Rechtsprechung
ArbG Rostock, 26.02.2008 - 1 Ca 1790/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Unwirksamkeit einer Befristung wegen einer geplanten anderweitigen Besetzung des Arbeitsplatzes
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 20/06
Befristung - Vorübergehender betrieblicher Bedarf
Auszug aus ArbG Rostock, 26.02.2008 - 1 Ca 1790/07
Maßgeblich ist der betriebliche Bedarf, also der Bedarf an der Arbeitsleistung innerhalb des jeweiligen Betriebes (BAG, Urteil vom 17.01.2007 - 7 AZR 20/06 - NZA 2007, 566).Es muss mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sein, dass nach dem vorgesehenen Vertragsende für die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers in dem Betrieb kein Bedarf mehr besteht (BAG, Urteil vom 17.01.2007 - 7 AZR 20/06 - NZA 2007, 566).
Andererseits kann sich der Arbeitskräftebedarf innerhalb eines Betriebes durch wegfallende Aufgaben verringern, z. B. wegen Inbetriebnahme einer neuen technischen Anlage (BAG, Urteil vom 17.01.2007 - 7 AZR 20/06 - NZA 2007, 566).
Der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung besteht jedoch so lange, wie der Arbeitgeber die von dem befristet eingestellten Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeiten innerhalb seiner betrieblichen Organisation erledigt (BAG, Urteil vom 17.01.2007 - 7 AZR 20/06 - NZA 2007, 566).
- BAG, 13.10.2004 - 7 AZR 218/04
Befristung - Vorbehalt - Sonstiger Sachgrund
Auszug aus ArbG Rostock, 26.02.2008 - 1 Ca 1790/07
Nach der Rechtsprechung des BAG kann auch die für einen späteren Zeitpunkt geplante anderweitige Besetzung des Arbeitsplatzes die befristete Einstellung eines Arbeitnehmers bis zu diesem Zeitpunkt sachlich rechtfertigen (BAG, Urteil vom 13.10.2004 - 7 AZR 218/04- NZA 2005, 401; LAG Niedersachsen, Urteil vom 22.08.2005 - 5 Sa 1594/03 -). - BAG, 06.11.1996 - 7 AZR 909/95
Befristeter Arbeitsvertrag mit einer schwangeren Arbeitnehmerin
Auszug aus ArbG Rostock, 26.02.2008 - 1 Ca 1790/07
Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Arbeitgeber mit dem anderen, als Dauerbesetzung vorgesehenen Arbeitnehmer bereits vertraglich gebunden hat (BAG, Urteil vom 06.11.1996 - 7 AZR 909/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 188;… ErfK/Müller-Glöge, 8. Aufl. 2008, § 14 TzBfG, Rn. 40). - LAG Niedersachsen, 22.08.2005 - 5 Sa 1594/03
Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers nach Fristablauf; …
Auszug aus ArbG Rostock, 26.02.2008 - 1 Ca 1790/07
Nach der Rechtsprechung des BAG kann auch die für einen späteren Zeitpunkt geplante anderweitige Besetzung des Arbeitsplatzes die befristete Einstellung eines Arbeitnehmers bis zu diesem Zeitpunkt sachlich rechtfertigen (BAG, Urteil vom 13.10.2004 - 7 AZR 218/04- NZA 2005, 401; LAG Niedersachsen, Urteil vom 22.08.2005 - 5 Sa 1594/03 -).