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   BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 804/79   

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BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 804/79 (https://dejure.org/1980,20576)
BAG, Entscheidung vom 03.07.1980 - 2 AZR 804/79 (https://dejure.org/1980,20576)
BAG, Entscheidung vom 03. Juli 1980 - 2 AZR 804/79 (https://dejure.org/1980,20576)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 415/71

    Nachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 804/79
    Dabei geht es um die Frage, ob ein bestimmter Vorgang an sich, ohne die tatsächlichen Besonderheiten des Einzelfalls, überhaupt geeignet ist, einen wichtigen Grund zur sofortigen Kündigung abzugeben, und ob das Berufungsgericht bei der gebotenen Interessenabwägung alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, bedacht und abgewogen hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. statt vieler BAG 24, 401 [407] - AP Nr. 65 zu § 626 BGB [zu III 1 der Gründe] m. w. N.).
  • BAG, 08.10.1957 - 3 AZR 136/55
    Auszug aus BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 804/79
    Es ist zu berücksichtigen, daß der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung in stärkerem Maßegesichert sein soll (BAG 2, 214 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG 5, 20 = AP Nr. 16 aaO [zu IV der Gründe] sowie das schon mehrfach zitierte Senatsurteil AP Nr. 52 aaO [zu 2 b der Gründe]).
  • BAG, 17.04.1956 - 2 AZR 340/55

    Verdacht der Untreue - Fristlose Entlassung - Vertrauensstellung - Filialleiter -

    Auszug aus BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 804/79
    Dies gilt sowohl für die VorausSetzungen des wichtigen Grundes nach § 626 Abs. 1 BGB, insbesondere die Zumutbarkeitsprüfung, als auch für die Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB (vgl. BAG 2, 333 [341] = AP Nr. 8 zu § 626 BGB [zu III 2 der Gründe]; AP Nr. 67 zu § 626 BGB [zu I 1 a der Gründe] ; BAG 26, 417 [422 f.] = AP Nr. 3 zu § 620 BGB Bedingung [zu B II 3 b und c ] ; AP Nr. 5» 6 und 13 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 804/79
    Es ist zu berücksichtigen, daß der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung in stärkerem Maßegesichert sein soll (BAG 2, 214 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG 5, 20 = AP Nr. 16 aaO [zu IV der Gründe] sowie das schon mehrfach zitierte Senatsurteil AP Nr. 52 aaO [zu 2 b der Gründe]).
  • BAG, 15.12.1955 - 2 AZR 239/54

    Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung, Begriff des "wichtigen Grundes",

    Auszug aus BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 804/79
    Eine derartige Würdigung ist, sofern sie, wie hier, vertretbar erscheint, einer abweichenden Beurteilung durch das Revisionsgericht nicht zugänglich (so bereits BAG AP Nr. 6 zu § 626 BGB [zu II der Gründe]; vgl. ferner BAG AP Nr. 3 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch [zu 2 der Gründe]).
  • BAG, 30.06.1966 - 5 AZR 62/66

    Erkrankung - Erholungsbedürfnis - Ausheilungsprozeß

    Auszug aus BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 804/79
    Eine derartige Würdigung ist, sofern sie, wie hier, vertretbar erscheint, einer abweichenden Beurteilung durch das Revisionsgericht nicht zugänglich (so bereits BAG AP Nr. 6 zu § 626 BGB [zu II der Gründe]; vgl. ferner BAG AP Nr. 3 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch [zu 2 der Gründe]).
  • BAG, 19.12.1974 - 2 AZR 565/73

    Bedingung - Einzelvertrag - Rechtswirksamkeit - Bestandsschutz - Beendigung des

    Auszug aus BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 804/79
    Dies gilt sowohl für die VorausSetzungen des wichtigen Grundes nach § 626 Abs. 1 BGB, insbesondere die Zumutbarkeitsprüfung, als auch für die Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB (vgl. BAG 2, 333 [341] = AP Nr. 8 zu § 626 BGB [zu III 2 der Gründe]; AP Nr. 67 zu § 626 BGB [zu I 1 a der Gründe] ; BAG 26, 417 [422 f.] = AP Nr. 3 zu § 620 BGB Bedingung [zu B II 3 b und c ] ; AP Nr. 5» 6 und 13 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).
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