Rechtsprechung
ArbG Offenbach, 17.04.2013 - 5 Ca 58/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,33016) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Offenbach, 17.04.2013 - 5 Ca 58/13
- LAG Hessen, 23.07.2013 - 4 Sa 617/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 07.10.1981 - 5 AZR 475/80
Auszug aus ArbG Offenbach, 17.04.2013 - 5 Ca 58/13
Leichtsinniges Verhalten erfüllt den Tatbestand nicht, sondern nur ein besonders leichtfertiges oder vorsätzliches Verhalten (BAG, Urt. v. 07.10.1981 - 5 AZR 475/80 - juris).Daher wird im Rahmen der Entgeltfortzahlung für ein den Entgeltfortzahlungsanspruch ausschließendes Verschulden ein grober Verstoß gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse gebotene Verhalten verlangt (BAG, Urt. v. 07.10.1981 - 5 AZR 475/80 -juris).
- BAG, 11.03.1987 - 5 AZR 739/85
Entgeltfortzahlung bei Unfall nach Alkoholmißbrauch
Auszug aus ArbG Offenbach, 17.04.2013 - 5 Ca 58/13
Das Gesetz schließt den Anspruch bei eigenem Verschulden des Arbeitnehmers aus, weil es unbillig wäre, den Arbeitgeber mit der Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung zu belasten, wenn der Arbeitnehmer zumutbare Sorgfalt sich selbst gegenüber außer Acht gelassen und dadurch seine Arbeitsunfähigkeit verursacht hat (BAG, Urt. v. 11.03.1987 - 5 AZR 739/85 - juris).
- LAG Hessen, 23.07.2013 - 4 Sa 617/13
Arbeitsunfähigkeit - Verschulden
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 17. April 2013 - 5 Ca 58/13 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach von 17. April 2013 - 5 Ca 58/13 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.