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   BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 337/86   

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BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 337/86 (https://dejure.org/1987,22564)
BAG, Entscheidung vom 15.05.1987 - 7 AZR 337/86 (https://dejure.org/1987,22564)
BAG, Entscheidung vom 15. Mai 1987 - 7 AZR 337/86 (https://dejure.org/1987,22564)
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  • BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 383/85

    Anspruch auf Abschluss eines privatrechtlichen Ausbildungsvertrages zwecks

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 337/86
    Im Anschluß an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den juristischen Vorbereitungsdienst betraf, hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß diese Grundsätze auch für den Lehrerberuf gelten und der Staat demzufolge auch hierfür einen Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses anbieten muß, damit solche Bewerber, die die für einen Beamten zu fordernde Gewähr jederzeitigen Eintretens für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht bieten, ihre Be rufausbildung abschließen können (BAGE 36, 344, 349 f. = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 2 der Gründe; BAGE 40, 1, 9 f . = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 576/79 -, zu B III 2 der Gründe, nicht veröffentlicht; zuletzt: Senatsurteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 -, zu II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist nicht allen Arbeitnehmern des öffentliehen Dienstes das gleiche Maß an Verfassungstreue wie den Beamten abzuverlangen; vielmehr richten sich die insoweit zu stellenden Anforderungen nach den jeweils wahrzunehmenden Auf gaben (BAGE 28, 62, 69, 70 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 b der Gründe; Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu II 1 b der Gründe; Senatsurteil vom 1. Oktober 1986, aaO, zu II 2 der Gründe).

    Es genügt, wenn er gegenüber Staat und Verfassung eine gleichsam neutrale Haltung einnimmt und nicht zu erwarten ist, daß er im Unterricht die Grundwerte der Verfassung in Zweifel ziehen wird (BAGE 36, 344; 40, 1 = AP Nr. 16 und 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG; ebenso das bereits erwähnte Senatsurteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 -).

    Nach den Grundsätzen, die der Senat in seinem mehrfach erwähnten Urteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 - im Anschluß an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 (aaO) aufgestellt hat, wäre der Beklagte bei Unvereinbarkeit des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 BayLBG mit Art. 12 Abs. 1 GG gehalten, einen gleichwertigen, nicht diskriminierenden Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses in einem anderen öffentlich-rechtlichen oder in einem privatrecht liehen Rechtsverhältnis für solche Lehramtsanwärter bereitzustellen, die zwar nicht die Gewähr jederzeitiger aktiver Verfassungstreue bieten, aber den geringeren Anforderun gen an die Verfassungstreue genügen, die für einen nicht beamteten Vorbereitungsdienst zu verlangen sind.

    Wie der Senat bereits in dem Urteil vom 1. Oktober 1986 (aaO, zu II 3 der Gründe) entschieden hat, bedarf es zu der vom Kläger angestrebten Auf nähme in einen privatrecht liehen Vorbereitungsdienst des beklagten Landes keines vorherigen Tätigwerdens des Landesgesetzgebers.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung in Fällen der vorliegenden Art einen wie hier formulierten Klageantrag als hinreichend bestimmt angesehen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 1. Oktober 1986, aaO, unter I 2 der Gründe; BAGE 28, 62, 65 f . = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter I der Gründe; BAGE 36, 344, 34? = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe; BAGE 40, 1, 7 = AP Nr. Iß zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II 1 der Gründe; BAGE 39, 180, 184 = AP Nr. 20 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Grün de).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 337/86
    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - (BVerfGE 39, 334, 372 ff. = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG, zu C IV 2 der Gründe) entschieden hat, ist es mit der Berufsfreiheitsgarantie des Art. 12 GG unvereinbar, wenn ein Bewerber von einem gesetzlich vorgeschriebenen oder doch wenigstens in den Augen der Gesellschaft und der freien Wirtschaft zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung gehörenden und deshalb faktisch notwendigen Vorbereitungsdienst für einen Beruf, der auch außerhalb des Staatsdienstes ausgeübt wer den kann, ausgeschlossen wird, weil der Vorbereitungsdienst nur in einem Beamtenverhältnis abgeleistet werden kann und dem Bewerber hierfür mangels Gewähr seiner aktiven Verfassungstreue die erforderliche Eignung fehlt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem oben erwähnten Beschluß vom 22. Mai 1975 (aaO, unter C I 7 c der Gründe) darauf hingewiesen, daß es sich bei den Verhaltensweisen, die Zweifel an der aktiven Verfassungstreue eines Bewerbers für den Vorbereitungsdienst begründen können, zumeist um solche handelt, die in die Ausbildungs- und Studienzeit eines jungen Menschen fallen, häufig ihre Ursachen in Emotionen in Verbindung mit engagiertem Protest haben und Teil von Milieu- und Gruppenreaktionen sind.

    Nach den Grundsätzen, die der Senat in seinem mehrfach erwähnten Urteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 - im Anschluß an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 (aaO) aufgestellt hat, wäre der Beklagte bei Unvereinbarkeit des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 BayLBG mit Art. 12 Abs. 1 GG gehalten, einen gleichwertigen, nicht diskriminierenden Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses in einem anderen öffentlich-rechtlichen oder in einem privatrecht liehen Rechtsverhältnis für solche Lehramtsanwärter bereitzustellen, die zwar nicht die Gewähr jederzeitiger aktiver Verfassungstreue bieten, aber den geringeren Anforderun gen an die Verfassungstreue genügen, die für einen nicht beamteten Vorbereitungsdienst zu verlangen sind.

    Etwas anderes ist auch der Ent Scheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 (aaO) nicht zu entnehmen.

    Ent gegen der Ansi cht der Revision wäre die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht selbst dann geboten, wenn der bayerische Gesetzgeber mit der die Ausschließlichkeit des beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienstes festlegenden Neufassung des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 BayLBG durch § 6 des Neunten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften vom 24. Mai 1985 (BayGVBl. S . 120) seine in § 31 Abs. 1 BVerfGG normierte Bindung an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, hier an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 (aaO), nicht beachtet hätte" Art. 100 Abs. 1 Satz 2 GG gebietet die Vorlage an das Bundesverf assungsgericht auch dann, wenn ein Gericht ein Landesgesetz für unvereinbar mit einem Bundesgesetz hält.

  • BAG, 09.12.1981 - 5 AZR 512/79

    Politische Treuepflicht - Angestellter Lehranwärter - Übertragenes Amt

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 337/86
    Im Anschluß an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den juristischen Vorbereitungsdienst betraf, hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß diese Grundsätze auch für den Lehrerberuf gelten und der Staat demzufolge auch hierfür einen Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses anbieten muß, damit solche Bewerber, die die für einen Beamten zu fordernde Gewähr jederzeitigen Eintretens für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht bieten, ihre Be rufausbildung abschließen können (BAGE 36, 344, 349 f. = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 2 der Gründe; BAGE 40, 1, 9 f . = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 576/79 -, zu B III 2 der Gründe, nicht veröffentlicht; zuletzt: Senatsurteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 -, zu II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Für angestellte Lehrer an öffentlichen Schulen hat das Bundesarbeitsgericht allerdings das gleiche Maß an Verfassungstreue verlangt, wie sie von beamteten Lehrern gefordert wird (BAGE 33, 43, 49, 50 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 G G , zu B II 1 b der Gründe; Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B II 2 der Gründe; BAGE 36, 344, 348 = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 1 b der Gründe).

    Es genügt, wenn er gegenüber Staat und Verfassung eine gleichsam neutrale Haltung einnimmt und nicht zu erwarten ist, daß er im Unterricht die Grundwerte der Verfassung in Zweifel ziehen wird (BAGE 36, 344; 40, 1 = AP Nr. 16 und 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG; ebenso das bereits erwähnte Senatsurteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 -).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung in Fällen der vorliegenden Art einen wie hier formulierten Klageantrag als hinreichend bestimmt angesehen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 1. Oktober 1986, aaO, unter I 2 der Gründe; BAGE 28, 62, 65 f . = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter I der Gründe; BAGE 36, 344, 34? = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe; BAGE 40, 1, 7 = AP Nr. Iß zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II 1 der Gründe; BAGE 39, 180, 184 = AP Nr. 20 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Grün de).

  • BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79

    Verfassungstreuepflicht eines Lehramtsanwärters

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 337/86
    Im Anschluß an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den juristischen Vorbereitungsdienst betraf, hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß diese Grundsätze auch für den Lehrerberuf gelten und der Staat demzufolge auch hierfür einen Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses anbieten muß, damit solche Bewerber, die die für einen Beamten zu fordernde Gewähr jederzeitigen Eintretens für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht bieten, ihre Be rufausbildung abschließen können (BAGE 36, 344, 349 f. = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 2 der Gründe; BAGE 40, 1, 9 f . = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 576/79 -, zu B III 2 der Gründe, nicht veröffentlicht; zuletzt: Senatsurteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 -, zu II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Es genügt, wenn er gegenüber Staat und Verfassung eine gleichsam neutrale Haltung einnimmt und nicht zu erwarten ist, daß er im Unterricht die Grundwerte der Verfassung in Zweifel ziehen wird (BAGE 36, 344; 40, 1 = AP Nr. 16 und 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG; ebenso das bereits erwähnte Senatsurteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 -).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung in Fällen der vorliegenden Art einen wie hier formulierten Klageantrag als hinreichend bestimmt angesehen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 1. Oktober 1986, aaO, unter I 2 der Gründe; BAGE 28, 62, 65 f . = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter I der Gründe; BAGE 36, 344, 34? = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe; BAGE 40, 1, 7 = AP Nr. Iß zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II 1 der Gründe; BAGE 39, 180, 184 = AP Nr. 20 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Grün de).

  • BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74

    Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer -

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 337/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist nicht allen Arbeitnehmern des öffentliehen Dienstes das gleiche Maß an Verfassungstreue wie den Beamten abzuverlangen; vielmehr richten sich die insoweit zu stellenden Anforderungen nach den jeweils wahrzunehmenden Auf gaben (BAGE 28, 62, 69, 70 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 b der Gründe; Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu II 1 b der Gründe; Senatsurteil vom 1. Oktober 1986, aaO, zu II 2 der Gründe).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung in Fällen der vorliegenden Art einen wie hier formulierten Klageantrag als hinreichend bestimmt angesehen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 1. Oktober 1986, aaO, unter I 2 der Gründe; BAGE 28, 62, 65 f . = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter I der Gründe; BAGE 36, 344, 34? = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe; BAGE 40, 1, 7 = AP Nr. Iß zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II 1 der Gründe; BAGE 39, 180, 184 = AP Nr. 20 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Grün de).

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 337/86
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung den Eingriff in die Freiheit der Berufswahl und auch die Regelung der Berufsausübung an die strikte Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gebunden (BVerfGE 13, 97, 104 f.; 19, 330, 336 fo; 30, 292, 315).

    Je empfindlicher die Berufs ausübenden in ihrer Berufsfreiheit beeinträchtigt werden, desto stärker müssen die Interessen des Gemeinwohls sein, denen diese Regelung zu dienen bestimmt ist (BVerfGE 30, 292, 316).

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 337/86
    Die Kompetenz zur Verwerfung förmlicher Gesetze ist aus Gründen der Achtung vor der Autorität des parlamentarischen Gesetzgebers (BVerfGE 1, 184, 195, 197; 10» 124» 127 f.; 24, 170, 173; 48, 40, 44) und zur Wahrung der Einheitlichkeit der Verfassungsrechtsprechung (BVerfGE 6, 55, 63) bei der Verfassungsgerichtsbarkeit monopolisiert worden.
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 337/86
    Die Kompetenz zur Verwerfung förmlicher Gesetze ist aus Gründen der Achtung vor der Autorität des parlamentarischen Gesetzgebers (BVerfGE 1, 184, 195, 197; 10» 124» 127 f.; 24, 170, 173; 48, 40, 44) und zur Wahrung der Einheitlichkeit der Verfassungsrechtsprechung (BVerfGE 6, 55, 63) bei der Verfassungsgerichtsbarkeit monopolisiert worden.
  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvL 13/54

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 337/86
    Die Vorschrift des § 31 Abs. 1 BVerfGG enthält keine Kompetenzregelung und damit auch keine Durchbrechung des Verwerfungsmonopols des Bundesverfassungsgerichts, Das wäre auch gar nicht möglich; denn kein Gericht, das eine für seine Entscheidung erhebliche gesetzliche Norm für verfassungswidrig hält, könnte durch einfaches Gesetz von seiner durch Art" 100 Abs. 1 GG begründeten verfassungsrechtlichen Pflicht zur Anrufung des Bundesverfassungsgerichts entbunden werden (BVerfGE 6, 222, 236).
  • BAG, 15.07.1982 - 2 AZR 887/79

    Lehramt - Bewerber - Mitgliedschaft - Verfassungstreue

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 337/86
    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung in Fällen der vorliegenden Art einen wie hier formulierten Klageantrag als hinreichend bestimmt angesehen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 1. Oktober 1986, aaO, unter I 2 der Gründe; BAGE 28, 62, 65 f . = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter I der Gründe; BAGE 36, 344, 34? = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe; BAGE 40, 1, 7 = AP Nr. Iß zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II 1 der Gründe; BAGE 39, 180, 184 = AP Nr. 20 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Grün de).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64

    Anerkannte Privatschulen

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 404/78

    Deutscher Arbeitnehmerverband

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 14/60

    Sachkundenachweis

  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Verfassungsfeindliche Organisation -

  • BAG, 06.02.1980 - 5 AZR 848/77

    Bewerberin - Einstellende Behörde - Angestellte Kunsterzieherin - Städtischer

  • BAG, 10.12.1980 - 5 AZR 18/79

    Einstellungsbehörde - Einstellungsprozeß - Begründung der ablehnenden

  • BAG, 09.12.1981 - 5 AZR 576/79
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