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   BAG, 08.12.1992 - 9 AZR 538/91   

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BAG, 08.12.1992 - 9 AZR 538/91 (https://dejure.org/1992,9516)
BAG, Entscheidung vom 08.12.1992 - 9 AZR 538/91 (https://dejure.org/1992,9516)
BAG, Entscheidung vom 08. Dezember 1992 - 9 AZR 538/91 (https://dejure.org/1992,9516)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung zusätzlicher Urlaubsvergütung bei Kürzung des Erholungsurlaubs wegen Erziehungsurlaubs - Gratifikationscharakter einer Zusatzvergütung - Abhängigkeit des Anspruchs auf die Zusatzleistung von dem Anspruch auf Urlaub - Erfordernis ausdrücklicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 340/91

    Kürzung des Erholungsurlaubs nach Ablauf des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 08.12.1992 - 9 AZR 538/91
    Davon ist der Senat bereits in seinem Urteil vom 28. Juli 1992 (- 9 AZR 340/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu 2 der Gründe) ausgegangen.

    Das Kürzungsrecht des § 17 Abs. 1 Satz 1 BErzGG bezieht sich auch auf den Urlaubsabgeltungsanspruch (Urteil vom 28. Juli 1992 - 9 AZR 340/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu 1 c der Gründe).

    Die Beklagte war auch nicht verpflichtet, der Klägerin vor Antritt des Erziehungsurlaubs mitzuteilen, daß sie den Erholungsurlaub anteilig kürzen wolle (Urteil des Senats vom 28. Juli 1992, a.a.O.).

  • BAG, 15.11.1973 - 5 AZR 166/73

    Zusätzliches Urlaubsgeld - Urlaubsgeld - Übertragener Urlaub

    Auszug aus BAG, 08.12.1992 - 9 AZR 538/91
    Die Tarifvertragsparteien können die Voraussetzungen für zusätzliche Leistungen aus Anlaß des Urlaubs ohne Bindung an die Vorschriften des BUrlG festlegen (BAG Urteil vom 18. September 1969 - 5 AZR 547/68 - AP Nr. 6 zu § 7 BUrlG Abgeltung; Urteil vom 15. November 1973 - 5 AZR 166/73 - AP Nr. 11 zu § 11 BUrlG) und ihr Verhältnis zum Urlaub und zum Urlaubsentgelt unterschiedlich ausgestalten.

    Vielfach bestimmen die Tarifvertragsparteien aber auch, daß der Anspruch auf die Zusatzleistung von dem Anspruch auf Urlaub abhängig ist (vgl. BAG Urteil vom 15. November 1973 - 5 AZR 166/73 - AP Nr. 11 zu § 11 BUrlG).

    Für Regelungen dieser Art ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Zuschläge rechtlich wie das Urlaubsentgelt, also das weitergezahlte Arbeitsentgelt, zu behandeln sind (BAG Urteil vom 15. März 1973 - 5 AZR 525/72 - BAGE 25, 102 = AP Nr. 78 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 23. Juli 1976 - 5 AZR 492/75 - AP Nr. 1 zu § 11 BUrlG Urlaubsgeld), es sei denn, aus dem Tarifvertrag ergibt sich etwas anderes (BAG Urteil vom 15. November 1973 - 5 AZR 166/73 - AP Nr. 11 zu § 11 BUrlG).

  • BAG, 15.03.1973 - 5 AZR 525/72

    Gratifikationen und Rückgewährklauseln

    Auszug aus BAG, 08.12.1992 - 9 AZR 538/91
    Derartige Leistungen können etwa als Zuschläge zum jeweiligen Urlaubsentgelt oder als Einmalleistungen zu festen Terminen gewährt werden (BAG Urteil vom 15. März 1973 - 5 AZR 525/72 - AP Nr. 78 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Für Regelungen dieser Art ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Zuschläge rechtlich wie das Urlaubsentgelt, also das weitergezahlte Arbeitsentgelt, zu behandeln sind (BAG Urteil vom 15. März 1973 - 5 AZR 525/72 - BAGE 25, 102 = AP Nr. 78 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 23. Juli 1976 - 5 AZR 492/75 - AP Nr. 1 zu § 11 BUrlG Urlaubsgeld), es sei denn, aus dem Tarifvertrag ergibt sich etwas anderes (BAG Urteil vom 15. November 1973 - 5 AZR 166/73 - AP Nr. 11 zu § 11 BUrlG).

  • BAG, 14.01.1992 - 9 AZR 546/90

    Tarifliches Urlaubsgeld bei Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 08.12.1992 - 9 AZR 538/91
    In der Praxis kommen auch zahlreiche Mischformen vor (vgl. Urteil des Senats vom 14. Januar 1992 - 9 AZR 546/90 -, n.v.).

    Nach manchen Regelungen ist die Zusatzleistung ohne Rücksicht auf die Arbeitsleistung oder die Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb und auch ohne Rücksicht auf das Bestehen eines Urlaubsanspruchs zu gewähren (vgl. Urteil des Senats vom 14. Januar 1992 - 9 AZR 546/90 -, n.v.).

  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 156/89

    Erziehungsurlaub und 13. Monatsgehalt

    Auszug aus BAG, 08.12.1992 - 9 AZR 538/91
    Dieser hat entschieden, daß bei Fehlen einer ausdrücklichen Kürzungsregel der Erziehungsurlaub den Anspruch auf eine Sonderzahlung nur dann mindert, wenn diese als Arbeitsentgelt im engeren Sinne zu qualifizieren ist, eine Reduzierung aber dann ausscheidet, wenn es sich um eine von der eigentlichen Vergütung unabhängige Zahlung (sog. Entgelt im weiteren Sinne), insbesondere um Gratifikationen oder Sonder Zahlungen mit Gratifikations- bzw. Mischcharakter handelt (Urteile vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - BAGE 66, 169 = AP Nr. 135 zu § 611 BGB Gratifikation und - 6 AZR 341/89 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Glasindustrie).
  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 341/89

    Erziehungsurlaub und tarifliches Weihnachtsgeld

    Auszug aus BAG, 08.12.1992 - 9 AZR 538/91
    Dieser hat entschieden, daß bei Fehlen einer ausdrücklichen Kürzungsregel der Erziehungsurlaub den Anspruch auf eine Sonderzahlung nur dann mindert, wenn diese als Arbeitsentgelt im engeren Sinne zu qualifizieren ist, eine Reduzierung aber dann ausscheidet, wenn es sich um eine von der eigentlichen Vergütung unabhängige Zahlung (sog. Entgelt im weiteren Sinne), insbesondere um Gratifikationen oder Sonder Zahlungen mit Gratifikations- bzw. Mischcharakter handelt (Urteile vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - BAGE 66, 169 = AP Nr. 135 zu § 611 BGB Gratifikation und - 6 AZR 341/89 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Glasindustrie).
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 626/84

    Urlaubsabgeltung - Krankengeld - BfA - Arbeitslosengeld

    Auszug aus BAG, 08.12.1992 - 9 AZR 538/91
    Nach § 14 MTV bilden Urlaubsentgelt (Arbeitsentgelt) und zusätzliche Urlaubsvergütung eine Einheit (BAG Urteil vom 7. November 1985 - 6 AZR 626/84 - AP Nr. 25 zu § 7 BUrlG Abgeltung; ebenso Ziepke, Kommentar zum MTV vom 29. Februar 1988, 3. Aufl., § 14 Anm. 1 VII).
  • BAG, 10.01.1974 - 5 AZR 208/73

    Festlegung des Urlaubstermins - Ende des Arbeitsverhältnisses - Festlegung des

    Auszug aus BAG, 08.12.1992 - 9 AZR 538/91
    Die Tarifvertragsparteien können die Voraussetzungen für zusätzliche Leistungen aus Anlaß des Urlaubs ohne Bindung an die Vorschriften des BUrlG festlegen (BAG Urteil vom 18. September 1969 - 5 AZR 547/68 - AP Nr. 6 zu § 7 BUrlG Abgeltung; Urteil vom 15. November 1973 - 5 AZR 166/73 - AP Nr. 11 zu § 11 BUrlG) und ihr Verhältnis zum Urlaub und zum Urlaubsentgelt unterschiedlich ausgestalten.
  • BAG, 23.07.1976 - 5 AZR 492/75

    Urlaubsgeld - Zusätzliches tarifliches Urlaubsgeld - Gemindertes Urlaubsgeld -

    Auszug aus BAG, 08.12.1992 - 9 AZR 538/91
    Für Regelungen dieser Art ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Zuschläge rechtlich wie das Urlaubsentgelt, also das weitergezahlte Arbeitsentgelt, zu behandeln sind (BAG Urteil vom 15. März 1973 - 5 AZR 525/72 - BAGE 25, 102 = AP Nr. 78 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 23. Juli 1976 - 5 AZR 492/75 - AP Nr. 1 zu § 11 BUrlG Urlaubsgeld), es sei denn, aus dem Tarifvertrag ergibt sich etwas anderes (BAG Urteil vom 15. November 1973 - 5 AZR 166/73 - AP Nr. 11 zu § 11 BUrlG).
  • BAG, 18.09.1969 - 5 AZR 547/68

    Verfall der Abgeltung - Urlaub des laufenden Kalenderjahres - Übertragener Urlaub

    Auszug aus BAG, 08.12.1992 - 9 AZR 538/91
    Die Tarifvertragsparteien können die Voraussetzungen für zusätzliche Leistungen aus Anlaß des Urlaubs ohne Bindung an die Vorschriften des BUrlG festlegen (BAG Urteil vom 18. September 1969 - 5 AZR 547/68 - AP Nr. 6 zu § 7 BUrlG Abgeltung; Urteil vom 15. November 1973 - 5 AZR 166/73 - AP Nr. 11 zu § 11 BUrlG) und ihr Verhältnis zum Urlaub und zum Urlaubsentgelt unterschiedlich ausgestalten.
  • BAG, 06.09.1994 - 9 AZR 92/93

    Urlaubsgeld und Erziehungsurlaub

    Während bei einer Ausgestaltung des Urlaubsgeldes als prozentualer Entgeltzuschlag ohne weiteres einsichtig ist, daß eine Abhängigkeit zum Urlaubsentgeltanspruch besteht (vgl. Senatsurteile vom 28. Juli 1992 - 9 AZR 340/91 - AP Nr. 3 zu § 17 BErzGG und vom 8. Dezember 1992 - 9 AZR 538/91 - n.v.), so gilt dies nicht für die hier in Form eines Festbetrages geregelte Sonderzahlung, die in gratifikationsähnlicher Weise auch Betriebstreue belohnen soll.
  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 3/18

    Zusätzliche Urlaubsvergütung nach dem Einheitlichen Manteltarifvertrag für die

    Als solches ist die zusätzliche Urlaubsvergütung akzessorisch zur Fortzahlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts während des Urlaubs ausgestaltet (vgl. BAG 8. April 2014 - 9 AZR 550/12 - Rn. 18; Weiss Kommentar zum EMTV 5. Aufl. § 14 Anm. 3 Ziff. 1; vgl. zur "Vorgängerregelung" des § 14 MTV BAG 8. Dezember 1992 - 9 AZR 538/91 - zu II 2 der Gründe) .
  • BAG, 06.09.1994 - 9 AZR 98/93

    Urlaubsgeld bei Kürzung des Erholungsurlaubs - Anspruch auf Urlaubsgeld einer als

    Bestätigung der Auffassung, daß mit der Kürzung des Urlaubs auch der Anspruch auf Urlaubsentgelt und den tariflichen prozentualen Zuschlag ("Urlaubsgeld") erlischt (Senatsurteile vom 28. Juli 1992 - 9 AZR 340/91 - AP Nr. 3 zu § 17 BErzGG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und 8. Dezember 1992 - 9 AZR 538/91 - n.v.).

    Entfällt der Urlaubsanspruch infolge zulässiger Kürzung, so kann weder ein Anspruch auf Urlaubsentgelt noch erhöhtes Urlaubsentgelt ("sog. Urlaubsgeld") bestehen (vgl. Senatsurteile vom 28. Juli 1992 - 9 AZR 340/91 - AP Nr. 3 zu § 17 BErzGG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und 8. Dezember 1992 - 9 AZR 538/91 - n.v.).

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