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   BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 274/83   

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BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 274/83 (https://dejure.org/1984,19505)
BAG, Entscheidung vom 07.06.1984 - 2 AZR 274/83 (https://dejure.org/1984,19505)
BAG, Entscheidung vom 07. Juni 1984 - 2 AZR 274/83 (https://dejure.org/1984,19505)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 245/80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von

    Auszug aus BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 274/83
    Januar 1982 - 2 AZR 245/80 - (BAG 37, 283) offengelassen, ob in entsprechender Anwendung des § 3 1 5 BGB ausnahmsweise eine Korrektur einer unzulässig kurzen Dauer der Befristung durch die Festlegung einer längeren Befristung möglich ist (vgl. dazu auch KR-Hillebrecht, § 620 BGB Rz 90).

    Mach den vom Großen Senat (BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fortgeführten Grundsätzen (vgl. statt vieler BAG 31, MO = AP Nr. M6; BAG 32, 85 = AP Nr. 50? BAG 36, 229 = AP Nr. 61 sowie BAG 37, 283 = AP Nr. 6M und BAG 37, 305 = AP Nr. 65, alle zu § 620 BGB Befri steter Arbeitsvertrag) ist die an sich zulässige Befristung von Arbeitsverträgen dann unwirksam, wenn dadurch Kündigungsschutzbestimmungen umgangen werden und hierfür kein sachlich rechtfer tigender Grund vorliegt.

    Haushaltsrechtliche Erwägungen wie z.B. eine allgemeine Mittelkürzung sind zwar grundsätzlich kein sachlicher Grund für die Befristung von Arbeitsverträgen, weil das Haushaltsrecht des öffentlichen Dienstes keinen unmittelbaren Einfluß auf die Gestaltung von Arbeitsverhältnissen hat (vgl. statt vieler BAG 37, 283 und BAG 37, 305).

  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 254/81

    Erwerbsquelle - Lehrauftrag - Schutzbedürftigkeit - Teilzeitbeschäftigte Lehrer -

    Auszug aus BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 274/83
    Mach den vom Großen Senat (BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fortgeführten Grundsätzen (vgl. statt vieler BAG 31, MO = AP Nr. M6; BAG 32, 85 = AP Nr. 50? BAG 36, 229 = AP Nr. 61 sowie BAG 37, 283 = AP Nr. 6M und BAG 37, 305 = AP Nr. 65, alle zu § 620 BGB Befri steter Arbeitsvertrag) ist die an sich zulässige Befristung von Arbeitsverträgen dann unwirksam, wenn dadurch Kündigungsschutzbestimmungen umgangen werden und hierfür kein sachlich rechtfer tigender Grund vorliegt.

    Haushaltsrechtliche Erwägungen wie z.B. eine allgemeine Mittelkürzung sind zwar grundsätzlich kein sachlicher Grund für die Befristung von Arbeitsverträgen, weil das Haushaltsrecht des öffentlichen Dienstes keinen unmittelbaren Einfluß auf die Gestaltung von Arbeitsverhältnissen hat (vgl. statt vieler BAG 37, 283 und BAG 37, 305).

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 274/83
    Mach den vom Großen Senat (BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fortgeführten Grundsätzen (vgl. statt vieler BAG 31, MO = AP Nr. M6; BAG 32, 85 = AP Nr. 50? BAG 36, 229 = AP Nr. 61 sowie BAG 37, 283 = AP Nr. 6M und BAG 37, 305 = AP Nr. 65, alle zu § 620 BGB Befri steter Arbeitsvertrag) ist die an sich zulässige Befristung von Arbeitsverträgen dann unwirksam, wenn dadurch Kündigungsschutzbestimmungen umgangen werden und hierfür kein sachlich rechtfer tigender Grund vorliegt.
  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 274/83
    Bei dieser Entscheidung, den wissenschaftlichen Mitarbeitern noch bis zum Ende des Jahres 1983 Aufgaben zu übertragen, die zum erfolgreichen Abschluß des Projekts erforderlich erschienen und dafür die Mittel einzusetzen, die zunächst für die Bezahlung der Arbeit der studentischen Hilfskräfte vorgesehen waren, handelt es sich nicht mehr um eine Haushaltserwägung, sondern um eine organisatorische Unternehmerentscheidung, die auch im KUndigungsschutzprozeß als bindend hinzunehmen wäre, weil sie nicht willkürlich ist (vgl. zur Bindung der Gerichte an die Unternehmerentscheidung Urteil des Senats vom 2M. März 1983 - 2 AZR 21/82 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung mit Anm. von Meisel, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 06.12.1976 - 2 AZR 470/75

    Arbeitsverhältnis: Bemessung der Wartezeit nach § 1 KSchG bei mehreren

    Auszug aus BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 274/83
    Dabei kommt es insbesondere auf Anlaß und Dauer der Unterbrechung sowie Art der Weiterbeschäftigung an (BAG Urteil vom 6. Dezember 1976 - 2 AZR 70/75 - AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit).
  • BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Zeitablauf - Unwirksamkeit der Befristung -

    Auszug aus BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 274/83
    Bei mehreren, zeitlich unmittelbar aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen endet nach Auffassung des Siebten Senats (Urteil vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 5 der Gründe; BAG 36, 171, 176 = AP Nr. 60 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und BAG 36, 235, 238, 241 r AP Nr. 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) das Arbeitsverhältnis nur dann mit dem Ablauf des letzten Zeitvertrages, wenn dieser dem Grunde und der Dauer nach sachlich berechtigt ist und ein zum Zeitpunkt des Abschlusses des letzten Zeitvertrages nach der objektiven Rechtslage bestandenes unbefristetes Arbeitsverhältnis entweder aus drücklich oder konkludent aufgehoben worden ist.
  • BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 789/78

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von

    Auszug aus BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 274/83
    Mach den vom Großen Senat (BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fortgeführten Grundsätzen (vgl. statt vieler BAG 31, MO = AP Nr. M6; BAG 32, 85 = AP Nr. 50? BAG 36, 229 = AP Nr. 61 sowie BAG 37, 283 = AP Nr. 6M und BAG 37, 305 = AP Nr. 65, alle zu § 620 BGB Befri steter Arbeitsvertrag) ist die an sich zulässige Befristung von Arbeitsverträgen dann unwirksam, wenn dadurch Kündigungsschutzbestimmungen umgangen werden und hierfür kein sachlich rechtfer tigender Grund vorliegt.
  • BAG, 11.11.1982 - 2 AZR 552/81

    Befristeter Arbeitsvertrag mit Lehrer

    Auszug aus BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 274/83
    Zur Frage, ob ein Arbeitsverhältnis von mehr als sechs Monaten anzunehmen ist, kann wegen der Begründung der Befristungskontrolle durch den Großen Senat (objektive Umgehung des Kündigungsschutzes) die Rechtsprechung zur Anwartschaftszeit herangezogen werden (vgl. Urteil des Senats vom 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP Nr. 71 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und BAG Urteil vom 17. Februar 1983 - 2 AZR 208/81 - EzA § 620 BGB Nr. 62, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 29.08.1979 - 4 AZR 863/77

    Befristung - Rechtsfortbildung sowie Haushaltsmittel als sachlicher Grund

    Auszug aus BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 274/83
    Mach den vom Großen Senat (BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fortgeführten Grundsätzen (vgl. statt vieler BAG 31, MO = AP Nr. M6; BAG 32, 85 = AP Nr. 50? BAG 36, 229 = AP Nr. 61 sowie BAG 37, 283 = AP Nr. 6M und BAG 37, 305 = AP Nr. 65, alle zu § 620 BGB Befri steter Arbeitsvertrag) ist die an sich zulässige Befristung von Arbeitsverträgen dann unwirksam, wenn dadurch Kündigungsschutzbestimmungen umgangen werden und hierfür kein sachlich rechtfer tigender Grund vorliegt.
  • BAG, 25.01.1980 - 7 AZR 69/78

    Befristung - Haushaltsmittel / Drittmittelfinanzierung

    Auszug aus BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 274/83
    Das gilt auch für die so genannte Drittmittelfinanzierung (vgl. Urteil des Siebten Senats vom 25. Januar 1980 - 7 AZR 69/78 - AP Nr. 52 zu § 620 BGB Be fristeter Arbeitsvertrag und Senatsurteil vom IM. Juli 1983 - 2 AZR 117/82 -, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 252/79

    Befristung - wissenschaftliche Mitarbeiter

  • BAG, 17.02.1983 - 2 AZR 208/81

    Rechtmäßigkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages

  • BAG, 23.09.1981 - 5 AZR 284/78

    Einstufung von Dozenten an Volkshochschulen, die Sprachkurse leiten

  • BAG, 28.02.1962 - 4 AZR 141/61

    Arbeitnehmerbegriff

  • BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 467/79

    Zeitvertrag - Befristung - Forschungsprojekt - WissenschaftlicherMitarbeiter -

  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

  • BAG, 11.04.1984 - 7 AS 2/84
  • BAG, 20.10.1983 - 2 AZR 292/82
  • BAG, 14.07.1983 - 2 AZR 117/82
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