Rechtsprechung
BAG, 06.03.1956 - 3 AZR 133/54 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Übertragung des in der freien Wirtschaft entwickelten Grundsatzes der Entstehung eines Rechtsanspruchs für die Zukunft aufgrund der dreimaligen vorbehaltlosen Zahlung einer freiwilligen Weihnachtszuwendung auf den öffentlichen Dienst
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Tarifvertrag - Ausdehnung seines Geltungsbereiches - Betriebsvereinbarung - Verlängerung der Arbeitszeit - Bindungswirkung
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Arnsberg, 19.03.1954 - 1 Ca 596/53
- LAG Hamm, 20.01.1955 - Sa 436/54
- BAG, 06.03.1956 - 3 AZR 133/54
Papierfundstellen
- BAGE 2, 302
- NJW 1956, 1123
- BB 1956, 497
- DB 1956, 402
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 24.01.1956 - 3 AZR 14/53
Zuwendungen zu Weihnachten - Anspruch auf Gewährung - Leistungen in Notzeiten - …
Auszug aus BAG, 06.03.1956 - 3 AZR 133/54
Das Bundesarbeitsgericht hat sich dieser allgemeinen Auffassung in mehreren Entscheidungen angeschlossen (BAG 1, 36; ferner das zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmte Urteil vom 24. Januar 1956, 3 AZR 14/53).Zu dem gleichen Ergebnis ist der Senat bereits in seinem schon erwähnten Urteil vom 24. Januar 1956 (3 AZR 14/53) gelangt.
- RG, 07.02.1919 - VII 329/18
Begriff der belohnenden Schenkung im Gegensatz zu einem nachträglichen Entgelt
Auszug aus BAG, 06.03.1956 - 3 AZR 133/54
Mit dieser Rechtsansicht befindet sich das Landesarbeitsgericht in grundsätzlicher Übereinstimmung mit der seit langem feststehenden Rechtsprechung, insbesondere des RAG und des EG, daß ein solches Verhalten eines Arbeitgebers in der Regel keine Schenkung sei, sondern seinen Willen erkennen lasse und damit für ihn die Verpflichtung begründe, in Zukunft ebenso zu verfahren (vgl. RGZ 75, 325; 94, 322; RAG in ARS 6, 203; 29, 3; 33, 223; 38, 50). - BAG, 29.06.1954 - 2 AZR 13/53
Arbeitsgerichtsverfahren: Darstellung der Revisionsrügen
Auszug aus BAG, 06.03.1956 - 3 AZR 133/54
Das Bundesarbeitsgericht hat sich dieser allgemeinen Auffassung in mehreren Entscheidungen angeschlossen (BAG 1, 36; ferner das zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmte Urteil vom 24. Januar 1956, 3 AZR 14/53). - RG, 10.01.1911 - III 625/09
Zuständigkeit der Kaufmannsgerichte
Auszug aus BAG, 06.03.1956 - 3 AZR 133/54
Mit dieser Rechtsansicht befindet sich das Landesarbeitsgericht in grundsätzlicher Übereinstimmung mit der seit langem feststehenden Rechtsprechung, insbesondere des RAG und des EG, daß ein solches Verhalten eines Arbeitgebers in der Regel keine Schenkung sei, sondern seinen Willen erkennen lasse und damit für ihn die Verpflichtung begründe, in Zukunft ebenso zu verfahren (vgl. RGZ 75, 325; 94, 322; RAG in ARS 6, 203; 29, 3; 33, 223; 38, 50).
- ArbG Berlin, 06.11.2015 - 28 Ca 9517/15
Sonderzahlung - betriebliche Übung - formularvertragliche Verfallklausel
dazu etwa schon BAG 6, 3.1956 - BAGE 2, 302 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 3 = MDR 1956, 392 = SAGE 1965, 181 [1.Dazu genügt nach herrschender Ansicht weder eine einmalige, noch eine zweimalige, wohl aber in der Regel eine dreimalige Zahlung".S. dazu etwa schon BAG 6, 3.1956 - BAGE 2, 302 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 3 = MDR 1956, 392 = SAGE 1965, 181 [1.
40) S. dazu etwa schon BAG 6, 3.1956 - BAGE 2, 302 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 3 = MDR 1956, 392 = SAGE 1965, 181 [1.
- BGH, 14.05.1990 - II ZR 122/89
Anspruch des Geschäftsführers auf Gleichbehandlung; Verhandlungen mit …
Eine solche Bindung tritt bei freiwilligen Sonderzuwendungen, selbst wenn sie vorbehaltlos gewährt worden sind, im allgemeinen erst nach dreimaliger vorbehaltloser Zahlung ein (vgl. BAGE 2, 302;… s.a. Schaub, aaO. S. 421). - BAG, 26.06.1975 - 5 AZR 412/74
Arbeitsentgelt: Freiwilligkeitsvorbehalt in Gratifikationszusagen
Der Anspruch auf alljährliche Gewährung der Gratifikation wird nach einer seit langem feststehenden Rechtsprechung bereits des Reichsarbeitsgerichts und des Reichsgerichts (vgl. die Hinweise in BAG 2, 302 [304] = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Gratifikation [zu 1 der Gründe]) kraft mehrjähriger vorbehaltloser Zahlung zu einem festen und - auch bei veränderter wirtschaftlicher Lage der Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen widerruflichen - Bestandteil des Arbeitsverhältnisses (BAG 4, 13 [14/15] = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Gratifikation [zu 1 und 2 der Gründe]). - BAG, 23.04.1963 - 3 AZR 173/62
Pensionär - Weihnachtszuwendung - Schenkung - Freiwillig übernommene Fürsorge - …
Vielmehr ist auch im öffentlichen Dienst, wenn nicht die Umstände des Falles eine andere Auslegung gebieten, in der regelmäßigen, fortgesetzten und vorbehaltlosen Zahlung einer Gratifikation die schlüssige Zusicherung der Zahlung auch für die Zukunft zu erblicken (BAG 2, 302; 4, 144 = AP Nr. 3 und 6 zu § 611 BGB Gratifikation). - BAG, 20.02.1975 - 5 AZR 92/74 Der Geltungsbereich eines Tarifvertrages ergibt sich deshalb aus seinem Inhalt (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 7 AZO).