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   BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 111/79   

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BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 111/79 (https://dejure.org/1981,20940)
BAG, Entscheidung vom 02.04.1981 - 2 AZR 111/79 (https://dejure.org/1981,20940)
BAG, Entscheidung vom 02. April 1981 - 2 AZR 111/79 (https://dejure.org/1981,20940)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 16.06.1976 - 2 AZR 630/74

    Befristeter Arbeitsvertrag - Wissenschaftliche Hilfskraft - Zulässigkeit -

    Auszug aus BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 111/79
    zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - AP Nr. 40 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 2.8.1978 - 4 AZR 58/77 - AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 29.8.1979 - 4 AZR 863/77 - AP Nr. 50 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [die beiden letztgenannten Entscheidungen sind auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt] ).ist die Befristung von Arbeitsverträgen im Grundsatz zulässig; sie ist nur dann unzulässig, wenn sie als rechtliches Gestaltungsmittel objektiv funktionswidrig verwendet wird.

    Befristete Verträge müssen ihre sachliche Rechtfertigung, die auch hin sichtlich der Vertragsdauer gegeben sein muß, so in sich tragen, daß sie die Kündigungsschutzvorschriften nicht beeinträchtigen (BAG vom 16.6. 1976 - 2 AZR 630/74 - AP Nr. 40 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu II 1 der Gründe]).

    Die Umstände des Einzelfalles gewinnen dabei dann an Bedeutung, wenn die damit verbundenen konkreten Interessen so gewichtig sind, daß es geboten ist, sie vor den generellen Umständen oder Erwägungen zu berücksichtigen (BAG vom 22.3. 1973 - 2 AZR 274/72 - aaO [zu II 2 der Gründe]; BAG vom 16.6. 1976 - 2 AZR 630/74 - aaO [zu II 3 der Gründe]; BAG vom 29.8. 1979 - 4 AZR 863/77 - aaO [zu IV 1 der Gründe]).

    Das ist aber unschädlich, da es das Landesarbeitsgericht in erster Linie auf die durch den Stellenplan der Universität Düsseldorf vorgegebenen konkreten Umstände abgestellt hat und es insoweit auf die festgestellte Übung nicht entscheidend ankommt (BAG vom 16.6. 1976 - 2 AZR 630/74 - AP Nr. 40 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 2.8. 1978 - 4 AZR 58/77 - AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

  • BAG, 29.08.1979 - 4 AZR 863/77

    Befristung - Rechtsfortbildung sowie Haushaltsmittel als sachlicher Grund

    Auszug aus BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 111/79
    zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - AP Nr. 40 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 2.8.1978 - 4 AZR 58/77 - AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 29.8.1979 - 4 AZR 863/77 - AP Nr. 50 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [die beiden letztgenannten Entscheidungen sind auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt] ).ist die Befristung von Arbeitsverträgen im Grundsatz zulässig; sie ist nur dann unzulässig, wenn sie als rechtliches Gestaltungsmittel objektiv funktionswidrig verwendet wird.

    Die Umstände des Einzelfalles gewinnen dabei dann an Bedeutung, wenn die damit verbundenen konkreten Interessen so gewichtig sind, daß es geboten ist, sie vor den generellen Umständen oder Erwägungen zu berücksichtigen (BAG vom 22.3. 1973 - 2 AZR 274/72 - aaO [zu II 2 der Gründe]; BAG vom 16.6. 1976 - 2 AZR 630/74 - aaO [zu II 3 der Gründe]; BAG vom 29.8. 1979 - 4 AZR 863/77 - aaO [zu IV 1 der Gründe]).

    Denn in einem solchen Falle ist davon auszugehen, daß das haushaltsrechtliche Organ sich gerade mit den Verhältnissen dieser Stelle befaßt und seine Entscheidung über den Wegfall des konkreten Arbeitsplatzes aus sachlichen Erwägungen getroffen hat (BAG vom 29.8. 1979 - 4 AZR 863/77 - aaO; BAG vom 25.1. 1980 - 7 AZR 69/78 - AP Nr. 52 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu 3 der Gründe]).

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 111/79
    1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vor allem BAG, GS vom 12.10.1960 - GS 1/59 - BAG 10, 65 [70 ff.] = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 3.7.1970 - 2 AZR 380/69 - AP Nr. 33 zu § 620 BGB Be fristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 4.2.1971 - 2 AZR 144/70 - AP Nr. 35 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 8.

    Das Landesarbeitsgericht hat insbesondere auch nicht â- die Darlegungs- und Beweislast bezüglich des Fehlens eines sachlichen Grundes für die Befristung verkannt, die grundsätzlich beim Arbeitnehmer liegt; die Beweisführungslast fällt nur dann dem Arbeitgeber zu, wenn er aufgrund des schlüssigen und dem ersten Anschein nach zutreffenden Vorbringens des Arbeitnehmers zur Gegendarlegung und zur Führung des Gegegenbeweises veranlaßt ist (BAG, GS vom 12.10. 1960 - GS 1/59 - aaO; BAG vom 4.2. 1971 - 2 AZR 144/70 - aaO).

  • BAG, 04.02.1971 - 2 AZR 144/70

    Befristung

    Auszug aus BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 111/79
    1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vor allem BAG, GS vom 12.10.1960 - GS 1/59 - BAG 10, 65 [70 ff.] = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 3.7.1970 - 2 AZR 380/69 - AP Nr. 33 zu § 620 BGB Be fristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 4.2.1971 - 2 AZR 144/70 - AP Nr. 35 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 8.

    Das Landesarbeitsgericht hat insbesondere auch nicht â- die Darlegungs- und Beweislast bezüglich des Fehlens eines sachlichen Grundes für die Befristung verkannt, die grundsätzlich beim Arbeitnehmer liegt; die Beweisführungslast fällt nur dann dem Arbeitgeber zu, wenn er aufgrund des schlüssigen und dem ersten Anschein nach zutreffenden Vorbringens des Arbeitnehmers zur Gegendarlegung und zur Führung des Gegegenbeweises veranlaßt ist (BAG, GS vom 12.10. 1960 - GS 1/59 - aaO; BAG vom 4.2. 1971 - 2 AZR 144/70 - aaO).

  • BAG, 30.10.1963 - 1 AZR 463/62

    Haftungsbeschränkung - Gleichstellung zum Unternehmer - Haftpflichtversicherung -

    Auszug aus BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 111/79
    Soweit die Revision erstmals geltend macht, die Klägerin sei nach Ablauf des letzten Vertrages weiterbeschäftigt und weiterbezahlt worden und damit § 625 BGB zur Anwendung bringen will, handelt es sich um ein neues Vorbringen, das in der Revisionsinstanz nicht mehr berücksichtigt werden kann (BAG vom 13.4.1956 - 1 AZR 390/55 - BAG 2, 355 = AP Nr. 9 zu § 9 MuSchG; BAG vom 20.6.1958 - 2 AZR 197/56 - AP Nr. 5 zu § 113 AVAVG [a.F.]; BAG vom 30.10.1963 - 1 AZR 463/62 t 15 -.

    BAG 15, 67 = AP Nr. 30 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; Grunsky, ArbGG, 3. Auf1., § 73 Rn. 30).

  • BAG, 22.03.1973 - 2 AZR 274/72

    Befristeter Arbeitsvertrag - Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit - Lehrer

    Auszug aus BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 111/79
    Die Umstände des Einzelfalles gewinnen dabei dann an Bedeutung, wenn die damit verbundenen konkreten Interessen so gewichtig sind, daß es geboten ist, sie vor den generellen Umständen oder Erwägungen zu berücksichtigen (BAG vom 22.3. 1973 - 2 AZR 274/72 - aaO [zu II 2 der Gründe]; BAG vom 16.6. 1976 - 2 AZR 630/74 - aaO [zu II 3 der Gründe]; BAG vom 29.8. 1979 - 4 AZR 863/77 - aaO [zu IV 1 der Gründe]).

    Das Landesarbeitsgericht hat allerdings nicht festgestellt, ob diese Übung auch der Auffassung verständiger und verantwortungsbewußter Vertragspartner entspricht (BAG vom 22.3. 1973 - 2 AZR 274/72 - aaO).

  • BAG, 02.08.1978 - 4 AZR 58/77

    Zustimmung des Personalrates - Forschung - Lehre - Bildung des wissenschaftlichen

    Auszug aus BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 111/79
    zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - AP Nr. 40 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 2.8.1978 - 4 AZR 58/77 - AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 29.8.1979 - 4 AZR 863/77 - AP Nr. 50 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [die beiden letztgenannten Entscheidungen sind auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt] ).ist die Befristung von Arbeitsverträgen im Grundsatz zulässig; sie ist nur dann unzulässig, wenn sie als rechtliches Gestaltungsmittel objektiv funktionswidrig verwendet wird.

    Das ist aber unschädlich, da es das Landesarbeitsgericht in erster Linie auf die durch den Stellenplan der Universität Düsseldorf vorgegebenen konkreten Umstände abgestellt hat und es insoweit auf die festgestellte Übung nicht entscheidend ankommt (BAG vom 16.6. 1976 - 2 AZR 630/74 - AP Nr. 40 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 2.8. 1978 - 4 AZR 58/77 - AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

  • BAG, 25.01.1973 - 2 AZR 158/72

    Befristeter Arbeitsvertrag - Rundfunkanstalt - Reporter - Interviewer -

    Auszug aus BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 111/79
    Es hat weder den Rechtsbegriff der sachlichen Rechtfertigung selbst verkannt, noch Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt; auch hat es bei der Bewertung keine wesentlichen Umstände übersehen (BAG vom 22.9. 1961 - 1 AZR 36/60 - AP Nr. 20 zu § 620 BGB Befristeter Arbeits vertrag [zu 2 b der Gründe]; BAG vom 25.1. 1973 - 2 AZR 158/72 - AP Nr. 37 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu E 1 der Gründe]).
  • BAG, 03.07.1970 - 2 AZR 380/69

    Sachlich berechtigter Grund - Befristung von Arbeitsverhältnissen - Verlust des

    Auszug aus BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 111/79
    1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vor allem BAG, GS vom 12.10.1960 - GS 1/59 - BAG 10, 65 [70 ff.] = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 3.7.1970 - 2 AZR 380/69 - AP Nr. 33 zu § 620 BGB Be fristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 4.2.1971 - 2 AZR 144/70 - AP Nr. 35 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 8.
  • BAG, 22.09.1961 - 1 AZR 36/60

    Befristeter Arbeitsvertrag - Lehrkraft - Öffentliche Schule - Sachliche Gründe -

    Auszug aus BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 111/79
    Es hat weder den Rechtsbegriff der sachlichen Rechtfertigung selbst verkannt, noch Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt; auch hat es bei der Bewertung keine wesentlichen Umstände übersehen (BAG vom 22.9. 1961 - 1 AZR 36/60 - AP Nr. 20 zu § 620 BGB Befristeter Arbeits vertrag [zu 2 b der Gründe]; BAG vom 25.1. 1973 - 2 AZR 158/72 - AP Nr. 37 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu E 1 der Gründe]).
  • BAG, 25.01.1980 - 7 AZR 69/78

    Befristung - Haushaltsmittel / Drittmittelfinanzierung

  • BAG, 31.10.1974 - 2 AZR 483/73

    Befristeter Arbeitsvertrag - Kernforschungszentrum der öffentlichen Hand -

  • BAG, 08.03.1962 - 2 AZR 497/61

    Befristung - Aushilfe - Erprobung - Aushilfsarbeitsvertrag - Probezeit

  • BAG, 28.11.1956 - GS 3/56

    Arbeitsverhältnis: Grundsätze des Großen Senats zur betriebsbedingten Kündigung

  • BAG, 23.09.1954 - 2 AZR 31/53

    Eingruppierung: Tätigkeitsmerkmale der Tarifordnung

  • BAG, 13.03.1964 - 1 AZR 100/63

    Besondere Vertrauensstellung - Stellung eines Geschäftsführers -

  • BAG, 02.12.1955 - 2 AZR 59/54

    Arbeitsentgelt: Geltendmachung eines Nachzahlungsanspruchs durch einen falsch

  • BAG, 12.03.1981 - 2 AZR 167/79
  • BAG, 13.04.1956 - 1 AZR 390/55
  • BAG, 20.06.1958 - 2 AZR 197/56

    Arbeitslos - Arbeitsvertragliche Beziehungen - Ablehnung seiner Arbeit -

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