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BAG, 03.05.1995 - 5 AZR 17/94 |
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Verfahrensgang
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- BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 3/89
Internationales Arbeitsrecht: Frage der Anwendbarkeit welchen Arbeitsrechts bei …
Auszug aus BAG, 03.05.1995 - 5 AZR 17/94
Ist ein deutsches Gericht örtlich zuständig, so ist damit in der Regel auch die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. statt vieler: Urteil vom 24. August 1989 - 2 AZR 3/89 - BAGE 63, 17, 22, m.w.N.).Dementsprechend ist, soweit § 21 Abs. 4 Satz 1 FlRG nichts anderes gebietet, auf die Kriterien zurückzugreifen, die die Rechtsprechung und die Rechtslehre für die Bestimmung des auch nach früherem Recht bei Fehlen einer Rechtswahl anzuwendenden Rechts entwickelt haben ( BAG Urteil vom 24. August 1989 - 2 AZR 3/89 - BAGE 63, 17, 26 f. ).
Hierfür kommen vor allem Normen in Betracht, deren Zweck sich nicht im Ausgleich widerstreitender Interessen der Vertragsparteien erschöpft, sondern auch auf öffentliche Interessen gerichtet ist (vgl. BAG Urteil vom 24. August 1989, BAGE 63, 17, 31 f. ).
Spätestens mit dem Inkrafttreten des Art. 30 Abs. 2 EGBGB in der seit dem 1. September 1986 geltenden Fassung hat § 1 SeemG keine kollisionsrechtliche, sondern nur noch materiell-rechtliche innerstaatliche Bedeutung (vgl. BAG Urteil vom 24. August 1989, BAGE 63, 17, 33 f. ).
Die Ausnahmevorschrift des Art. 6 EGBGB greift indessen nur ein, wenn die Anwendung der ausländischen Rechtsnorm im Einzelfall zu einem Ergebnis führt, das mit der in der entsprechenden deutschen Regelung liegenden Gerechtigkeitsvorstellung in unerträglichem Widerspruch steht (vgl. BAG Urteil vom 24. August 1989, BAGE 63, 17, 30 f. ).
- BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90
Zweitregister
Auszug aus BAG, 03.05.1995 - 5 AZR 17/94
c) Das Bundesverfassungsgericht hat § 21 Abs. 4 Satz 1 FlRG für mit der Verfassung vereinbar erklärt (Urteil vom 10. Januar 1995 - 1 BvF 1/90, 1 BvF 342, 348/90 - ).In der Praxis wird entsprechend verfahren (BVerfG Urteil vom 10. Januar 1995, a.a.O.).
Vielmehr kommt es für Fälle der vorliegenden Art auf den Ort des Vertragsschlusses an (BVerfG Urteil vom 10. Januar 1995, a.a.O., siehe auch Puttfarken, See-Arbeitsrecht: Neues im IPR (1988), S. 10).
- BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 97/93
Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG und allgemeiner Feststellungsantrag
Auszug aus BAG, 03.05.1995 - 5 AZR 17/94
Umfaßt eine Klage mehrere Streitgegenstände, muß hinsichtlich jedes Streitgegenstandes, der mit einem Rechtsmittel weiterverfolgt wird, dargelegt werden, weshalb die angefochtene Entscheidung unrichtig sein soll (ständige Rechtsprechung, vgl. statt vieler BAGE 2, 58, 59 = AP Nr. 2 zu § 554 ZPO, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 16. März 1994 - 8 AZR 97/93 - AP Nr. 29 zu § 4 KSchG 1969). - BAG, 07.07.1955 - 2 AZR 27/53
Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren …
Auszug aus BAG, 03.05.1995 - 5 AZR 17/94
Umfaßt eine Klage mehrere Streitgegenstände, muß hinsichtlich jedes Streitgegenstandes, der mit einem Rechtsmittel weiterverfolgt wird, dargelegt werden, weshalb die angefochtene Entscheidung unrichtig sein soll (ständige Rechtsprechung, vgl. statt vieler BAGE 2, 58, 59 = AP Nr. 2 zu § 554 ZPO, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 16. März 1994 - 8 AZR 97/93 - AP Nr. 29 zu § 4 KSchG 1969).