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   BAG, 06.03.1986 - 2 AZR 277/85   

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BAG, 06.03.1986 - 2 AZR 277/85 (https://dejure.org/1986,19416)
BAG, Entscheidung vom 06.03.1986 - 2 AZR 277/85 (https://dejure.org/1986,19416)
BAG, Entscheidung vom 06. März 1986 - 2 AZR 277/85 (https://dejure.org/1986,19416)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 06.03.1986 - 2 AZR 277/85
    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, ob die Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Einzelumstände berücksichtigt worden sind (BAG Urteil vom 12. Oktober 1979 - 7 AZR 959/77 - sowie BAG 42, 151 = AP Nr. 7 und 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    2. Im Anschluß an die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 42, 151, 167) ist das Berufungsgericht in Ubereinstimmung mit den von ihm in Bezug genommenen Ausführungen des Arbeitsgerichts davon ausgegangen, bei der sozialen Auswahl gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG seien ausschließlich soziale Gesichts punkte rechtlich relevant.

    Wie bereits erwähnt, ist das Berufungsgericht auch bei der Auslegung dieser Vorschrift zutreffend von der neueren Senatsrechtsprechung (BAG 42, 151, 167) ausgegangen.

  • BAG, 20.01.1961 - 2 AZR 495/59

    Gerichte für Arbeitssachen - Nachprüfung der arbeitgeberseitigen Kündigung -

    Auszug aus BAG, 06.03.1986 - 2 AZR 277/85
    Hierfür reicht es aus, daß die Weiterbeschäftigung eines bestimmten Arbeitnehmers erforderlich ist; eine "gewisse Zwangslage" für den Betrieb muß - entgegen der früheren Auffassung des Senats (BAG 10, 323 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebs bedingte Kündigung) - nicht mehr bestehen.

    a) Wie die Revision zutreffend ausführt, widerspricht diese Ansicht zwar der früheren Rechtsprechung des Senats (BAG 10, 323) 326 ff. = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).

  • BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 140/84

    Sozialauswahl - Massenkündigung - Kündigung - Kündigungsschutz - Stillegung eines

    Auszug aus BAG, 06.03.1986 - 2 AZR 277/85
    Diese Rechtsprechung hat der Senat jedoch inzwischen in dem Urteil vom 25. April 1985 (- 2 AZR 140/84 -, NZA 1986, 64, 66, zu B II 5 der Gründe) aufgegeben.

    b) Entgegen der von der Revision in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat vertretenen Ansicht ist das Urteil des Senats vom 25. April 1985 (aaO) auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden, obwohl die Beklagte die Kündigung vor Erlaß dieses Urteils aus gesprochen hat.

  • BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83

    Kündigungsschutz - Betriebsrat - Mitteilungspflicht

    Auszug aus BAG, 06.03.1986 - 2 AZR 277/85
    In dieser Weise ist der Senat in dem Urteil vom 29. März 1984 (BAG 45, 277 = AP Nr. 31 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 5 der Gründe) verfahren.
  • BAG, 12.10.1979 - 7 AZR 959/77

    Auswahl des gekündigten Arbeitnehmers - Soziale Gesichtspunkte - Revisionsinstanz

    Auszug aus BAG, 06.03.1986 - 2 AZR 277/85
    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, ob die Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Einzelumstände berücksichtigt worden sind (BAG Urteil vom 12. Oktober 1979 - 7 AZR 959/77 - sowie BAG 42, 151 = AP Nr. 7 und 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 24.06.1980 - 6 AZR 1020/78

    Berufungsurteil - Tatbestand - Bezugnahme auf den Tatbestand - Unstreitiger

    Auszug aus BAG, 06.03.1986 - 2 AZR 277/85
    Ist eine solche Bezugnahme nach § 543 Abs. 1 ZPO zulässig, liegt der absolute Revisionsgrund des § 551 Nr. 7 ZPO nicht vor; § 543 Abs. 1 ZPO geht der Vorschrift des § 551 Nr. 7 ZPO vor (BAG 33, 229 = AP Nr. 2 zu § 543 ZPO 1977).
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