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   BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 148/95   

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BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 148/95 (https://dejure.org/1996,2122)
BAG, Entscheidung vom 10.07.1996 - 4 AZR 148/95 (https://dejure.org/1996,2122)
BAG, Entscheidung vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 148/95 (https://dejure.org/1996,2122)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Gewerbeschulrats in Baden-Württemberg - Erhebung einer Eingruppierungsfeststellungsklage - Eingruppierung eines Lehrers im privaten Ersatzschuldienst - Änderung der Eingruppierungsmerkmale - Eingriff in den geschützten Besitzstand des Arbeitnehmers - ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Gewerbeschulrats in Baden-Württemberg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1996, 2364
  • NZA-RR 1997, 79 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 619/89

    Unbillige Aberkennung von Qualifikationen - Eingruppierung von Lehrer -

    Auszug aus BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 148/95
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (z. B. Senatsurteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 -, - 4 AZR 382/92 - und - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 2, 3, 4 zu § 12 AVR Caritasverband; vgl. auch Urteil des Senats vom 28. März 1990 - 4 AZR 619/89 - AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Dies hat der Senat für eine gleichlautende Vertragsbestimmung in seinem Urteil vom 28. März 1990 - 4 AZR 619/89 -, aaO, entschieden.

    Damit sind vorliegend die Bestimmungen für die Lehrkräfte im Dienste des Landes Baden-Württemberg maßgebend (Urteil des Senats vom 28. März 1990 - 4 AZR 619/89 -, aaO).

    Hinweise: Eingruppierung eines Lehrers im privaten Ersatzschuldienst nach den Lehrerrichtlinien BW; vgl. auch Urteil des Senats vom 28. März 1990 - 4 AZR 619/89 - AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT .

  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 250/94

    Eingruppierung eines Arbeitserziehers (Hinweise des Senats: Rechtskraft bei

    Auszug aus BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 148/95
    Es bedurfte also einer besonderen Regelung, wenn die bisherigen Rechte der Mitarbeiter/-innen des Diakonischen Werkes einschließlich etwaiger Expektanzen auf einen Zeit- oder Bewährungsaufstieg aus der günstigeren bisherigen Regelung erhalten bleiben sollten (Urteil des Senats vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 250/94 - AP Nr. 7 zu § 12 AVR Caritasverband).

    Durch den Wegfall des Bewährungsaufstiegs für bestimmte Arbeitnehmer durch eine Tarifänderung wird nicht in geschützte Besitzstände eingegriffen, wenn im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des neuen Tarifvertrages die Voraussetzungen des Bewährungsaufstiegs noch nicht gegeben waren (Urteile des Senats vom 14. Juni 1995, aaO; vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 156/92 - AP Nr. 27 zu § 23 a BAT; vom 27. August 1986 - 4 AZR 286/85 -, n.v.).

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 394/92

    Erfordernis eines beamtenrechlichen Ausleseverfahrens bei Besetzung einer freien

    Auszug aus BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 148/95
    Er ist dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden läßt (BAG Urteile vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 1 der Gründe; vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 811/87 - AP Nr. 144 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 - AP Nr. 171 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dagegen beansprucht der Gleichbehandlungsgrundsatz nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts uneingeschränkt Geltung, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt (z. B. BAG Urteile vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - BAGE 71, 29 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 2 b (3) der Gründe; vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 - AP Nr. 171 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - BAGE 76, 44 = AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag = EzA Art. 119 EWG-Vertrag Nr. 18).

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 148/95
    Dagegen beansprucht der Gleichbehandlungsgrundsatz nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts uneingeschränkt Geltung, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt (z. B. BAG Urteile vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - BAGE 71, 29 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 2 b (3) der Gründe; vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 - AP Nr. 171 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - BAGE 76, 44 = AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag = EzA Art. 119 EWG-Vertrag Nr. 18).
  • BAG, 27.07.1988 - 5 AZR 244/87

    Feststellungsinteresse einer Klägerin, die eine höhere Vergütung auch für die

    Auszug aus BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 148/95
    Er ist dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden läßt (BAG Urteile vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 1 der Gründe; vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 811/87 - AP Nr. 144 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 - AP Nr. 171 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 219/93

    Eingruppierung einer Erzieherin - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 148/95
    Dagegen beansprucht der Gleichbehandlungsgrundsatz nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts uneingeschränkt Geltung, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt (z. B. BAG Urteile vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - BAGE 71, 29 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 2 b (3) der Gründe; vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 - AP Nr. 171 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - BAGE 76, 44 = AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag = EzA Art. 119 EWG-Vertrag Nr. 18).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 358/92

    Erzieherin in Wohngruppe von Behinderten

    Auszug aus BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 148/95
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (z. B. Senatsurteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 -, - 4 AZR 382/92 - und - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 2, 3, 4 zu § 12 AVR Caritasverband; vgl. auch Urteil des Senats vom 28. März 1990 - 4 AZR 619/89 - AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92

    Bewährungsaufstieg eines Sportlehrers

    Auszug aus BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 148/95
    Durch den Wegfall des Bewährungsaufstiegs für bestimmte Arbeitnehmer durch eine Tarifänderung wird nicht in geschützte Besitzstände eingegriffen, wenn im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des neuen Tarifvertrages die Voraussetzungen des Bewährungsaufstiegs noch nicht gegeben waren (Urteile des Senats vom 14. Juni 1995, aaO; vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 156/92 - AP Nr. 27 zu § 23 a BAT; vom 27. August 1986 - 4 AZR 286/85 -, n.v.).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 383/92

    Arbeitserzieher in Trainingsgruppe einer Behindertenwerkstatt

    Auszug aus BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 148/95
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (z. B. Senatsurteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 -, - 4 AZR 382/92 - und - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 2, 3, 4 zu § 12 AVR Caritasverband; vgl. auch Urteil des Senats vom 28. März 1990 - 4 AZR 619/89 - AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87

    Anspruch auf Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe IV a BAT einer

    Auszug aus BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 148/95
    3.2.1 Bei dem Arbeitsvertrag der Parteien handelt es sich um einen Formularvertrag, den der Senat unbeschränkt und selbständig auslegen kann (BAGE 58, 283, 290 = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, m.w.N.).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 382/92

    Heilpädagogische Gruppe in Behindertenwerkstatt

  • BAG, 28.03.1979 - 4 AZR 446/77

    Bewährungsaufstieg - Hälfte der Arbeitszeit - Arbeitsvorgänge - Selbständige

  • BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 811/87

    Verletzung des dem Arbeitsvertragsrecht angehörenden Gleichbehandlungsgrundsatzes

  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 286/85
  • LAG Bremen, 01.12.1998 - 3 Sa 258/95

    Eingruppierungsklage; Tarifvertrag für Angestellte der Deutschen Bundespost;

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  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 747/95

    Eingruppierung einer Haus- und Familienpflegehelferin

    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und nach ständiger Rechtsprechung des Senats keinen prozeßrechtlichen Bedenken begegnet (z. B. Urteil des Senats vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 148/95 - AP Nr. 6 zu § 12 AVR Diakonisches Werk, m.w.N.).
  • LAG Hamm, 09.02.2022 - 3 Sa 1022/21

    Eingruppierung einer angestellten Krankenpflegerin; Arbeitsrechtlicher

    Das bloß tatsächliche Vorgehen des Beklagten in einem Fall genügt hierfür nicht (vgl. BAG, 15.06.2011, 4 AZR 465/09, Rn. 49; 10.07.1996, 4 AZR 148/95, Rn. 62).
  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 929/94

    Eingruppierung von im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrern - Anwendung

    Schließlich hat der Senat bereits in ständiger Rechtsprechung für die vergleichbaren Fälle des Wegfalls des Bewährungsaufstieges durch Tarif-/Arbeitsvertragsrichtlinien-Änderungen in ständiger Rechtsprechung entschieden, es werde dadurch nicht in geschützte Besitzstände eingegriffen, wenn im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des neuen Tarifvertrages/der neuen Arbeitsvertragsrichtlinien die Voraussetzungen des Bewährungsaufstieges noch nicht gegeben waren (BAG Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 148/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen; BAG Urteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 225/94 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Rückwirkung).
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