07
    Zur Begründung wird darauf abgestellt, dass der Arbeitnehmer durch die in seinem Auftrag vorgenommene Abführung von Lohnsteuer von einer entsprechenden Schuld befreit wird, denn er ist der alleinige Schuldner der Steuerforderung ( § 38 Abs. 2 S. 1 EStG; vergl. insoweit auch BAG vom 16.06.2004, NZA 2004, Seite 1274 ff.).
  • BAG, 05.04.2000 - 10 AZR 257/99

    Rückzahlung einer Zuwendung - Lohnsteuer

    Auszug aus ArbG Mannheim, 12.02.2008 - 8 Ca 412/07
    Dieser Auffassung ist in jüngerer Zeit auch das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 05.04.2000, Az: 10 AZR 257/99, juris) in einer Entscheidung näher getreten, die allerdings nicht einen bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch, sondern einen tarifvertraglichen Rückforderungsanspruch betraf.
  • BGH, 31.05.1976 - VII ZR 218/74

    Bereicherungsausgleich bei Zahlung auf nicht unterschriebenen Scheck

  • BAG, 14.06.1974 - 3 AZR 456/73

    Lohnsteuererstattungsanspruch - Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis -

  • LAG Köln, 17.11.1995 - 13 Sa 558/95

    Lohnüberzahlung: Berechnung des Rückzahlungsbetrages

  • BAG, 11.10.1989 - 5 AZR 585/88

    Abfindung: Unterwerfung unter Lohnsteuerpflicht bei unrichtiger Auskunft des

  • ArbG Rostock, 15.12.1997 - 4 Ca 300/97

    Rückzahlungsanspruch für Zuwendungen aus einem Tarifvertrag;

  • ArbG Stuttgart, 09.05.2018 - 15 Ca 7639/17

    Rückforderung überzahlter Vergütung - organisatorische Mängel

    Die von der Beklagten herangezogene arbeitsgerichtliche Entscheidung (ArbG Mannheim 12. Februar 2008 - 8 Ca 412/07) widerspreche der höchstrichterlichen Rechtsprechung, nach der bei einer Überzahlung der Bruttobetrag, mithin auch abgeführte Steuern/Solidaritätszuschläge, zurückzuzahlen seien.

    Damit habe das BVA ohne eine zugrundeliegende Tilgungsbestimmung und ohne Anweisung seitens der Beklagten gehandelt (ArbG Mannheim 12. Februar 2008 - 8 Ca 412/07), erst recht habe es an einer Anweisung gefehlt, Steuern unter Zugrundelegung der Lohnsteuerklasse VI abzuführen.

    Diese Auffassung vertrat neben dem Arbeitsgericht Rostock (15. Dezember 1997 - 4 Ca 300/97 - Leitsatz Nr. 1) etwa das Arbeitsgericht Mannheim in seiner ausführlich begründeten Entscheidung vom 12. Februar 2008 - 8 Ca 412/07.

    Es sei in höchstem Maße unbillig, den an der Überzahlung schuldlosen Arbeitnehmer mit der praktischen Durchführung der Rückabwicklung und den damit verbundenen Risiken progressionsbedingter Verzerrungen zu belasten (vgl. ArbG Mannheim 12. Februar 2008 - 8 Ca 412/07 - Rn. 25 ff.).

    Wenn das Arbeitsgericht Mannheim vor diesem Hintergrund ausgeführt hat, dass es "in höchstem Maße unbillig" sei, den an der Überzahlung schuldlosen Arbeitnehmer mit der praktischen Durchführung der Rückabwicklung und den damit verbundenen Risiken progressionsbedingter Verzerrungen zu belasten (ArbG Mannheim 12. Februar 2008 - 8 Ca 412/07 - Rn. 28), kann dem nur zugestimmt werden.

    Ein unmittelbarer Rückgriff gegenüber dem Arbeitnehmer steht ihm in dieser Konstellation jedenfalls nicht zu (vgl.ArbG Mannheim 12. Februar 2008 - 8 Ca 412/07 - Rn. 25 ff.; Lüderitz BB 2010, 2629, 2633; Groß ZIP 1987, 5, 8 ff.).

  • LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 6/18

    Rückerstattung von Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag bei Entgeltüberzahlungen

    Die vom Arbeitsgericht gezogene Parallele zu den sog. Anweisungsfällen (so auch ArbG Mannheim 12. Februar 2008 - 8 Ca 412/07 - Rn 25) besteht nicht.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2023 - 7 Sa 238/22

    Bereicherungsanspruch nach Weiterzahlung des Arbeitsentgelts nach Renteneintritt

    Sowohl das Arbeitsgericht Rostock (15.12.1997 - 4 Ca 300/97) als auch das Arbeitsgericht Mannheim (12.02.2008 - 8 Ca 412/07) hätten entschieden, dass sich die Bereicherungsansprüche des Arbeitgebers wegen überzahlter Vergütung regelmäßig nur auf das Erlangte, das heiße auf den Nettobetrag, der dem Arbeitnehmer tatsächlich auch ausgezahlt werde, erstreckten.
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