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   BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 161/86   

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https://dejure.org/1988,6392
BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 161/86 (https://dejure.org/1988,6392)
BAG, Entscheidung vom 02.02.1988 - 3 AZR 161/86 (https://dejure.org/1988,6392)
BAG, Entscheidung vom 02. Februar 1988 - 3 AZR 161/86 (https://dejure.org/1988,6392)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit über die Schuldnerstellung hinsichtlich Leistungen der betrieblichen Altersversorgung - Geltung der Rechtskraft eines Urteils gegen den ehemaligen Betriebsinhaber auch für den neuen Betriebsinhaber - Voraussetzungen des Betriebsüberganges eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 254/83

    Betriebsübergang - Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 161/86
    Entscheidend ist allein, daß die GmbH & Co. KG berechtigt war, die Fahrzeuge für ihren Betrieb einzusetzen (BAGE 49, 102, 107 f = AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG, zu I 3 der Gründe).

    Der Erwerb der Betriebsmittel kann sich auch durch einen Gesellschaftsvertrag vollziehen (BAGE 49, 102 = AP Nr. 45 zu § 613a BGB, (LS) = AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG, mit Anmerkung von Kraft).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts machen die übernommenen sächlichen und immateriellen Betriebsmittel einen Betrieb oder Betriebsteil dann aus, wenn ein Erwerber mit ihnen unter Heranziehung von Arbeitnehmern bestimmte arbeitstechnische Zwecke weiterverfolgen kann (statt aller: BAGE 49, 102, 105 = AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG, zu I 1 der Gründe).

  • BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 991/78

    Pachtübernahme

    Auszug aus BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 161/86
    Der Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils mit der Rechtsfolge des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB scheitert schließlich nicht daran, daß die vom Betriebsveräußerer verwendeten Betriebsmittel von einem dritten Eigentümer oder durch mehrere Rechtsgeschäfte von verschiedenen Personen erworben werden (BAGE 35, 104 = AP Nr. 24 zu § 613a BGB; 48, 376 = AP Nr. 43 zu § 613a BGB).
  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 173/84

    Betriebsübergang - Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 161/86
    Der Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils mit der Rechtsfolge des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB scheitert schließlich nicht daran, daß die vom Betriebsveräußerer verwendeten Betriebsmittel von einem dritten Eigentümer oder durch mehrere Rechtsgeschäfte von verschiedenen Personen erworben werden (BAGE 35, 104 = AP Nr. 24 zu § 613a BGB; 48, 376 = AP Nr. 43 zu § 613a BGB).
  • BAG, 15.12.1976 - 5 AZR 600/75

    Arbeitsgerichtsverfahren: Betriebsübergang nach Rechtshängigkeit, Wirkung des

    Auszug aus BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 161/86
    Gemäß § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB tritt der Betriebserwerber in die mit den Arbeitnehmern bestehenden Rechtsverhältnisse ein; das bedeutet, daß er auch den rechtskräftig im Verhältnis zum Betriebsveräußerer festgestellten Inhalt des Rechtsverhältnisses gegen sich gelten lassen muß (BAG Urteil vom 15. Dezember 1976 - 5 AZR 600/75 - AP Nr. 1 zu § 325 ZPO).
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