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   BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 358/99   

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https://dejure.org/2000,16844
BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 358/99 (https://dejure.org/2000,16844)
BAG, Entscheidung vom 13.04.2000 - 2 AZR 358/99 (https://dejure.org/2000,16844)
BAG, Entscheidung vom 13. April 2000 - 2 AZR 358/99 (https://dejure.org/2000,16844)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.09.1998 - I ZB 33/98

    Anforderungen an die Sorgfalt hinsichtlich der Fristenwahrung in einer Kanzlei

    Auszug aus BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 358/99
    Ein solcher Vermerk ist zu überprüfen und ggf. zu korrigieren, wenn später das genaue Eingangsdatum der Rechtsmittelschrift durch die gerichtliche Mitteilung bekannt wird (BAG 15. März 1965 - 1 AZR 13/65 - BAGE 17, 125; 25. Oktober 1999 - 10 AZR 426/99 - nv.; BGH 17. September 1998 - I ZB 33/98 - NJW 1999, 142 mwN).

    Entgegen der Ansicht der Revision besteht hier keine Abweichung im Sachverhalt gegenüber dem vom Bundesgerichtshof im Beschluß vom 17. September 1998 (aaO) entschiedenen Fall, die eine andere Beurteilung rechtfertigen würde.

    Die Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist beruhte danach in jenem Fall bereits auf einer weisungswidrigen Unterlassung der Fristnotierung durch die Kanzleiangestellte bei Berufungseinlegung; es ist nicht ersichtlich, daß die Versäumung der Frist auch durch mangelnde Anweisungen des Prozeßbevollmächtigten zur Vorgangsbehandlung bei Eingang der Eingangsmitteilung des Berufungsgerichts verursacht worden wäre; es ist nicht einmal festgestellt, daß eine solche Eingangsmitteilung, deren Zugang für den Lauf der Berufungsbegründungsfrist ohne Bedeutung ist (BGH 17. September 1998 aaO), vor Fristablauf überhaupt erfolgte.

  • BGH, 09.06.1994 - I ZB 5/94

    Anforderungen an die Büroorganisation des Rechtsanwalts; Notierung von

    Auszug aus BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 358/99
    Wenn diese der Anweisung zur Notierung der Hauptfrist und zur Vorlegung des Vorgangs an die Bürovorsteherin nicht nachgekommen sei, sondern die Berufungsschrift nebst Sendeprotokoll lediglich in die Handakte geheftet und diese abgelegt habe, so sei anzunehmen, daß sie nicht anders verfahren hätte, wenn im Büro eine allgemeine Anweisung für die Notierung von Vorfristen bestanden hätte (anderer Ansicht wohl BGH 9. Juni 1994 - I ZB 5/94 - NJW 1994, 2831).

    Davon abgesehen ist ein eigenes Verschulden des Prozeßbevollmächtigten der Beklagten an der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist aber auch deshalb nicht auszuschließen, weil er die Anweisung zur Fristeintragung lediglich zusammen mit diversen Schreiben auf Tonträger diktierte, ohne durch deutliche und unübersehbare Hinweise auf der Akte selbst und am Tonträger für die Mitarbeiter in der Kanzlei hervorzuheben, daß das Diktat eine im Fristenkalender einzutragende Berufungsbegründungsfrist betrifft (vgl. BGH 9. Juni 1994 aaO).

    Erfolgt die Fristverfügung durch Diktat auf einen Tonträger, der zugleich Diktate zu verschiedenen Akten enthält, besteht nicht nur die Gefahr, daß die Fristverfügung überhört wird bzw. alsbald in Vergessenheit gerät, sondern es ist auch ohne weiteres die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, daß Akte und Tonträger getrennt werden und die Fristeintragung letztlich deshalb unterbleibt (vgl. BGH 9. Juni 1994 aaO; 31. Juli 1997 - VII ZB 36/96 - NJW-RR 1998, 1139 f.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.1999 - 5 (6) Sa 1375/98

    Begründung eines Wiedereinsetzungsantrages gegen die Versäumung der

    Auszug aus BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 358/99
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. Mai 1999 - 5 (6) Sa 1375/98 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 15.03.1965 - 1 AZR 13/65

    Ablauf der Revisionsbegründungsfrist - Büro des Prozeßbevollmächtigten -

    Auszug aus BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 358/99
    Ein solcher Vermerk ist zu überprüfen und ggf. zu korrigieren, wenn später das genaue Eingangsdatum der Rechtsmittelschrift durch die gerichtliche Mitteilung bekannt wird (BAG 15. März 1965 - 1 AZR 13/65 - BAGE 17, 125; 25. Oktober 1999 - 10 AZR 426/99 - nv.; BGH 17. September 1998 - I ZB 33/98 - NJW 1999, 142 mwN).
  • BGH, 31.07.1997 - VII ZB 36/96

    Anforderungen an die Büroorganisation des Rechtsanwalts; Überlassung einfacher

    Auszug aus BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 358/99
    Erfolgt die Fristverfügung durch Diktat auf einen Tonträger, der zugleich Diktate zu verschiedenen Akten enthält, besteht nicht nur die Gefahr, daß die Fristverfügung überhört wird bzw. alsbald in Vergessenheit gerät, sondern es ist auch ohne weiteres die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, daß Akte und Tonträger getrennt werden und die Fristeintragung letztlich deshalb unterbleibt (vgl. BGH 9. Juni 1994 aaO; 31. Juli 1997 - VII ZB 36/96 - NJW-RR 1998, 1139 f.).
  • BAG, 25.10.1999 - 10 AZR 426/99

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 358/99
    Ein solcher Vermerk ist zu überprüfen und ggf. zu korrigieren, wenn später das genaue Eingangsdatum der Rechtsmittelschrift durch die gerichtliche Mitteilung bekannt wird (BAG 15. März 1965 - 1 AZR 13/65 - BAGE 17, 125; 25. Oktober 1999 - 10 AZR 426/99 - nv.; BGH 17. September 1998 - I ZB 33/98 - NJW 1999, 142 mwN).
  • BGH, 25.06.1997 - XII ZB 61/97

    Ursächlichkeit eines Organisationsverschuldens für die Versäumung einer Frist;

    Auszug aus BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 358/99
    Die von der Revision angezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. Juni 1997 (- XII ZB 61/97 - NJW-RR 1997, 1289) betrifft einen anderen Sachverhalt.
  • BFH, 19.12.2006 - VII R 63/02

    Ausfuhrerstattung; Frachtbrief

    Dem ist das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 13. April 2000 2 AZR 358/99 (nicht veröffentlicht) für den Fall gefolgt, dass ein Rechtsanwalt eine Fristverfügung auf einen Tonträger diktiert, der zugleich Diktate zu verschiedenen Akten enthielt.

    Auch dies unterscheidet den Streitfall von den Sachverhalten, die dem Beschluss in NJW 1994, 2831, und dem BAG-Urteil vom 13. April 2000 2 AZR 358/99 zugrunde lagen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2000 - 4 Sa 606/00
    Durch eine allgemeine Anweisung, ihnen mitgeteilte Fristen sofort und vollständig im Fristenkalender zu notieren und nicht andere Arbeiten zwischendurch zu erledigen, selbst wenn sie erfolgt sein sollte, was angesichts des glaubhaft gemachten Sachverhaltes nicht festgestellt werden kann, wird dieser besonderen Gefahrensituation nicht ausreichend Rechnung getragen (vgl. BAG vom 13.04.2000 2 AZR 358/99).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2000 - 4 Sa 606/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Organisationsverschulden des Anwalts

    Durch eine allgemeine Anweisung, ihnen mitgeteilte Fristen sofort und vollständig im Fristenkalender zu notieren und nicht andere Arbeiten zwischendurch zu erledigen, selbst wenn sie erfolgt sein sollte, was angesichts des glaubhaft gemachten Sachverhaltes nicht festgestellt werden kann, wird dieser besonderen Gefahrensituation nicht ausreichend Rechnung getragen (vgl. BAG vom 13.04.2000 2 AZR 358/99).
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