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   BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 505/87   

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https://dejure.org/1989,4042
BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 505/87 (https://dejure.org/1989,4042)
BAG, Entscheidung vom 09.02.1989 - 8 AZR 505/87 (https://dejure.org/1989,4042)
BAG, Entscheidung vom 09. Februar 1989 - 8 AZR 505/87 (https://dejure.org/1989,4042)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Urlaubsabgeltung als Masseschuld - Urlaubsverweigerung aufgrund betrieblicher Gründe - Übertragung des Urlaubsanspruches in das folgende Kalenderjahr - Urlaubsabgeltung als Bezug im Sinne der Konkursordnung - Urlaubsabgeltungsanspruch als Surrogat des Urlaubsanspruchs - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 21.05.1980 - 5 AZR 441/78

    Konkurs - Vorrecht - Jahresleistung - Zusätzliche Vergütung - Urlaubsabgeltung -

    Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 505/87
    Das ist allgemeine Meinung (Hess/Kropshofer, KO, 2. Aufl. 1985, § 59 Rz 28; Kilger, KO, 15. Aufl. 1987, § 59 Anm. 5 D a; Kuhn/Uhlenbruck, KO, 10. Aufl. 1986, § 59 Rz 12 m und 15 m; BAG Urteil vom 21. Mai 1980 - 5 AZR 441/78 - AP Nr. 10 zu § 59 KO).

    Es hat sich damit der Auffassung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 21. Mai 1980 - 5 AZR 441/78 -, aaO) angeschlossen.

  • BAG, 04.06.1977 - 5 AZR 663/75

    Konkursausfallgeld - Konkursverwalter - Urlaubsentgelt - Massenschuld

    Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 505/87
    Für die konkursrechtliche Einordnung hat das Bundesarbeitsgericht demgemäß entschieden, daß den Konkursverwalter bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses die ganze Last eines bisher nicht erfüllten Urlaubsanspruchs trifft (BAGE 29, 211, 216 [BAG 04.06.1977 - 5 AZR 663/75] = AP Nr. 4 zu § 59 KO, unter 2 b der Gründe).
  • BAG, 27.08.1986 - 8 AZR 582/83

    Gerichtlicher Vergleich - Kündigungsschutz - Kündigungsschutzprozeß -

    Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 505/87
    Auf einen späteren Zeitraum konnte er nach dem Gesetz nicht übergehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 39, 53, 57 = AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung, unter II 4 b der Gründe; BAGE 49, 299 = AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Treueurlaub; Urteile des erkennenden Senats vom 27. August 1986, BAGE 52, 405 = AP Nr. 29 zu § 7 BUrlG Abgeltung und vom 10. März 1987, BAGE 54, 242 = AP Nr. 34 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70

    Betriebliche Übung - Bindende Wirkung - Verpflichtungswille - Betriebliche

    Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 505/87
    Aufgrund einer Willenserklärung, die von den Arbeitnehmern regelmäßig stillschweigend angenommen wird (§ 151 BGB), erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen (BAGE 23, 213 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; seither ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 49, 299 = AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Treueurlaub).
  • BAG, 13.08.1980 - 5 AZR 588/78

    Fristlose Kündigung - Zahlungsunfähigkeit - Schadensersatzanspruch - Konkurs -

    Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 505/87
    Schadenersatzansprüche aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis stehen, soweit sie die Funktion von Arbeitsentgelt haben, konkursrechtlich Lohnansprüchen gleich (vgl. BAGE 34, 101, 104 [BAG 13.08.1980 - 5 AZR 588/78] = AP Nr. 11 zu § 59 KO, unter II 1 b der Gründe).
  • BAG, 15.05.1987 - 8 AZR 506/85

    Einordnung eines Urlaubsabgeltungsanspruchs als Masseschuld in der Insolvenz -

    Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 505/87
    Wie der erkennende Senat in der Entscheidung vom 15. Mai 1987 (- 8 AZR 506/85 - AP Nr. 35 zu § 7 BUrlG Abgeltung) ausgeführt hat, kann ein Urlaubsanspruch, wenn er noch nicht zeitlich festgelegt ist, nicht einem bestimmten Zeitraum im Jahr zugeordnet werden.
  • BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 324/86

    Urlaub: Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch im Postdienst, TV Ang

    Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 505/87
    Zwar bestehen gegen einen Vertrag, in dem vereinbart wird, daß der Urlaubsanspruch im Verfallszeitpunkt nicht erlöschen soll, keine rechtlichen Bedenken; im Vergleich zum Gesetz ist diese Regelung für den Arbeitnehmer günstiger (so die ständige Rechtsprechung des BAG für entsprechende tarifvertragliche Regelungen, vgl. BAGE 50, 107 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung und Urteil des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1987 - 8 AZR 324/86 - AP Nr. 40 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 202/83

    Urlaub: Erfüllung eines mit Ausscheiden des Arbeitnehmers entstandenen

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 164/08

    Urlaub - Kurzarbeit - Schadensersatz

  • BAG, 25.03.2003 - 9 AZR 174/02

    Urlaubsabgeltung in der Insolvenz-Einordnung als Masseverbindlichkeit

    Für die insolvenzrechtliche Einordnung des Urlaubsanspruchs ist nicht zwischen dem Urlaubsanspruch als Freizeitanspruch und dem Urlaubsabgeltungsanspruch als dessen Surrogat zu unterscheiden (BAG 9. Februar 1989 - 8 AZR 505/87 - DBIR AFG § 141b Nr. 4220a).
  • LAG Hessen, 17.08.2016 - 6 Sa 12/16

    Eine vertragliche Vereinbarung auf Übertragung von Urlaub ist nicht begrenzt auf

    Auch wenn in der "Fortschreibung" offenen Resturlaubs nicht ohne weiteres ein Schuldanerkenntnis zu sehen ist (vgl. BAG v. 09. Februar 1989-8 AZR 505/87 - Rn. 24 ff. ) lassen die fortlaufend in den Verdienstabrechnungen aufaddierten Urlaubstage auf den Vertragswillen rückschließen, dass kein Verfall im laufenden Arbeitsverhältnis erworbenen Urlaubs eintreten sollte.
  • LAG Düsseldorf, 31.03.2010 - 12 Sa 1512/09

    Urlaubsübertragung bei Arbeitsfähigkeit

    Allerdings ist in der "Fortschreibung" offenen Resturlaubs nicht ohne Weiteres ein Schuldanerkenntnis zu sehen (BAG 09.02.2989 - 8 AZR 505/87 - Juris Rn. 24 ff., BAG 10.03.1987 - 8 AZR 610/84 - Juris Rn. 17 ff., LAG Schleswig-Holstein 09.05.2007 - 6 Sa 436/06 - Juris Rn. 47 f.).

    Ebenso ist es Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass gegen eine einzelvertragliche Vereinbarung, nach der der Urlaubsanspruch nicht erlöschen soll, keine rechtlichen Bedenken bestehen, weil im Vergleich zum Gesetz diese Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist (BAG 09.02.1989 - 8 AZR 505/87 - Juris Rn. 22, BAG 21.06.2005 - 9 AZR 200/04 - Juris Rn. 23/26 [zur Zulässigkeit der einzelvertraglichen Übertragung bis zum Ende des Folgejahres], vgl. Düwell, JbArbR 37[2000], S. 91; a. A. BAG 23.03.1984 - 7 AZR 323/82 - Juris Rn. 41).

  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 347/03

    Urlaub bei Betriebsübergang in der Insolvenz

    Die Regelung der Unabdingbarkeit in § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG lässt eine derartige Abweichung von § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG zu (vgl. Senat 18. September 2001 - 9 AZR 571/00 - BAG 9. Februar 1989 - 8 AZR 505/87 - Hess. LAG 8. Mai 1995 - 11 Sa 55/94 - aaO; Leinemann/Linck Urlaubsrecht 2. Aufl. § 13 Rn. 82).
  • LAG Sachsen, 25.11.2003 - 7 Sa 494/03

    Fehlen eines Rechtsschutzbedürfnisses bei Verfolgung von Masseverbindlichkeiten

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  • LAG Sachsen, 28.10.2003 - 7 Sa 494/03

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

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