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   BAG, 14.06.1995 - 5 AZR 252/94   

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https://dejure.org/1995,3253
BAG, 14.06.1995 - 5 AZR 252/94 (https://dejure.org/1995,3253)
BAG, Entscheidung vom 14.06.1995 - 5 AZR 252/94 (https://dejure.org/1995,3253)
BAG, Entscheidung vom 14. Juni 1995 - 5 AZR 252/94 (https://dejure.org/1995,3253)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsentgelt: Lohnfortzahlung - unterlassene Hinterlegung des Sozialversicherungsausweises

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 100 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 SGB IV
    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Kein Recht des Arbeitgebers zur endgültigen Verweigerung bei unterlassener Hinterlegung des Sozialversicherungsausweises während der Arbeitsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entgeltfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit - Hinterlegung des Sozialversicherungsausweises - Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1995, 2018
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 27.08.1971 - 1 AZR 107/71

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 5 AZR 252/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ergab sich aus § 5 Satz 1 Nr. 1 LFZG nur das Recht des Arbeitgebers, die Lohnfortzahlung zeitweise nach Art eines Zurückbehaltungsrechts zu verweigern (grundlegend BAGE 23, 411 = AP Nr. 1 zu § 3 LohnFG ).
  • LAG Berlin, 22.05.1997 - 1 Sa 4/97

    Nachweis der arbeitsunfähigen Erkrankung durch ärztliche

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  • BAG, 21.08.1997 - 5 AZR 530/96

    Hinterlegung des Sozialversicherungsausweises und Entgeltfortzahlung; Abweisung

    Der Senat hat in drei Urteilen vom 14. Juni 1995 entschieden, daß sich aus § 100 Abs. 2 Satz 2 SGB IV kein endgültiges, sondern nur ein zeitweiliges Leistungsverweigerungsrecht ergibt (- 5 AZR 143/94 - BAGE 80, 165 [BAG 14.06.1995 - 5 AZR 143/94] = AP Nr. 1 zu § 100 SGB IV = EzA § 100 SGB IV Nr. 1 = SAE 1996, 62 mit Anm. Misera = JuS 1997, 182 mit Anm. Ruland; ablehnend Böhm, NZA 1995, 1092 [BAG 15.02.1995 - 7 AZR 680/94]; - 5 AZR 78/94 - EEK I/1160; - 5 AZR 252/94 - BB 1995, 2018).
  • ArbG Hannover, 20.01.1998 - 6 Ca 457/97
    1 Das Hinterlegungsverlangen des Arbeitgebers gem. § 100 Abs. 2 Satz 2 SGB IV begründet - wenn ermessensfehlerfrei ausgeübt - ein dauerndes Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers, soweit der Arbeitnehmer den Sozialversicherungsausweis bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit nicht hinterlegt und gleichwohl Entgeltfortzahlung verlangt (gegen BAG-Urteile vom 14.6.1995 - 5 AZR 143/94, AP Nr. 1 zu § 100 SGB IV, 5 AZR 78/94, EEK I/1160; 5 AZR 252/94, DB 1995 S. 2018 und Urteil vom 21.8.1997 - 5 AZR 530/96, DB 1997 S. 2494 f.).
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