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   BAG, 08.05.1984 - 3 AZR 194/82   

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BAG, 08.05.1984 - 3 AZR 194/82 (https://dejure.org/1984,3068)
BAG, Entscheidung vom 08.05.1984 - 3 AZR 194/82 (https://dejure.org/1984,3068)
BAG, Entscheidung vom 08. Mai 1984 - 3 AZR 194/82 (https://dejure.org/1984,3068)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BAGE 46, 13
  • NZA 1985, 62
  • JR 1986, 176
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 173/78

    Gesetzlicher Feiertag - Kurzarbeitsperiode - Feiertagsvergütung -

    Auszug aus BAG, 08.05.1984 - 3 AZR 194/82
    Der Arbeitnehmer kann daher Feiertagslohn nur in Höhe des Kurzarbeitergeldes beanspruchen, das er bezogen hätte, wenn kein Feiertag gewesen wäre (Urteil des Senats vom 5. Juli 1979 - 3 AZR 173/78 - AP Nr. 33 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).
  • BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78

    Versprechen - Zusage - Betriebliche Versorgungsleistung - Leistung -

    Auszug aus BAG, 08.05.1984 - 3 AZR 194/82
    Schließlich macht die Revision geltend, der Senat habe in seinem Urteil vom 5. Juli 1979 - 3 AZR 197/78 - (AP Nr. 33 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 1 der Gründe) verlangt, daß der Feiertagslohn nicht zur Besserstellung des Arbeitnehmers führen dürfe.
  • BAG, 31.05.1978 - 5 AZR 116/77

    Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit - Fortzuzahlendes Arbeitsentgelt -

    Auszug aus BAG, 08.05.1984 - 3 AZR 194/82
    In diesem Sinne haben auch der Fünfte und Sechste Senat vergleichbare Streitfragen entschieden (vgl. für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle Urteil vom 31. Mai 1978 - 5 AZR 116/77 - AP Nr. 9 zu § 2 LohnFG, zu I 1 der Gründe; für die Entgeltzahlung an freigestellte Betriebsratsmitglieder: BAG 34, 80 = AP Nr. 37 zu § 37 BetrVG 1972 unter Aufgaben von BAG 22, 57 = AP Nr. 12 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 29.07.1980 - 6 AZR 231/78

    Betriebsverfassungsrecht - Freistellung - Zuschläge - Betriebsratsmitglied -

    Auszug aus BAG, 08.05.1984 - 3 AZR 194/82
    In diesem Sinne haben auch der Fünfte und Sechste Senat vergleichbare Streitfragen entschieden (vgl. für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle Urteil vom 31. Mai 1978 - 5 AZR 116/77 - AP Nr. 9 zu § 2 LohnFG, zu I 1 der Gründe; für die Entgeltzahlung an freigestellte Betriebsratsmitglieder: BAG 34, 80 = AP Nr. 37 zu § 37 BetrVG 1972 unter Aufgaben von BAG 22, 57 = AP Nr. 12 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 17.04.1975 - 3 AZR 289/74

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf pauschale Abgeltung des Provisionsausfalls an

    Auszug aus BAG, 08.05.1984 - 3 AZR 194/82
    Die Vorschrift ist Ausdruck des Lohnausfallprinzips (Urteil des Senats vom 17. April 1975 - 3 AZR 289/74 - AP Nr. 32 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 10.06.1969 - 1 AZR 203/68

    Arbeitsentgelt - Freistellung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus BAG, 08.05.1984 - 3 AZR 194/82
    In diesem Sinne haben auch der Fünfte und Sechste Senat vergleichbare Streitfragen entschieden (vgl. für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle Urteil vom 31. Mai 1978 - 5 AZR 116/77 - AP Nr. 9 zu § 2 LohnFG, zu I 1 der Gründe; für die Entgeltzahlung an freigestellte Betriebsratsmitglieder: BAG 34, 80 = AP Nr. 37 zu § 37 BetrVG 1972 unter Aufgaben von BAG 22, 57 = AP Nr. 12 zu § 37 BetrVG 1972).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2009 - 9 Sa 143/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Berufungsfrist - falsche Telefaxnummer

    Zutreffend ist, dass sowohl für den Anspruch nach § 2 Abs. 1 EFZG, der auch besteht, wenn Feiertag und Kurzarbeit zusammenfallen (§ 2 Abs. 2 EFZG), als auch für einen Anspruch auf Annahmeverzugsvergütung das sog. Lohnausfallprinzip mit der Folge gilt, dass bei rechtmäßiger Anordnung von Kurzarbeit nur ein Anspruch in der Höhe besteht, die sich ergibt, wenn auch der anspruchstellende Arbeitnehmer von der Kurzarbeitsanordnung erfasst worden wäre, hätte er gearbeitet (vgl. etwa BAG 5, 4.1984 -3 AZR 194/82- EzA FeiertagslohnzG § 1 Nr. 28; ErfK-Preis, 8. Aufl. § 615 BGB Rz. 76 m. w. N..).
  • BAG, 17.04.1985 - 4 AZR 510/84

    Anspruch auf tariflichen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld als Nettobetrag -

    Ob im Einzelfall die vom Arbeitgeber gewährte Leistung lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig ist oder lohnsteuer- und beitragsfrei zu gewähren ist, richtet sich allein nach den Vorschriften des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts (vgl. BAG Urteil vom 8. Mai 1984 - 3 AZR 194/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Schleswig-Holstein, 05.12.1986 - 6 Sa 366/86

    Anordnungsrecht des Arbeitgebers kraft rechtlichen Notfalls; Festlegung der

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