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   BAG, 13.07.1994 - 4 AZR 493/92   

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https://dejure.org/1994,19845
BAG, 13.07.1994 - 4 AZR 493/92 (https://dejure.org/1994,19845)
BAG, Entscheidung vom 13.07.1994 - 4 AZR 493/92 (https://dejure.org/1994,19845)
BAG, Entscheidung vom 13. Juli 1994 - 4 AZR 493/92 (https://dejure.org/1994,19845)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung einer Abfingung aus dem Rationalisierungsschutztarifvertrag (RTV) - Zustimmungsbedürftigkeit der Treuhandanstalt bei Vermögensveränderungen - Anforderungen an die treuhänderische Verwaltung nach dem ParteienG-DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 10.12.1992 - 8 AZR 20/92

    Vermögensveränderung gemäß § 20 b ParteienG -DDR

    Auszug aus BAG, 13.07.1994 - 4 AZR 493/92
    Wie der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 10. Dezember 1992 - 8 AZR 20/92 - AP Nr. 1 zu § 20 b ParteienG-DDR entschieden hat, stellt der Abschluß eines Sozialplans keine Vermögensveränderung i. S. von § 20 b Abs. 1 ParteienG-DDR dar und bedarf deshalb nicht der Zustimmung der Treuhandanstalt.

    Für ein kausales Schuldanerkenntnis, das Einwendungen ausschlösse, wie es der Entscheidung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Dezember 1992 - 8 AZR 20/92 - AP Nr. 1 zu § 20 b ParteienG-DDR zugrundelag, gibt es hier keinerlei Anhaltspunkte.

    In jedem Fall hätte die Klägerin keinen Zinsanspruch, solange ihr Hauptanspruch noch nicht durchsetzbar ist (vgl. BAG Urteil vom 10. Dezember 1992 - 8 AZR 20/92 - AP Nr. 1 zu § 20 b ParteienG-DDR, zu B II 5 der Gründe).

  • BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 15.92

    Parteivermögen - Treuhänderische Verwaltung - PDS - SED

    Auszug aus BAG, 13.07.1994 - 4 AZR 493/92
    Es muß sich erstens um Vermögen von Parteien oder ihnen verbundenen Organisationen, juristischen Personen oder Massenorganisationen handeln, das am 7. Oktober 1989 bestanden hat oder seither an die Stelle dieses Vermögens getreten ist, und zweitens muß es sich bei Inkrafttreten des § 20 b ParteienG-DDR noch in der Hand von Parteien oder ihnen verbundenen Organisationen, juristischen Personen oder Massenorganisationen befunden haben (vgl. BVerwG Urteil vom 11. März 1993 - 7 C 15.92 - ZIP 1993, 789, 791).

    Das Landesarbeitsgericht wird aber zu beachten haben, daß die Treuhandanstalt über die Rechtstatsache der treuhänderischen Verwaltung im Einzelfall durch feststellenden Verwaltungsakt entscheiden kann (vgl. BVerwG Urteil vom 11. März 1993, a.a.O.).

  • BAG, 15.10.1986 - 4 AZR 289/85

    Auflösung einer Tarifvertragspartei

    Auszug aus BAG, 13.07.1994 - 4 AZR 493/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 15. Oktober 1986 - 4 AZR 289/85 - AP Nr. 4 zu § 3 TVG) würde dies die Tarifwirkung entfallen lassen.
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