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   BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 225/95   

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https://dejure.org/1996,12351
BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 225/95 (https://dejure.org/1996,12351)
BAG, Entscheidung vom 07.02.1996 - 10 AZR 225/95 (https://dejure.org/1996,12351)
BAG, Entscheidung vom 07. Februar 1996 - 10 AZR 225/95 (https://dejure.org/1996,12351)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 912/94

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Fälligkeit - Tarifliche Ausschlußfrist -

    Auszug aus BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 225/95
    Danach kann der Gläubiger eines Anspruchs dem Ablauf der tariflichen Ausschlußfrist mit dem Einwand der unzulässigen Rechtsausübung begegnen, wenn ihn der Schuldner durch aktives Handeln von der Einhaltung der Ausschlußfrist abgehalten, oder wenn dieser es pflichtwidrig unterlassen hat, ihm Umstände mitzuteilen, die ihn zur Einhaltung der Ausschlußfrist veranlaßt hätten ( BAG Urteil vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 912/94 - AP Nr. 16 zu § 812 BGB, m.w.N.; BAG Urteil vom 21. Januar 1993 - 6 AZR 174/92 - ZTR 1993, 466).
  • BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 483/94

    Auslegung eines Tarifvertrages; Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 225/95
    Aus Satz 2 in Ziffer XIV (f) der Anlage 1 zu den AVR folgt, daß der ausscheidende Arbeitnehmer die Zahlung der anteiligen Weihnachtszuwendung zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses verlangen und der Arbeitgeber sie zu leisten hat (Palandt, BGB, 53. Aufl., § 271 Anm. 1; BAG Urteil vom 7. Februar 1995 - 3 AZR 483/94 - AP Nr. 54 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
  • BAG, 27.03.1963 - 4 AZR 72/62

    Schriftform - Betriebsvereinbarung - Verweisen auf geltenden Tarifvertrag -

    Auszug aus BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 225/95
    Der Einwand greift danach insbesondere dann durch, wenn der Arbeitgeber in dem Arbeitnehmer die Ansicht hervorgerufen oder bestärkt hat, er werde unabhängig von der Beachtung der tariflichen Formerfordernisse die Ansprüche erfüllen ( BAGE 14, 140 = AP Nr. 9 zu § 59 BetrVG; BAG Urteil vom 9. November 1983 - 4 AZR 304/81 -;, n.v.).
  • BAG, 21.01.1993 - 6 AZR 174/92

    Anspruch auf tariflichen Sozialzuschlag - Versäumung der Ausschlussfrist -

    Auszug aus BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 225/95
    Danach kann der Gläubiger eines Anspruchs dem Ablauf der tariflichen Ausschlußfrist mit dem Einwand der unzulässigen Rechtsausübung begegnen, wenn ihn der Schuldner durch aktives Handeln von der Einhaltung der Ausschlußfrist abgehalten, oder wenn dieser es pflichtwidrig unterlassen hat, ihm Umstände mitzuteilen, die ihn zur Einhaltung der Ausschlußfrist veranlaßt hätten ( BAG Urteil vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 912/94 - AP Nr. 16 zu § 812 BGB, m.w.N.; BAG Urteil vom 21. Januar 1993 - 6 AZR 174/92 - ZTR 1993, 466).
  • BAG, 30.03.1962 - 2 AZR 101/61

    Ausschlußfristen - Tarifvertrag - Krankengeldzuschuß - Rahmentarifvertrag für

    Auszug aus BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 225/95
    Daß der Beklagte den Kläger nicht auf das Erfordernis der Schriftform hingewiesen hat, kann den Arglisteinwand allein nicht begründen ( BAG Urteil vom 30. März 1962 - 2 AZR 101/61 - AP Nr. 28 zu § 4 TVG Ausschlußfrist).
  • BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 341/93
    Auszug aus BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 225/95
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 8. Juni 1994 (10 AZR 341/93 -;, n.v.) ausgeführt, die Nichtdurchführung des Schlichtungsverfahrens nach § 22 AVR könnte allenfalls dann zur Unzulässigkeit der Klage führen, wenn die beklagte Partei eine entsprechende Rüge vorgebracht hätte.
  • LAG Düsseldorf, 24.06.1993 - 12 Sa 1573/92

    Streik im öffentlichen Dienst - Verzugslohn

    Auszug aus BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 225/95
    Danach kann der Gläubiger eines Anspruchs dem Ablauf der tariflichen Ausschlußfrist mit dem Einwand der unzulässigen Rechtsausübung begegnen, wenn ihn der Schuldner durch aktives Handeln von der Einhaltung der Ausschlußfrist abgehalten, oder wenn dieser es pflichtwidrig unterlassen hat, ihm Umstände mitzuteilen, die ihn zur Einhaltung der Ausschlußfrist veranlaßt hätten ( BAG Urteil vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 912/94 - AP Nr. 16 zu § 812 BGB, m.w.N.; BAG Urteil vom 21. Januar 1993 - 6 AZR 174/92 - ZTR 1993, 466).
  • LAG Hamm, 20.01.1995 - 10 Sa 882/94

    Anspruch auf Zahlung einer anteiligen Weihnachtszuwendung ; Voraussetzungen des

    Auszug aus BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 225/95
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 20. Januar 1995 - 10 Sa 882/94 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 304/81
    Auszug aus BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 225/95
    Der Einwand greift danach insbesondere dann durch, wenn der Arbeitgeber in dem Arbeitnehmer die Ansicht hervorgerufen oder bestärkt hat, er werde unabhängig von der Beachtung der tariflichen Formerfordernisse die Ansprüche erfüllen ( BAGE 14, 140 = AP Nr. 9 zu § 59 BetrVG; BAG Urteil vom 9. November 1983 - 4 AZR 304/81 -;, n.v.).
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01

    Befreiung von Mehrarbeit nach § 124 SGB IX; Begriff der Mehrarbeit; Anspruch auf

    Die Parteien haben daher ein Wahlrecht, ob sie die Schlichtungsstelle anrufen oder sogleich vor dem Arbeitsgericht Klage erheben wollen (BAG 7. Februar 1996 - 10 AZR 225/95 - nv.).
  • BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 381/05

    Vorvertrag zum Tarifvertrag - Verurteilung zum Abschluss eines Tarifvertrages -

    Die Wortwahl einer Soll-Vorschrift führt nicht zu einer Relativierung; es handelt sich um eine Fälligkeitsregelung, die einen Zahlungsanspruch des Arbeitnehmers zu diesem Zeitpunkt begründet (BAG 7. Februar 1996 - 10 AZR 225/95 - KirchE 34, 29 zu den AVR der Caritas).
  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 171/03

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

    Die Nichtdurchführung des Schlichtungsverfahrens hätte nur dann zur Unzulässigkeit der Klage führen können, wenn der Beklagte eine entsprechende Rüge vorgebracht hätte (vgl. Senat 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191, zu I 1 der Gründe; BAG 7. Februar 1996 - 10 AZR 225/95 -, zu I 1 der Gründe; 8. Juni 1994 - 10 AZR 341/93 -, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 682/98

    Kirchliche Schlichtungsstelle - Prozeßeinrede

    Mit der in einem Arbeitsvertrag mit einem kirchlichen Arbeitgeber vereinbarten Verpflichtung, bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag zunächst eine kirchliche Schlichtungsstelle anzurufen, wird keine prozessual beachtliche Einwendung begründet, mit der die staatliche Gerichtsbarkeit ausgeschlossen ist(Anschluß an BAG Urteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191 = AP Nr. 3 zu § 12 Diakonisches Werk; vom 7. Februar 1996 - 10 AZR 225/95 - ZTR 1996, 319).

    Sowohl § 44 AVR Diakonie wie auch § 22 AVR Caritas eröffnen ein Wahlrecht zwischen der kirchlichen Schlichtung und dem staatlichen Gericht (BAG Urteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191 = AP Nr. 3 zu § 12 AVR Diakonisches Werk; vom 7. Februar 1996 - 10 AZR 225/95 - ZTR 1996, 319; Scheffer/Mayer, AVR Diakonie, 21. Ergänzungslieferung, § 44 Anm. 3; Schilberg, Rechtsschutz und Arbeitsrecht in der evangelischen Kirche, S. 97).

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 509/03

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

    Die Nichtdurchführung des Schlichtungsverfahrens hätte nur dann zur Unzulässigkeit der Klage führen können, wenn der Beklagte eine entsprechende Rüge vorgebracht hätte (vgl. Senat 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191, zu I 1 der Gründe; BAG 7. Februar 1996 - 10 AZR 225/95 -, zu I 1 der Gründe; 8. Juni 1994 - 10 AZR 341/93 -, zu II 1 der Gründe).
  • LAG Hamm, 21.07.1998 - 7 Sa 157/98

    Aushändigung der Durchschriften von Honorarrechnungen und Abrechnungsunterlagen ;

    Können die Arbeitsvertragsrichtlinien den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bzw. die Klageerhebung grundsätzlich nicht ausschließen, so greift der Hinweis auf das durchzuführende Schlichtungsverfahren als prozeßhindernde Einrede, sobald die beklagte Partei die Rüge des unterbliebenen innerkirchlichen Schlichtungsversuches ausdrücklich erhebt (die Unzulässigkeit der Klage vorsichtig andeutend: BAG, Urteil vom 07.02.1996 - 10 AZR 225/95 - und vom 08.06.1994 - 10 AZR 341/93 - Schaub, Formularsammlung, § 82 I 9 d; vgl. hierzu auch: Zöller/Stephan, ZPO , Rdn. 19 vor § 253 ZPO und Rdn. 22 vor § 128 ZPO ; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , Grundzüge, § 253 ZPO , Rdn. 25 ff.) Die Unzulässigkeit einer gerichtlichen Sachentscheidung greift allerdings dann nicht, sobald die Arbeitsvertragsrichtlinien den Parteien ein Wahlrecht zwischen der Klageerhebung und der Anrufung der Schlichtungsstelle einräumen (so: BAG, Urteil vom 26.05.1993 - 4 AZR 130/93 -, AP Nr. 3 zu § 12 AVR Diakonisches Werk).

    So sieht es bislang auch die Rechtsprechung des 10. Senats des BAG bei Gratifikationen (vgl. hierzu: Urteil vom 07.02.1996 - 10 AZR 225/95 -) Der Begriff "Meinungsverschiedenheit" ist zur Überzeugung der Berufungskammer weit zu fassen.

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 172/03

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

    Die Nichtdurchführung des Schlichtungsverfahrens hätte nur dann zur Unzulässigkeit der Klage führen können, wenn der Beklagte eine entsprechende Rüge vorgebracht hätte (vgl. Senat 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191, zu I 1 der Gründe; BAG 7. Februar 1996 - 10 AZR 225/95 -, zu I 1 der Gründe; 8. Juni 1994 - 10 AZR 341/93 -, zu II 1 der Gründe).
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