Rechtsprechung
BAG, 08.06.1983 - 4 AZR 608/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auslandszuschlag - Zulage nach § 24 Abs 1 Bundesangestelltentarif (BAT)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 04.06.1980 - 3 Ca 1810/79
- BAG, 08.06.1983 - 4 AZR 608/80
Papierfundstellen
- BAGE 43, 65
- BB 1984, 1551
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 25.10.1967 - 4 AZR 12/67
Anspruch auf Höhergruppierung - Tarifmerkmale der höheren Vergütungsgruppe - …
Auszug aus BAG, 08.06.1983 - 4 AZR 608/80
Es ist auch, wie das Landesarbeitsgericht weiter richtig hervorhebt, unschädlich, daß die Tätigkeit des Klägers in Nairobi nachträglich bis zum 30. Juni 1979 verlängert wurde, da der BAT in § 24 Abs. 1 zeitliche Grenzen nicht vorsieht und sich zudem die Verlängerung auch nur über einen verhältnismäßig geringen Zeitraum erstreckte (vgl. das Urteil des Senats vom 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT). - BAG, 05.09.1973 - 4 AZR 549/72
Gestaltungsmöglichkeit - Mißbräuchliche Verwendung - Vereitelung der …
Auszug aus BAG, 08.06.1983 - 4 AZR 608/80
Wenn unter diesen Umständen das Landesarbeitsgericht annimmt, es liege eine "vorübergehende" höherwertige Tätigkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 BAT vor und jedenfalls habe die Beklagte bei dieser Fallgestaltung nicht rechtsmißbräuchlich gehandelt, wenn sie sich der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeit des § 24 Abs. 1 BAT bedient habe, so ist das revisionsrechtlich nicht zu beanstanden und entspricht zudem auch der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. die Urteile vom 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT, 2. Mai 1979 - 4 AZR 517/77 - AP Nr. 4 zu § 24 BAT, 25. März 1981 - 4 AZR 1037/78 - AP Nr. 5 zu § 24 BAT sowie BAG 36, 245, 252 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79
Unzutreffende Eingruppierung - Verschulden - Eingruppierungfeststellungsklagen - …
Auszug aus BAG, 08.06.1983 - 4 AZR 608/80
Wenn unter diesen Umständen das Landesarbeitsgericht annimmt, es liege eine "vorübergehende" höherwertige Tätigkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 BAT vor und jedenfalls habe die Beklagte bei dieser Fallgestaltung nicht rechtsmißbräuchlich gehandelt, wenn sie sich der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeit des § 24 Abs. 1 BAT bedient habe, so ist das revisionsrechtlich nicht zu beanstanden und entspricht zudem auch der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. die Urteile vom 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT, 2. Mai 1979 - 4 AZR 517/77 - AP Nr. 4 zu § 24 BAT, 25. März 1981 - 4 AZR 1037/78 - AP Nr. 5 zu § 24 BAT sowie BAG 36, 245, 252 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 25.03.1981 - 4 AZR 1037/78
Vorübergehende Tätigkeit
Auszug aus BAG, 08.06.1983 - 4 AZR 608/80
Wenn unter diesen Umständen das Landesarbeitsgericht annimmt, es liege eine "vorübergehende" höherwertige Tätigkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 BAT vor und jedenfalls habe die Beklagte bei dieser Fallgestaltung nicht rechtsmißbräuchlich gehandelt, wenn sie sich der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeit des § 24 Abs. 1 BAT bedient habe, so ist das revisionsrechtlich nicht zu beanstanden und entspricht zudem auch der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. die Urteile vom 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT, 2. Mai 1979 - 4 AZR 517/77 - AP Nr. 4 zu § 24 BAT, 25. März 1981 - 4 AZR 1037/78 - AP Nr. 5 zu § 24 BAT sowie BAG 36, 245, 252 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 24.01.1979 - 4 AZR 517/77
Lohnsicherung - Sicherung der Vorarbeiterzulage - Vorarbeitertätigkeit - …
Auszug aus BAG, 08.06.1983 - 4 AZR 608/80
Wenn unter diesen Umständen das Landesarbeitsgericht annimmt, es liege eine "vorübergehende" höherwertige Tätigkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 BAT vor und jedenfalls habe die Beklagte bei dieser Fallgestaltung nicht rechtsmißbräuchlich gehandelt, wenn sie sich der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeit des § 24 Abs. 1 BAT bedient habe, so ist das revisionsrechtlich nicht zu beanstanden und entspricht zudem auch der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. die Urteile vom 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT, 2. Mai 1979 - 4 AZR 517/77 - AP Nr. 4 zu § 24 BAT, 25. März 1981 - 4 AZR 1037/78 - AP Nr. 5 zu § 24 BAT sowie BAG 36, 245, 252 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
- BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
Das folgt schon daraus, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, bei der Anwendung des § 24 BAT eine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit nicht besteht (zB 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1; 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 - BAGE 43, 65; 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP BAT § 24 Nr. 8 mwN). - BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 945/06
Vergütung bei vorübergehender höherwertiger Beschäftigung
Der Senat hat in seiner Rechtsprechung zu der § 12 ERTV ähnlichen Tarifbestimmung in § 24 BAT festgehalten, dass diese Vorschrift zeitliche Grenzen nicht vorsieht (Senat 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 -BAGE 101, 92, 101; 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 - BAGE 43, 65, 69; 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1). - BAG, 15.05.2002 - 4 AZR 433/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
Das folgt schon daraus, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, bei der Anwendung des § 24 BAT eine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit nicht besteht (zB 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1; 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 - BAGE 43, 65; 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP BAT § 24 Nr. 8 mwN).
- BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 595/82
Voraussetzungen für die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit
Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts muß deshalb dabei verblieben werden, daß grundsätzlich § 24 BAT keine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung vorsieht (vgl. BAG vom 5. Juli 1967 - 4 AZR 162/66 -, vom 11. Oktober 1967 - 4 AZR 448/66 - = AP Nr. 10, 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; vom 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT und seither ständig; vgl. BAG vom 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT; BAG 32, 1 = AP Nr. 4 zu § 24 BAT; BAG 36, 245 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 946/06
Vergütung bei vorübergehender höherwertiger Beschäftigung
Der Senat hat in seiner Rechtsprechung zu der § 12 ERTV ähnlichen Tarifbestimmung in § 24 BAT festgehalten, dass diese Vorschrift zeitliche Grenzen nicht vorsieht (Senat 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - BAGE 101, 92, 101; 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 - BAGE 43, 65, 69; 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1). - BAG, 15.05.2002 - 4 AZR 434/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
Das folgt schon daraus, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, bei der Anwendung des § 24 BAT eine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit nicht besteht (zB 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1; 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 - BAGE 43, 65; 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP BAT § 24 Nr. 8 mwN). - BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 20/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
Das folgt schon daraus, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, bei der Anwendung des § 24 BAT eine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit nicht besteht (zB 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1; 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 - BAGE 43, 65; 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP BAT § 24 Nr. 8 mwN). - BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 133/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
Das folgt schon daraus, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, bei der Anwendung des § 24 BAT eine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit nicht besteht (zB 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1; 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 - BAGE 43, 65; 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP BAT § 24 Nr. 8 mwN). - BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 142/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
Das folgt schon daraus, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, bei der Anwendung des § 24 BAT eine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit nicht besteht (zB 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1; 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 - BAGE 43, 65; 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/92 - AP BAT § 24 Nr. 8 mwN). - BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 159/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
Das folgt schon daraus, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, bei der Anwendung des § 24 BAT eine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit nicht besteht (zB 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1; 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 - BAGE 43, 65; 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP BAT § 24 Nr. 8 mwN). - BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 150/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
- BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 134/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
- BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 135/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit