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   BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 713/85   

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BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 713/85 (https://dejure.org/1986,5505)
BAG, Entscheidung vom 05.11.1986 - 4 AZR 713/85 (https://dejure.org/1986,5505)
BAG, Entscheidung vom 05. November 1986 - 4 AZR 713/85 (https://dejure.org/1986,5505)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag - Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 713/85
    Die Zuweisung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit kann dem Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts jedoch rechtsbedenkenfrei tariflich vorbehalten bleiben (BAG Urteil vom 11. Juni 1958 - 4 AZR 514/55 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Urteile vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 - und - 4 AZR 427/83 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Allein durch langjährige Beschäftigung mit einer bestimmten Tätigkeit konkretisiert sich der Arbeitsvertrag nicht in entsprechender Weise (BAG Urteile vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 427/83 - und - 4 AZR 88/84 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 88/84

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 713/85
    Die Zuweisung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit kann dem Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts jedoch rechtsbedenkenfrei tariflich vorbehalten bleiben (BAG Urteil vom 11. Juni 1958 - 4 AZR 514/55 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Urteile vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 - und - 4 AZR 427/83 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Allein durch langjährige Beschäftigung mit einer bestimmten Tätigkeit konkretisiert sich der Arbeitsvertrag nicht in entsprechender Weise (BAG Urteile vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 427/83 - und - 4 AZR 88/84 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

    Auszug aus BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 713/85
    Die Zuweisung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit kann dem Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts jedoch rechtsbedenkenfrei tariflich vorbehalten bleiben (BAG Urteil vom 11. Juni 1958 - 4 AZR 514/55 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Urteile vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 - und - 4 AZR 427/83 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 5/80

    Betriebsratszustimmung - Personalmaßnahme

    Auszug aus BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 713/85
    Bei fortwirkenden schädlichen Einflüssen der Arbeit, die eine Gesundheitsschädigung hervorrufen, muß es sich zwar um solche Einflüsse handeln, die infolge ihrer Dauerwirkung auch für einen an sich gesunden Menschen eine ernste Gefahr einer Gesundheitsschädigung darstellen (BAG Beschluß vom 17. Mai 1983 - 1 ABR 5/80 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 11.06.1958 - 4 AZR 514/55

    Vereinbarte Erweiterung des Weisungsrechts - Versetzung eines Schwerbeschädigten

    Auszug aus BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 713/85
    Die Zuweisung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit kann dem Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts jedoch rechtsbedenkenfrei tariflich vorbehalten bleiben (BAG Urteil vom 11. Juni 1958 - 4 AZR 514/55 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Urteile vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 - und - 4 AZR 427/83 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 22.03.1978 - 4 AZR 612/76

    Geschäftsstellenverwalter - Verwaltung von Schriftgut - Mittlerer Dienst -

    Auszug aus BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 713/85
    Dieser nach vertragsrechtlichen Grundsätzen entstandene Anspruch kann ihm dann grundsätzlich nur durch Änderungskündigung oder Abänderungsvertrag, nicht aber durch einseitige Zuweisung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit in Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers entzogen werden (BAG Urteil vom 14. Januar 1959 - 4 AZR 68/56 - AP Nr. 47 zu § 3 TOA; Urteil vom 13. August 1959 - 4 AZR 407/58 - AP Nr. 50 zu § 3 TOA; Urteil vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 - AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 21.04.1982 - 4 AZR 671/79

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 713/85
    Haben diese tariflichen Voraussetzungen nicht vorgelegen oder sind sie später weggefallen, so konnte das beklagte Land die Zahlung der Lohnsicherung ohne Änderungskündigung und ohne Zustimmung des Personalrats einstellen (BAG Urteil vom 21. April 1982 - 4 AZR 671/79 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).
  • BAG, 27.04.1960 - 4 AZR 584/58

    Arbeitsvertrag - Vereinbarte Arbeitsleistung - Direktionsrecht - Vertraglich

    Auszug aus BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 713/85
    Einen solchen Vorbehalt enthalten die tariflichen Bestimmungen des § 27 Abs. 3 und 4 sowie Unterabsatz 3 der Protokollerklärung zu Abs. 1 Unterabsatz 2 zu § 28 BMT-G für den Fall, daß ein Arbeiter aus gesundheitlichen Gründen an seinem bisherigen Arbeitsplatz nicht weiterbeschäftigt werden kann (BAG Urteil vom 27. April 1960 - 4 AZR 584/58 - AP Nr. 10 zu § 615 BGB).
  • BAG, 14.01.1959 - 4 AZR 68/56

    Anspruch auf tarifgemäße Vergütung - Einstufung in Vergütungsgruppe -

    Auszug aus BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 713/85
    Dieser nach vertragsrechtlichen Grundsätzen entstandene Anspruch kann ihm dann grundsätzlich nur durch Änderungskündigung oder Abänderungsvertrag, nicht aber durch einseitige Zuweisung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit in Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers entzogen werden (BAG Urteil vom 14. Januar 1959 - 4 AZR 68/56 - AP Nr. 47 zu § 3 TOA; Urteil vom 13. August 1959 - 4 AZR 407/58 - AP Nr. 50 zu § 3 TOA; Urteil vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 - AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 593/83

    Lohnsicherung eines Erschwerniszuschlages - Beschäftigungszeit - Eintritt der

    Auszug aus BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 713/85
    Die Lohnsicherung nach § 28 Abs. 2 Buchst. c BMT-G setzt eine 25jährige Beschäftigungszeit vor Eintritt der Leistungsminderung voraus (BAG Urteil vom 7. Mai 1986 - 4 AZR 593/83 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 13.08.1959 - 4 AZR 407/58

    Einseitige Zuweisung einer Beschäftigung - Tarifliche Bewertung - Vergütung -

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