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   BAG, 03.12.1986 - 4 AZR 17/86   

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https://dejure.org/1986,6471
BAG, 03.12.1986 - 4 AZR 17/86 (https://dejure.org/1986,6471)
BAG, Entscheidung vom 03.12.1986 - 4 AZR 17/86 (https://dejure.org/1986,6471)
BAG, Entscheidung vom 03. Dezember 1986 - 4 AZR 17/86 (https://dejure.org/1986,6471)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einordnung von Fassadenverkleidungsarbeiten als Dachdeckergewerbe - Erteilung von Auskünften nach den Verfahrenstarifverträgen für das Baugewerbe - Voraussetzungen für das Bestehen eines Dachdeckerhandwerks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 856/78

    Betrieb des Dachdeckerhandwerks - Arbeitsmethoden - Wandflächen von Häusern -

    Auszug aus BAG, 03.12.1986 - 4 AZR 17/86
    Nach der Rechtsprechung des Senats haben die Tarifvertragsparteien mit der Norm des Abschnitts VII Nr. 2 diejenigen handwerklichen Betriebe vom Geltungsbereich des Verfahrens-TV ausschließen wollen, deren Arbeitnehmer überwiegend mit Tätigkeiten beschäftigt werden, die nach dem Berufsbild, der beruflichen Tradition, dem Berufsrecht und insbesondere nach der Üblichkeit im Arbeits- und Wirtschaftsleben sowie den angewandten Arbeitsmethoden dem Dachdeckergewerbe zugehören (BAG Urteil vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 856/78 -, AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Davon ist der Senat auch in seinem Urteil vom 21. Januar 1981 (- 4 AZR 856/78 -, AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) ausgegangen.

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt im Senatsurteil vom 21. Januar 1981 (- 4 AZR 856/78 -, AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 280/85

    Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils - Einziehung von Beiträgen für

    Auszug aus BAG, 03.12.1986 - 4 AZR 17/86
    Dementsprechend kann auch der Streitwert einer auf Auskunftserteilung gerichteten Klage je nach den Umständen des Einzelfalles sogar nur etwa 1/10 einer entsprechenden Leistungsklage betragen, wenn die fraglichen Umstände dem Auskunftbegehrenden fast bekannt sind, oder auf der anderen Seite 1/4 oder fast den Wert des Zahlungsanspruchs selbst erreichen, wenn dieser ohne die Auskunft voraussichtlich nicht weiterverfolgt werden kann (vgl. BAG Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, mit weiteren Nachweisen).

    In den Urteilen vom 5. Juni 1985 (- 4 AZR 533/83 -, AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) und vom 27. August 1986 (aaO) hat der Senat deshalb einen Abschlag von 20 v.H. für angemessen erachtet.

    In diesen Fällen bleibt es der Klägerin außerdem unbenommen, je nach den Einwendungen des beklagten Arbeitgebers in einem Rechtsstreit um die Auskunftserteilung, den Antrag nach § 61 Abs. 2 ArbGG nicht zu stellen oder im Wege der Stufenklage (§ 254 ZPO) zunächst Auskunftserteilung und gegebenenfalls nach der Vollstreckung einer entsprechenden Verurteilung Zahlung der dann feststehenden Beiträge zu begehren (BAG Urteil vom 27. August 1986, aaO).

  • BAG, 05.06.1985 - 4 AZR 533/83

    Gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes - Verfahren für

    Auszug aus BAG, 03.12.1986 - 4 AZR 17/86
    Betriebe, in denen überwiegend in den Beispielen des Abschnitts V genannte Tätigkeiten ausgeführt werden, fallen danach unter den betrieblichen Geltungsbereich des Verfahrens-TV, ohne daß die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale des Abschnitts I bis III des Verfahrens-TV zu überprüfen sind (BAG 48, 390, 394 = AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    In den Urteilen vom 5. Juni 1985 (- 4 AZR 533/83 -, AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) und vom 27. August 1986 (aaO) hat der Senat deshalb einen Abschlag von 20 v.H. für angemessen erachtet.

  • BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 456/74

    Tarifverträge: Geltungsbereich des RTV-Bau

    Auszug aus BAG, 03.12.1986 - 4 AZR 17/86
    Es ist zu berücksichtigen, daß grundsätzlich der Streitwert einer auf Auskunftserteilung gerichteten Klage niedriger anzusetzen ist als der einer entsprechenden Leistungsklage (BAG Urteil vom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 -, AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
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