Rechtsprechung
   ArbG Stralsund, 14.12.2004 - 5 BV 1/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,31521
ArbG Stralsund, 14.12.2004 - 5 BV 1/04 (https://dejure.org/2004,31521)
ArbG Stralsund, Entscheidung vom 14.12.2004 - 5 BV 1/04 (https://dejure.org/2004,31521)
ArbG Stralsund, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - 5 BV 1/04 (https://dejure.org/2004,31521)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,31521) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung wertender Äußerungen über das Verhalten von Mitgliedern des Betriebsrates; Grober Verstoß des Arbeitgebers gegen betriebsverfassungsrechtliche Verpflichtungen; Gebot vertrauensvoller Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat; Verbot der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 60/94

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei betriebsinterner Veröffentlichung von

    Auszug aus ArbG Stralsund, 14.12.2004 - 5 BV 1/04
    Auch dies ist Teil der Begründetheit des Unterlassungsantrages (BAG, NZA 1996, 332, 333).

    Die Störung bzw. Behinderung der Betriebsratstätigkeit liegt bei vorgenannten Formulierungen - insbesondere beim streitgegenständlichen Vorwurf des unsolidarischen und verantwortungslosen Verhaltens - darin, dass die Betriebsratsmitglieder, die den Änderungsvertrag nicht unterschrieben haben, einem erheblichen Rechtfertigungsdruck (BAG, NZA 1996, 332, 334) gegenüber den anderen Mitarbeitern des Betriebes ausgesetzt werden.

    Die vom Arbeitgeber geschaffene Spannungssituation sowie der Rechtfertigungsdruck, der nunmehr auf den sich dem Änderungsvertrag verweigernden Betriebsratsmitgliedern lastet, ergeben nachteilige Auswirkungen auf eine sachgerechte Interessenvertretung (BAG, NZA 1996, 332, 334).

    In dem bereits mehrfach zitierten Beschluss des BAG vom 19.7.1995 (BAG, NZA 1996, 332) war ein Verstoß bereits darin gesehen worden, dass in herausstellender Art und Weise auf einer Betriebsversammlung gerade die Kosten des Betriebes dargestellt wurden, die durch die Betriebsratstätigkeit verursacht wurden.

  • BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Ableistung von Überstunden -

    Auszug aus ArbG Stralsund, 14.12.2004 - 5 BV 1/04
    Da § 23 Abs. 3 BetrVG ein gesetzmäßiges Verhalten des Arbeitgebers sicherstellen soll, ist ein Verschulden nicht erforderlich (Fitting, BetrVG, 22. Auflage, § 23 Rn. 64; BAG, Beschluss vom 18.04.1985 - 6 ABR 19/84 ).

    Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des BAG an (BAG, Beschluss vom 18.10.1985 - 6 ABR 19/84).

  • BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 14/97

    Behinderung der Betriebsratsmitglieder in der Ausübung ihrer Tätigkeit

    Auszug aus ArbG Stralsund, 14.12.2004 - 5 BV 1/04
    Auf Grund der Zweckbestimmung des Schutzes der Betriebsratstätigkeit ist sowohl jede zielgerichtete wie auch jede unbeabsichtigte, aber objektiv feststellbare Beeinträchtigung verboten (BAG, Beschluss v. 12.11.1997 - 7 ABR 14/97 ).
  • BAG, 21.04.1983 - 6 ABR 70/82

    Anspruch des Betriebsrats auf Erhalt einer Fachzeitschrift

    Auszug aus ArbG Stralsund, 14.12.2004 - 5 BV 1/04
    Es handelt sich hierbei um eine Konkretisierung des allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben (BAG Beschluss vom 21.04.1983 - 6 ABR 70/82 ).
  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

    Auszug aus ArbG Stralsund, 14.12.2004 - 5 BV 1/04
    Dies bedeutet, dass der Verstoß objektiv erheblich sein, also besonders schwerwiegend Sinn und Zeck des Gesetzes verletzen muss (GK BetrVG, 7. Auflage, § 23 Rn. 168 m.w.N; BAG Beschluss vom 29.02.2000 - 1 ABR 4/99 ).
  • BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 87/88

    Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei Versetzung

    Auszug aus ArbG Stralsund, 14.12.2004 - 5 BV 1/04
    Bereits ein einmaliger Verstoß kann als schwerwiegender Pflichtenverstoß zu werten sein (BAG Beschluss vom 14.11.1989, 1 ABR 87/88 ; GK BetrVG - Oetker, 7. Auflage, § 23 Rn. 170).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht