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   BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 92/92 A   

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https://dejure.org/1992,9624
BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 92/92 A (https://dejure.org/1992,9624)
BAG, Entscheidung vom 13.08.1992 - 2 AZR 92/92 A (https://dejure.org/1992,9624)
BAG, Entscheidung vom 13. August 1992 - 2 AZR 92/92 A (https://dejure.org/1992,9624)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schuldhafte Verletzung der anwaltlichen Sorgfaltspflicht - Nichtnachprüfung des Fristablaufs im Zuge der Fertigung der Revisionsbegründung - Deklaratorische Regelung der tariflichen Grundkündigungsfrist für Arbeiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 92/92
    Für diese Vertragsdauer stimmt die tarifliche Regelung inhaltlich mit der vom Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 30. Mai 1990 (BVerfGE 82, 126 = AP Nr. 28 zu § 622 BGB) für verfassungswidrig erklärten Bestimmung des § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB überein, die ebenfalls eine zweiwöchige Kündigungsfrist vorsah.

    Vielmehr ist das Kündigungsverfahren, da die Entscheidung von der Wirksamkeit der Fristenregelung abhängt, gem. dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Mai 1990 (aaO) bis zur gesetzlichen Neuregelung des § 622 Abs. 2 BGB, längstens jedoch bis zum 30. Juni 1993 auszusetzen.

  • BAG, 28.01.1988 - 2 AZR 296/87

    Aussetzung nach § 148 ZPO bis zur Entscheidung nach Art 100 GG

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 92/92
    Sie haben dann die unveränderte gesetzliche Regelung lediglich im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit deklaratorisch in den Tarifvertrag aufgenommen, um die Tarifgebundenen möglichst umfassend über die zu beachtenden Rechts vorschriften zu unterrichten (vgl. Senatsbeschluß vom 28. Januar 1988 - 2 AZR 296/87 - AP Nr. 24 zu § 622 BGB, zu II 2 c aa der Gründe, m. w. N.).

    Hält ein Gericht diese Regelung für verfassungswidrig, so hat es grundsätzlich nach Art. 100 GG zu verfahren, somit das Verfahren auszusetzen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen, wenn es sich um ein nachkonstitutionelles Bundesgesetz handelt (Senatsbeschluß vom 28. Januar 1988, aaO, zu II 3 a der Gründe).

  • BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 616/90

    Verlängerte Kündigungsfristen für ältere Arbeiter

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 92/92
    Wie das Berufungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend angenommen hat, unterliegt eine solche Vereinbarung ebenso wie die in Bezug genommene tarifliche Regelung selbst (vgl. hierzu Senatsurteil vom 21. März 1991 - 2 AZR 616/90 - AP Nr. 31 zu § 622 BGB, zu II 2 c der Gründe, auch für die Amtliche Sammlung des Gerichts vorgesehen) dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
  • BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 323/84

    Tarifliche Kündigungsfristen für ältere gewerbliche Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 92/92
    Ob in der Protokollnotiz trotz der Inhaltsgleichheit des § 2 Ziff. 3 a Abs. 2 MTV mit § 622 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BGB a. F. ein Umstand gesehen werden kann, der für die Eigenständigkeit dieser tariflichen Regelung spricht (vgl. für eine entsprechende tarifliche Vereinbarung im Bereich der Metallindustrie Nordrhein-Westfalen: Senatsurteil vom 21. März 1991 - 2 AZR 323/84 (A) - AP Nr. 29 zu § 622 BGB, zu IV 5 c der Gründe, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt), kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 29.05.1974 - IV ZB 6/74

    Fristversäumnis - Wiedereinsetzung - Notwendige Schritte - Fristwahrung -

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 92/92
    Das Verschulden ihres Bevollmächtigten muß sich eine Partei insbesondere dann anrechnen lassen, wenn der Bevollmächtigte erkannt hat oder nach den Umständen hätte erkennen müssen, daß eine Frist abgelaufen ist (BAG Urteil vom 22. September 1972 - 4 AZR 33/72 - AP Nr. 7 zu § 234 ZPO, m.w.N.; BGH Beschluß vom 29. Mai 1974 - IV ZB 6/74 - VersR 1974, 1001).
  • BGH, 20.12.1984 - III ZB 28/84

    Aufgabenübertragung - Büroangestellter - Rechtsanwalt - Fristsache -

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 92/92
    Denn dann ist die Nachprüfung der Frist keine routinemäßige Büroarbeit mehr, von der sich der Anwalt im Interesse seiner eigentlichen Aufgabe frei machen darf, sondern die gebotene Feststellung einer gesetzlichen Voraussetzung, von der die Zulässigkeit der beabsichtigten Prozeßhandlung abhängt (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG Beschlüsse vom 15. Oktober 1968 - 1 AZR 311/68 - und vom 9. Oktober 1972 - 3 AZR 318/72 - AP Nr. 49 und 62 zu § 233 ZPO; BGH Urteil vom 25. März 1981 - VIII ZB 27/81 - und Beschluß vom 20. Dezember 1984 - III ZB 28/84 - VersR 1981, 551 und 1985, 269).
  • BGH, 25.03.1981 - VIII ZB 27/81

    Rechtsanwalt - Rechtsmittelbegründungsfrist - Handakte - Prozeßhandlung - Frist

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 92/92
    Denn dann ist die Nachprüfung der Frist keine routinemäßige Büroarbeit mehr, von der sich der Anwalt im Interesse seiner eigentlichen Aufgabe frei machen darf, sondern die gebotene Feststellung einer gesetzlichen Voraussetzung, von der die Zulässigkeit der beabsichtigten Prozeßhandlung abhängt (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG Beschlüsse vom 15. Oktober 1968 - 1 AZR 311/68 - und vom 9. Oktober 1972 - 3 AZR 318/72 - AP Nr. 49 und 62 zu § 233 ZPO; BGH Urteil vom 25. März 1981 - VIII ZB 27/81 - und Beschluß vom 20. Dezember 1984 - III ZB 28/84 - VersR 1981, 551 und 1985, 269).
  • BAG, 11.10.1967 - 4 AZR 451/66

    Typischer Arbeitsvertrag - Nachprüfung durch Revisionsgericht -

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 92/92
    Seine Auslegung durch das Berufungsgericht unterliegt deshalb der vollen Nachprüfung des Revisionsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 11. Oktober 1967 - 4 AZR 451/66 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
  • BAG, 09.10.1972 - 3 AZR 318/72

    Rechtsanwalt - Gut geschultes Personal - Rechtsmittelfristen -

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 92/92
    Denn dann ist die Nachprüfung der Frist keine routinemäßige Büroarbeit mehr, von der sich der Anwalt im Interesse seiner eigentlichen Aufgabe frei machen darf, sondern die gebotene Feststellung einer gesetzlichen Voraussetzung, von der die Zulässigkeit der beabsichtigten Prozeßhandlung abhängt (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG Beschlüsse vom 15. Oktober 1968 - 1 AZR 311/68 - und vom 9. Oktober 1972 - 3 AZR 318/72 - AP Nr. 49 und 62 zu § 233 ZPO; BGH Urteil vom 25. März 1981 - VIII ZB 27/81 - und Beschluß vom 20. Dezember 1984 - III ZB 28/84 - VersR 1981, 551 und 1985, 269).
  • BAG, 15.10.1968 - 1 AZR 311/68

    Prozeßbevollmächtigter - Vorlage von Akten - Rechtsmittelbegründungsfrist -

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 92/92
    Denn dann ist die Nachprüfung der Frist keine routinemäßige Büroarbeit mehr, von der sich der Anwalt im Interesse seiner eigentlichen Aufgabe frei machen darf, sondern die gebotene Feststellung einer gesetzlichen Voraussetzung, von der die Zulässigkeit der beabsichtigten Prozeßhandlung abhängt (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG Beschlüsse vom 15. Oktober 1968 - 1 AZR 311/68 - und vom 9. Oktober 1972 - 3 AZR 318/72 - AP Nr. 49 und 62 zu § 233 ZPO; BGH Urteil vom 25. März 1981 - VIII ZB 27/81 - und Beschluß vom 20. Dezember 1984 - III ZB 28/84 - VersR 1981, 551 und 1985, 269).
  • BAG, 22.09.1972 - 4 AZR 33/72

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Antragsfrist - Prozeßbevollmächtigter -

  • BAG, 27.07.1972 - 1 AZR 155/72

    Wiedereinsetzungsantrag - Einhaltung der Wiedereinsetzungsfrist -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - 5 Ta 176/05

    Nachträgliche Klagezulassung

    Abzustellen ist nämlich im Rahmen des § 5 Abs. 3 S. 1 KSchG auf den (möglichen) Kenntnisstand des Prozessbevollmächtigten (§ 85 Abs. 2 ZPO; LAG Hessen vom 04.12.2002 - 15 Ta 203/02 - und vom 11.03.2005 - 15 Ta 638/04 - vergleiche auch BAG vom 13.08.1992 - 2 AZR 92/92 A - ).
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