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   BAG, 06.05.1958 - 2 AZR 551/57   

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BAG, 06.05.1958 - 2 AZR 551/57 (https://dejure.org/1958,461)
BAG, Entscheidung vom 06.05.1958 - 2 AZR 551/57 (https://dejure.org/1958,461)
BAG, Entscheidung vom 06. Mai 1958 - 2 AZR 551/57 (https://dejure.org/1958,461)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mangel der Prozeßfähigkeit - Berücksichtigung von Amts wegen - Parteidisposition - Parteiinitiative - Offizialverfahren - Beweislast - Sachurteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 6, 76
  • NJW 1958, 1699
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.09.1955 - IV ZR 162/54

    Prozeßfähigkeit

    Auszug aus BAG, 06.05.1958 - 2 AZR 551/57
    4o Die bestehenden Zweifel an der Prozeßfähigkeit des Klägers sind mangels Einführens entsprechender Tatsachen und Beweiserbieten durch das F.evisionsgericht nicht weiter aufklärbarQ Von einer Anregung gemäß § 159 ZPO, geeignete Tatsachen und Beweismittel beizutragen, verspricht sich der Senat angesichts des bisherigen Gesamtverhaltens insbesondere des Klägers keinen Erfolge Der Umstand, daß die Prozeßfähigkeit des Klägers nicht feststeht, aber erhebliche Indizien gegen seine Prozeßfähig keit sprechen, muß dazu führen, daß die Beweislast für das Vorliegen der Prozeßfähigkeit den Kläger trifft0 Das hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 24" September 1955 - V ZR 162/54 - BGHZ 18, 184 /T88, 1907" ausführlich in überzeugender Auseinandersetzung mit vereinzelten gegenteiligen Ansichten ausgeführt0 Dieser Ansicht des Bundesgerichtshofs schließt sich der Senat für den vorliegenden Pall unter Verweisung auf die Begründung des Bundesgerichtshofes an, mit der zusätzlichen Erwägung, daß andernfalls das oben zu Zif fer 5 dieser Entscheidungsgründe bereits erörterte, in § 56 Abs0 1 ZPO enthaltene Schutzprinzip seinen Sinn verlöre und regelrecht aufgehoben würde, wenn durch starke Indizien begründete Zweifel an der Prozeßfähigkeit eines Klägers nicht dazu führen würden, ihm die Beweislast für seine Prozeßfähig keit aufzuerlegen0.
  • BGH, 18.11.1955 - V ZR 162/54

    Standgeld für Straßenverkaufsstand

    Auszug aus BAG, 06.05.1958 - 2 AZR 551/57
    4o Die bestehenden Zweifel an der Prozeßfähigkeit des Klägers sind mangels Einführens entsprechender Tatsachen und Beweiserbieten durch das F.evisionsgericht nicht weiter aufklärbarQ Von einer Anregung gemäß § 159 ZPO, geeignete Tatsachen und Beweismittel beizutragen, verspricht sich der Senat angesichts des bisherigen Gesamtverhaltens insbesondere des Klägers keinen Erfolge Der Umstand, daß die Prozeßfähigkeit des Klägers nicht feststeht, aber erhebliche Indizien gegen seine Prozeßfähig keit sprechen, muß dazu führen, daß die Beweislast für das Vorliegen der Prozeßfähigkeit den Kläger trifft0 Das hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 24" September 1955 - V ZR 162/54 - BGHZ 18, 184 /T88, 1907" ausführlich in überzeugender Auseinandersetzung mit vereinzelten gegenteiligen Ansichten ausgeführt0 Dieser Ansicht des Bundesgerichtshofs schließt sich der Senat für den vorliegenden Pall unter Verweisung auf die Begründung des Bundesgerichtshofes an, mit der zusätzlichen Erwägung, daß andernfalls das oben zu Zif fer 5 dieser Entscheidungsgründe bereits erörterte, in § 56 Abs0 1 ZPO enthaltene Schutzprinzip seinen Sinn verlöre und regelrecht aufgehoben würde, wenn durch starke Indizien begründete Zweifel an der Prozeßfähigkeit eines Klägers nicht dazu führen würden, ihm die Beweislast für seine Prozeßfähig keit aufzuerlegen0.
  • RG, 12.11.1914 - IV 346/14

    Ehescheidungsklage eines Geschäftsunfähigen

    Auszug aus BAG, 06.05.1958 - 2 AZR 551/57
    1c Gemäß § 56 Abs. 1 ZPO hat das Gericht den Mangel der Prozeßfähigkeit einer Partei von Amts wegen zu berücksichtigen Dies gilt auch in der Revisionsinstanz (RGZ 86, 15 /T 6/ und 65 /64/; RG Warn R 1921 Nr. 78 /p' 95/; RG Warn R 1929 Nr. 25 /S 40/; RG Warn R 1951 Nr. 11 /S 257; RG Warn R 1958 Nr. 40 /ß o 957'; RAG Warn R 1951 Nr. 214 /§ 4347; St ein-Jonas , ZPO, 18 Aufl, § 56 Anm II; § 56 Anm IV 4; § 559 Anm IV 2 a zu Fußnote 19; Wieczorek, ZPO, § 56 Anm A II; Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 7 Aufl, 1956, § 43 III 3» Fußnote 3p S 182; Baumbach-Lauterbach, ZPO, 25 Aufl, 1958, § 56 Anm 1 A) Die in § 56 Abs. 1 ZPO vorgeschriebene Berücksichtigung eines Mangels der Prozeßfähigkeit bedeutet nicht, daß schematisch und in jedem Pall auch dort ein Nachweis der Prozeßfähigkeit zu fordern ist, wo das Gericht gegen die Prozeßfähigkeit einer Partei keine Bedenken hat Die Vorschrift des § 56 Abs0 1 ZPO ist vielmehr so zu verstehen, daß das Gericht auftauchende sachliche Bedenken gegen die Prozeßfähigkeit einer Partei von Amts wegen berücksichtigen muß (vgl0 Stein-Jonas, aaO, § 56 Anm0 IX; Wieczorek, aaO, § 56 Anm A III a; Baumbach-Lauterbach, aaO ' § 56 Anm 1 A)" Dem im Gesetz vorgesehenen Grundsatz des Amtsprinzips ent spricht es dabei, daß allerdings auch schon das Vorliegen objektiv gegebener Bedenken eine bestimmte Prüfung und gegebenenfalls Wertung des Gerichtes erforderlich machte 20 Im vorliegenden Pall bestehen gegen die Prozeßfähigkeit des Klägers sehr erhebliche Bedenken Er hat in allen Instanzen dieses Rechtsstreites Schriftsätze zu den Akten eingereicht bzw" von ihm gefertigte Schriftsätze durch ine Prozeßbevollmächtigte.
  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98

    Klärung der Prozeßfähigkeit einer Partei

    Ist letzteres der Fall und läßt sich die Prozeßfähigkeit des Klägers nicht feststellen, so gehen verbleibende Zweifel zu seinen Lasten (Senatsurteile vom 6. Mai 1958 und 28. Februar 1974 - 2 AZR 551/57 - und - 2 AZR 191/73 - AP ZPO § 56 Nr. 1 und Nr. 4; BAG 1. März 1963 - 1 AZR 356/61 - AP, aaO, Nr. 2; BAG 15. September 1977 - 3 AZR 410/76 - AP, aaO, Nr. 5; BGH, aaO).
  • BGH, 04.02.1969 - VI ZR 215/67

    Störungen der Geistestätigkeit nach der Lebenserfahrung als Ausnahmeerscheinungen

    Die Prüfung der Prozeßfähigkeit des Beklagten, die von der Revision in Zweifel gezogen wird, ist von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens, auch in der Revisionsinstanz geboten (§ 56 ZPO; vgl. BGHZ 31, 279; SAG NJW 1958, 1699).

    Deshalb muß von der Partei, die sich auf Prozeßunfähigkeit beruft, die Darlegung von Tatsachen erwartet werden, aus denen sich ausreichende Anhaltspunkte dafür ergeben, daß die Behauptung der Prozeßunfähigkeit richtig sein könnte (BGH a.a.O.; vgl. auch Stein/Jonas/Pohle a.a.O. § 56 N. 2 a.E.; Baumbach/Lauterbach ZPO 29. Aufl. § 56, 1 B; BAG NJW 1958, 1699).

  • LAG Baden-Württemberg, 05.11.2009 - 4 Sa 38/09

    Partielle Prozessunfähigkeit für bestimmte Verfahren; objektive Beweislast bei

    Eine Beweislastentscheidung zu Ungunsten der Partei kommt erst dann in Betracht, wenn sich nach Ausschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisquellen nicht klären lässt, ob die Partei prozessfähig ist (BAG 06.05.1958 - 2 AZR 551/57; BAG 15.09.1977 - 3 AZR 410/76; BAG 20.01.2000 - 2 AZR 733/98 - AP ZPO § 56 Nr. 1, 5 und 6; BAG 28.05.2009 - 6 AZN 17/09 - NZA 2009, 1109; BGH 24.09.1955 - IV ZR 162/54 - BGHZ 18, 184; BGH 09.01.1996 - VI ZR 94/95 - NJW 1996, 1059).
  • BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 746/87

    Prozessfähigkeit einer natürlichen Person - Nachgehen von Zweifeln an der

    Dementsprechend ist Zweifeln an der Prozeßfähigkeit einer Partei in jedem Stadium des Verfahrens von Amts wegen nachzugehen, und zwar auch dann, wenn sie erstmals im Revisionsrechtszug angesprochen werden (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs, vgl. BAGE 6, 76, 78 = AP Nr. 1 zu § 56 ZPO, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 28. Februar 1974 - 2 AZR 191/73 - AP Nr. 4 zu § 56 ZPO; BAG Urteil vom 15. September 1977 - 3 AZR 410/76 - AP Nr. 5 zu § 56 ZPO; Senatsurteile vom 12. Dezember 1984 - 7 AZR 541/83 - sowie vom 24. September 1986 - 7 AZR 46/85 -, beide nicht zur Veröffentlichung bestimmt, zu I 1 der Gründe; BGHZ 31, 279 = NJW 1960, 523; BGH NJW 1969, 1574).

    Gleichwohl ist der Sachverhalt nicht von Amts wegen aufzuklären, sondern es ist wie bei den übrigen, die Parteien betreffenden Voraussetzungen Sache der Parteien, die erforderlichen Tatsachen in den Prozeß einzuführen und entsprechenden Beweis anzubieten (vgl. statt vieler: BAGE 6, 76, 78 = AP Nr. 1 zu § 56 ZPO, zu 1 der Gründe; Senatsurteil vom 24. September 1986, aaO, unter I 1 der Gründe).

    Zwar spricht bei einer erwachsenen Person grundsätzlich eine tatsächliche Vermutung dafür, daß die Prozeßfähigkeit wie auch die Geschäftsfähigkeit vorliegt (vgl. BAGE 6, 76, 78 = AP Nr. 1 zu § 56 ZPO; Senatsurteil vom 24. September 1986, aaO; BGHZ 18, 184, 189).

  • BGH, 09.05.1962 - IV ZR 4/62

    Rechtsmittel

    An dieser in der erwähnten Entscheidung unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung und die Stellungnahme im Schrifttum näher begründete Rechtsauffassung, der sich inzwischen auch Wieczorek ZPO § 56 A III b 3 und das Bundesarbeitsgericht NJW 1958, 1699 angeschlossen haben, hält der Senat fest.
  • BAG, 24.09.1986 - 7 AZR 46/85

    Mögliche Prozessunfähigkeit einer Universitätsangestellten - Verwirkung bei der

    Das bedeutet nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs, daß Zweifel an der Prozeßfähigkeit einer Partei in jedem Stadium des Verfahrens von Amts wegen zu überprüfen sind und auch noch in der Revisionsinstanz neu vorgebracht und berücksichtigt werden können (BAG 6, 76, 78 >>=<< AP Nr. 1 zu § 56 ZPO, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 28. Februar 1974 - 2 AZR 191/73 - AP Nr. 4 zu § 56 ZPO und das Urteil vom 15. September 1977 - 3 AZR 410/76 - AP Nr. 5 zu § 56 ZPO; BGHZ 31, 279 >>=<< NJW 1960, 523 und BGH NJW 1969, 1574; vgl.auch Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 56 Rz 4 sowie Stein/Jonas/Grunsky, aaO, § 561 Rz 11).

    Vielmehr ist es Aufgabe der Parteien, entsprechende Tatsachen und Beweisangebote für das Vorliegen oder Nichtvorliegen der Prozeßfähigkeit in den Prozeß einzuführen (BAG 6, 76, 78 >>=<< AP Nr. 1 zu § 56 ZPO, zu 1 der Gründe; Stein/Jonas/Leipold, aaO, § 56 Rz 7).

  • BAG, 15.09.1977 - 3 AZR 410/76

    Revisionsinstanz - Vortrag neuer Tatsachen - Prozeßfähigkeit - Beweiserhebung

    Das bedeutet nach ständiger Rechtsprechung und nahezu einhelliger Ansicht im Schrifttum, daß Zweifel hinsichtlich der Prozeßfähigkeit einer Partei in jedem Stadium des Verfahrens von Amts wegen zu überprüfen sind und auch noch in der Revisionsinstanz neu vorgebracht werden können (BAG 6, 76 [78] = AP Nr. 1 zu § 56 ZPO [zu 1 der Gründe]; BAG AP Nr. 4 zu § 56 ZPO; Rosenberg- Schwab, Zivilprozeßrecht, 11. Aufl., § 147 II 2, S. 800; Martin, Prozeßvoraussetzungen und Revision, 1974-, S. 11 ff.; Stein- Jonas -Grunsky, ZPO, 19. Aufl., § 559 Anm. IV 2 a, § 561 Anm. II 2 c ; anderer Ansicht: Rimmelspacher, Zur Prüfung von Amts wegen im Zivilprozeß, 1966, S. 41 ff.j194 ff.).

    Daraus folgt nicht, daß die Präge der Prozeßfähigkeit immer wieder in Frage gestellt und von den Gerichten nachgeprüft werden müßte; soweit sich jedoch Anhaltspunkte für berechtigte Zweifel er geben, muß diesen stets bis zum Ende der RevisionsVerhandlung nachgegangen werden (BAG 6, 76 [78] = AP Nr. 1 zu § 56 ZPO [zu 1 der Gründe]).

  • BAG, 28.02.1974 - 2 AZR 191/73

    Zweifel an der Prozeßfähigkeit einer Partei - Versäumnis - Versäumnisurteil

    Dies gilt auch in der Revisionsinstanz (BAG 6, 76 = AP Nr. 1 zu § 56 3P0 mit Hinweisen auf Rechtsprechung und Schrifttum; vgl. auch die Hinweise von Schumann in Ziffer 1 seiner Anmerkung zu BAG AP Nr. 3 zu § 56 ZPO).

    Dabei obliegt es dem Kläger, Tatsachen und Beweismittel vorzutragen, aus denen sich seine Prozeßfähigkeit ergeben könnte; er ist insoweit beweisbelastet (vgl. BAG 6, 76 [81] AP H r . 1 zu § 56 ZPO zu Ziff. 4 der Gründe).

  • BGH, 30.09.1965 - III ZR 18/64

    Erlaubnis zum Betrieb eines genossenschaftlichen Kreditinstituts - Schadensersatz

    In der Regel kann das Gericht von der Lebenserfahrung ausgehen, daß ein Erwachsener, der nicht entmündigt oder dessen Prozeßunfähigkeit nicht festgestellt ist, geschäftsfähig und damit prozeßfähig ist (BAG NJW 1958, 1699; Anmerkung von Johannsen bei LM zu BGB § 104 Nr. 2; vergl. auch BGHZ 18, 184, 189) [BGH 24.09.1955 - IV ZR 162/54] .

    Selbst wenn das Oberlandesgericht sich nicht veranlaßt sah, von der in sein Ermessen gestellten Möglichkeit des § 144 ZPO Gebrauch zu machen, hätte es sich schlüssig werden müssen, ob die im Freibeweis verwertbaren zugänglichen Unterlagen (vergl. LM zu ZPO § 56 Nr. 1) - die gutachtlichen Äußerungen von Dr. Eisen, weiter aber auch die in der Hauptverhandlung des Strafverfahrens 3 c Ms 53/59 erstatteten Gutachten Dr. Gerloff und Dr. Eisen, auf die der Kläger zwar in einer privat schriftlichen Eingabe, im Rahmen des Freibeweises und der Pflicht des Gerichtes, allen Anregungen, woher sie auch kommen mögen, nachzugehen, jedoch zu berücksichtigenden Art hingewiesen hatte, das Prozeßverhalten des Klägers und seine aus zahlreichen persönlichen Eingaben ersichtliche Geisteshaltung, schließlich der im Urteil des erkennenden Senats vom 4. Juni 1962 - III ZR 194/61 - niedergelegte persönliche Eindruck -, abgewogen an dem Erfahrungssatz, daß der nicht entmündigte Erwachsene regelmäßig geschäftsfähig ist (BAG NJW 1958, 1699; Rosenberg, Beweislast, 3. Aufl. § 32 III 1 c S. 388), die Bildung einer Überzeugung ermöglichten, also ausreichen könnten, die Prozeßfähigkeit zu bejahen oder zu verneinen, oder ob gleichwohl ernstliche und begründete Zweifel bestehen blieben.

  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 541/83
    Das bedeutet nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs, daß Zweifel an der Prozeßfähigkeit einer Partei in jedem Stadium des Verfahrens von Amts wegen zu über prüfen sind und auch noch in der Revisionsinstanz neu vorgebracht und berücksichtigt werden können (BAG 6, 76, 78 = AP Nr. 1 zu § 56 ZPO, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 28. Februar 1974 - 2 AZR 191/73 - AP Nr. 4 zu § 56 ZPO und das Urteil vom 15. September 1977 - 3 AZR 410/76 - AP Nr. 5 zu § 56 ZPO; BGHZ 31, 279 = NJW I960, 523 und BGH NJW 1969, 1574; vgl. auch Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 56 Rz 4 sowie Stein/Jonas/Grunsky, § 59 Rz 10 und § 561 Rz 11).

    Vielmehr ist es Aufgabe der Parteien, entsprechende Tatsachen und Beweisangebote für das Vorliegen oder Nichtvorliegen der Prozeßfähigkeit in den Prozeß einzuführen (BAG 6, 76, 78 = AP Nr. 1 zu § 56 ZPO, zu 1 der Gründe; Stein/Jonas/Leipold, aaO, § 56 Rz 7).

  • BAG, 01.03.1963 - 1 AZR 356/61

    Prozeßfähigkeit einer Prozeßpartei - Beweislast - Unterstellung der

  • BAG, 25.01.1980 - 7 AZR 77/78
  • BAG, 13.04.1967 - 5 AZR 426/66

    Erlöschen eines eingetragenen Vereins - Mitglieder - Vermögensabwicklung -

  • BAG, 18.04.1985 - 2 AZR 220/84
  • BAG, 31.08.1983 - 4 AZR 104/81
  • BGH, 27.04.1970 - II ZR 12/69

    Pflicht des Gerichts zur Beachtung der Klagbarkeit als Prozessvoraussetzung -

  • BAG, 03.11.1970 - 1 AZR 206/70

    Zustellung eines Urteils - Büro des Prozeßbevollmächtigten - Empfangsbekenntnis -

  • LAG Hessen, 13.05.1985 - 13 Sa 273/84

    Nichtigkeitsklage einer im früheren Verfahren unerkannt prozessunfähigen Person

  • BAG, 24.09.1965 - 3 AZR 223/65

    Kündigungsgrund - Wettbewerbsverbot

  • BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 366/81
  • BGH, 28.05.1975 - V ZB 1/75

    Eingangsstempel - Eingang bei Gericht - Gegenbeweis - Wiedereinsetzungsgesuch -

  • BGH, 28.02.1963 - III ZR 157/61
  • LAG Hamm, 01.03.1985 - 16 Sa 1537/84

    Beendigung des Arbeitverhältnisses durch Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag;

  • BAG, 01.12.1960 - 5 AZR 520/59

    Regelungsbedürftiger Tatbestand - Öffentlicher Dienst - Wiederbeschäftigter

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