Rechtsprechung
BAG, 06.08.2003 - 4 AZR 445/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Eingruppierung: Hausmeister in Verwaltungsgebäuden
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Tarifliche Eingruppierung eines Hausmeisters in einem Verwaltungsgebäude; Voraussetzungen des Bewährungsaufstiegs in die Vergütungsgruppe VIb, Fallgruppe 2, des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT); Auslegung und Subsumtion des Begriffs des "einheitlichen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingruppierung öffentlicher Dienst - Eingruppierung eines als Angestellter beschäftigten Hausmeisters in Verwaltungsgebäuden; Größe der genutzten Bodenfläche als tarifliches Merkmal; Zuständigkeit mehrerer Hausmeister für eine große Bodenfläche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Marburg, 28.06.2000 - 2 Ca 58/00
- ArbG Marburg, 28.07.2000 - 2 Ca 58/00
- LAG Hessen, 15.04.2002 - 13 Sa 1437/00
- BAG, 06.08.2003 - 4 AZR 445/02
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 1055/94
Eingruppierung eines Schulhausmeisters
Auszug aus BAG, 06.08.2003 - 4 AZR 445/02
Der Senat hat entschieden, dass damit die alleinverantwortliche Betreuung gemeint ist und eine gemeinschaftliche Betreuung nicht ausreicht (12. Juni 1996 - 4 AZR 1055/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 215).Im Übrigen sind, wie dargelegt, die Belastung und Verantwortung für die beiden Hausmeister im Vergleich zur alleinigen Betreuung erheblich verringert (vgl. Senat 12. Juni 1996 - 4 AZR 1055/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 215, zu II 3 b bb letzter Absatz).
- BAG, 12.02.1997 - 4 AZR 330/95
Hausmeister in Volkshochschule
Auszug aus BAG, 06.08.2003 - 4 AZR 445/02
Dabei ist das Landesarbeitsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass die Hausmeistertätigkeit, die nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts etwa 80 % seiner Tätigkeit ausmacht, im Sinne des von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriffs des Arbeitsvorgangs einen einzigen großen Arbeitsvorgang darstellt (Senat 12. Februar 1997 - 4 AZR 330/95 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 6). - BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92
Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung
Auszug aus BAG, 06.08.2003 - 4 AZR 445/02
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (zB Senat 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - BAGE 73, 364 = AP TVG § 1 Auslegung Nr. 144 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 28).
- BAG, 22.03.1995 - 4 AZR 71/94
Eingruppierung in der Drogenentwöhnungsbehandlung
Auszug aus BAG, 06.08.2003 - 4 AZR 445/02
Bei dem vom Kläger gestellten Feststellungsantrag handelt es sich um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Feststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (zB Senat 22. März 1995 - 4 AZR 71/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 194). - BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69
Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander …
Auszug aus BAG, 06.08.2003 - 4 AZR 445/02
Der Feststellungsantrag ist auch hinsichtlich der Zinsforderungen zulässig (zB Senat 21. Januar 1970 - 4 AZR 106/69 - BAGE 22, 247, 249 = AP BAT §§ 22, 23 Nr. 30). - LAG Hessen, 15.04.2002 - 13 Sa 1437/00
Eingruppierung von Hausmeistern in Verwaltungsgebäuden
Auszug aus BAG, 06.08.2003 - 4 AZR 445/02
Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. April 2002 - 13 Sa 1437/00 - aufgehoben.
- BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 354/21
Eingruppierung eines Schulhausmeisters
Alle damit in Zusammenhang stehenden Einzeltätigkeiten, die ihm einheitlich und ohne organisatorische Trennung übertragen worden sind, dienen diesem Arbeitsergebnis und bilden daher einen Arbeitsvorgang (vgl. BAG 6. August 2003 - 4 AZR 445/02 - zu II 2 der Gründe; 12. Februar 1997 - 4 AZR 330/95 - zu II 2 b der Gründe; 12. Juni 1996 - 4 AZR 1055/94 - zu II 2 der Gründe) . - LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2021 - 7 Sa 7/20
Eingruppierung eines Schulhausmeisters in Entgeltgruppe 7 TVöD-VkA
Denn als Schulhausmeister hat er eine Funktion zu erfüllen, nämlich sicherzustellen, dass das Gebäude und das dort befindliche Inventar für den vorgesehenen Zweck als Schulgebäude in ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung steht (vgl. dazu BAG 6. August 2003 - 4 AZR 445/02 - Rn 17 - juris; 12. Februar 1997 - 4 AZR 330/95 -, Rn 21 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT-O). - ArbG Kiel, 06.04.2021 - 3 Ca 1880 öD f/20
Eingruppierung eines Schulhausmeisters
Demzufolge ist auch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit langem anerkannt, dass diese sämtlich diesem Arbeitsergebnis dienende Hausmeistertätigkeit einen einheitlichen Arbeitsvorgang darstellt (BAG 6. August 2003 - 4 AZR 445/02 - zu II 2 der Gründe; BAG 12- Februar 1997 - 4 AZR 330/95 - zu II 2 b der Gründe; BAG 12. Juni 1996 - 4 AZR 1055/94 - zu II 2 b der Gründe).