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BAG, 14.02.1980 - 3 AZR 768/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.1977 - 2 Sa 536/76
- BAG, 14.02.1980 - 3 AZR 768/77
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 19.03.1959 - 2 AZR 402/55
Gefahrengeneigte Arbeit - Arbeitspflichtverletzung - Fahrlässigkeitsbegriff
Auszug aus BAG, 14.02.1980 - 3 AZR 768/77
Die von ihm vorgenommene Bewertung des Verhaltens des Beklagten ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin über prüfbar, ob das Landesarbeitsgericht von dem richtigen Rechts begriff ausgegangen ist und ob es die zu bewertenden tat sächlichen Umstände vollständig und widerspruchsfrei berücksichtigt hat (vgl. BAG 7» 290 [301 f .] = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu II 4 der Gründe]; BAG 9» 243 [2473 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; AP Nr. 72 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu 4 der Gründe]).Auch diese Entscheidung des Landesarbeitsgerichts ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob es dabei alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und widerspruchsfrei gewürdigt hat (BAG 7, 290 [301] = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu II 4 der Gründe]).
- BAG, 20.03.1973 - 1 AZR 337/72
Haftung des Arbeitnehmers - Normale Fahrlässigkeit - Grobe Fahrlässigkeit - …
Auszug aus BAG, 14.02.1980 - 3 AZR 768/77
Dieser rechtliche Ausgangspunkt des Landesarbeitsgerichts entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG AP Nr. 14 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; AP Nr. 72 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).Die von ihm vorgenommene Bewertung des Verhaltens des Beklagten ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin über prüfbar, ob das Landesarbeitsgericht von dem richtigen Rechts begriff ausgegangen ist und ob es die zu bewertenden tat sächlichen Umstände vollständig und widerspruchsfrei berücksichtigt hat (vgl. BAG 7» 290 [301 f .] = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu II 4 der Gründe]; BAG 9» 243 [2473 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; AP Nr. 72 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu 4 der Gründe]).