Rechtsprechung
BAG, 12.03.1986 - 4 ABR 23/84 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,19409) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 09.03.1983 - 8 BV 3/82
- LAG Baden-Württemberg, 26.10.1983 - 2 TaBV 3/83
- BAG, 12.03.1986 - 4 ABR 23/84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 31.05.1983 - 1 ABR 57/80
Eingruppierung - Betriebsratsmitbestimmung
Auszug aus BAG, 12.03.1986 - 4 ABR 23/84
Nach der neueren Rechtsprechung des Ersten und Sechsten Senats des Bundesarbeits gerichts ist in einem Beschlußverfahren über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung oder Umgruppierung eines Arbeitnehmers in eine tarifliche Vergütungsgruppe der betroffene Arbeitnehmer nicht Beteiligter (vgl. BAG Beschluß vom 27. Hai 1982 - 6 ABR 105/79 AP Nr. 3 zu § 80 ArbGG 1979; BAG 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972 mit weiteren Nachweisen )" Dieser Rechtsprechung schließt sich der erkennende Senat an. - BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 5/80
Betriebsratszustimmung - Personalmaßnahme
Auszug aus BAG, 12.03.1986 - 4 ABR 23/84
Weigerung der Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung ist auch nicht durch Vereinbarung zwischen Antragsteller und Antragsgegner verlängert worden, was rechtlich zulässig gewesen wäre (BAG 42, 386 = AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972). - BAG, 27.05.1982 - 6 ABR 105/79
Versetzung
Auszug aus BAG, 12.03.1986 - 4 ABR 23/84
Nach der neueren Rechtsprechung des Ersten und Sechsten Senats des Bundesarbeits gerichts ist in einem Beschlußverfahren über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung oder Umgruppierung eines Arbeitnehmers in eine tarifliche Vergütungsgruppe der betroffene Arbeitnehmer nicht Beteiligter (vgl. BAG Beschluß vom 27. Hai 1982 - 6 ABR 105/79 AP Nr. 3 zu § 80 ArbGG 1979; BAG 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972 mit weiteren Nachweisen )" Dieser Rechtsprechung schließt sich der erkennende Senat an. - BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 42/84
Betriebsrat - Beschlußverfahren - Rechtsbeschwerde - Gehaltsgruppe
Auszug aus BAG, 12.03.1986 - 4 ABR 23/84
Nach der Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts kann zwar die Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG für die Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrats zu Umgruppierungen, die anläßlich des Inkrafttretens einer neuen Gehaltsgruppenordnung erforderlich werden, durch Tarifvertrag verlängert werden (BAG Beschluß vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 42/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).