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   BAG, 01.07.1998 - 5 AZR 25/98   

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https://dejure.org/1998,3229
BAG, 01.07.1998 - 5 AZR 25/98 (https://dejure.org/1998,3229)
BAG, Entscheidung vom 01.07.1998 - 5 AZR 25/98 (https://dejure.org/1998,3229)
BAG, Entscheidung vom 01. Juli 1998 - 5 AZR 25/98 (https://dejure.org/1998,3229)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 1028/94

    Anwendbarkeit der tariflichen Kündigungsfristen in der Metall- und

    Auszug aus BAG, 01.07.1998 - 5 AZR 25/98
    Die Literatur hat sich dem Bundesarbeitsgericht für die Auslegung von Verweisungen - nicht so für die Auslegung von wörtlichen oder inhaltsgleichen Übernahmen des Gesetzestextes - im Ergebnis weitgehend angeschlossen (Buchner, NZA 1996, 1177, 1182; Kamanabrou, RdA 1997, 22, 27; Rieble, RdA 1997, 134, 140; Giesen, RdA 1997, 193, 201, Fußnote 93; K. Gamilischeg, Anm. zu BAG, Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 1028/94 -, SAE 1996, 274, 278; Bengelsdorf, Anm. zu BAG AP Nr. 48 zu § 622 BGB ; Wiedemann, Anm. zu BAG AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 355/92

    Tarifliche Grundkündigungsfrist für Chemiearbeiter

    Auszug aus BAG, 01.07.1998 - 5 AZR 25/98
    Wenn nicht gegenteilige Anhaltspunkte vorlägen, sei davon auszugehen, daß es den Tarifvertragsparteien lediglich darum gegangen sei, eine unvollständige Darstellung der Rechtslage zu vermeiden und die Tarifgebundenen im Interesse von Klarheit und Übersichtlichkeit möglichst umfassend zu unterrichten (BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; BAG, Beschluß vom 28. Januar 1988 - 2 AZR 296/87 -, AP Nr. 24 zu § 622 BGB ; BAG, Urteil vom 4. März 1993 - 2 AZR 355/92 -, AP Nr. 40 zu § 622 BGB ).
  • BAG, 28.01.1988 - 2 AZR 296/87

    Aussetzung nach § 148 ZPO bis zur Entscheidung nach Art 100 GG

    Auszug aus BAG, 01.07.1998 - 5 AZR 25/98
    Wenn nicht gegenteilige Anhaltspunkte vorlägen, sei davon auszugehen, daß es den Tarifvertragsparteien lediglich darum gegangen sei, eine unvollständige Darstellung der Rechtslage zu vermeiden und die Tarifgebundenen im Interesse von Klarheit und Übersichtlichkeit möglichst umfassend zu unterrichten (BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; BAG, Beschluß vom 28. Januar 1988 - 2 AZR 296/87 -, AP Nr. 24 zu § 622 BGB ; BAG, Urteil vom 4. März 1993 - 2 AZR 355/92 -, AP Nr. 40 zu § 622 BGB ).
  • BAG, 27.08.1982 - 7 AZR 190/80

    Tarifvertrag - Kündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 01.07.1998 - 5 AZR 25/98
    Wenn nicht gegenteilige Anhaltspunkte vorlägen, sei davon auszugehen, daß es den Tarifvertragsparteien lediglich darum gegangen sei, eine unvollständige Darstellung der Rechtslage zu vermeiden und die Tarifgebundenen im Interesse von Klarheit und Übersichtlichkeit möglichst umfassend zu unterrichten (BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; BAG, Beschluß vom 28. Januar 1988 - 2 AZR 296/87 -, AP Nr. 24 zu § 622 BGB ; BAG, Urteil vom 4. März 1993 - 2 AZR 355/92 -, AP Nr. 40 zu § 622 BGB ).
  • BAG, 21.08.1997 - 5 AZR 517/96

    "Barleistung" als Krankengeld

    Auszug aus BAG, 01.07.1998 - 5 AZR 25/98
    Bleiben gleichwohl im Einzelfall noch Zweifel, so können die Gerichte ohne Bindung an eine bestimmte Reihenfolge auf weitere Kriterien zurückgreifen, etwa die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrages (BAG in ständiger Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 21. August 1997 - 5 AZR 517/96 -, AP Nr. 98 zu § 616 BGB = NZA 1998, 211 , m.w.N.; Urteil vom 24. April 1996 - § AZR 798/94 -, AP Nr. 96 zu § 616 BGB ).
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