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   BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 544/85   

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BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 544/85 (https://dejure.org/1987,20013)
BAG, Entscheidung vom 15.05.1987 - 7 AZR 544/85 (https://dejure.org/1987,20013)
BAG, Entscheidung vom 15. Mai 1987 - 7 AZR 544/85 (https://dejure.org/1987,20013)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 439/81

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 544/85
    Gegenteiliges ist auch nicht aus den von der Revision herangezogenen Entscheidungen des Vierten Senats (BAG Ur teil vom 2. Mai 1979 - 4 AZR 477/77 -, unveröffentlicht) und des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 26. Mai 1983 - 2 AZR 439/81 - BAGE 44, 49 = AP Nr. 78 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) herzuleiten.

    Bei einer solchen Sachlage hat bereits der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts angenommen, daß derartige Privat-Arbeitsverträge befristungsrechtlich im Rahmen der SR 2y BAT der Hochschule selbst zuzurechnen seien (BAGE 44, 49, 54 f. = AP Nr. 78 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B II 1 der Gründe).

  • LAG Berlin, 15.07.1985 - 9 Sa 34/85

    Privat-Arbeitsverträge zwischen in der Forschung tätigen Hochschulmitgliedern und

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 544/85
    9 Sa 34/85 Berlin Verkündet am 15. Mai 1987 Range, Justizsekretärin als ürkundsbeamter der Geschäftsstelle .

    19. Juli 1985 - 9 Sa 34/85 - wird auf.

  • BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 70.80

    Sozialwidriges Handeln - Sozialhilfe - Kostenersatz - Leistungsbescheid - Begriff

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 544/85
    Dies entspricht der Auslegung von Sollvorschriften im Verwaltungsrecht (vgl. z.B. BVerwGE 49, 16, 23; 56, 220, 223; 64, 318, 323; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 1985, § 7 Rz 7, S. 94), die zugrunde zu legen ist, weil Normadressat die Hochschule in ihrer Eigenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist; der Einstellungsanspruch des Drittmittelbeschäftigten kann nur ein Reflex dieser öffentlich-rechtlichen Regelung sein.
  • BVerwG, 17.08.1978 - 5 C 33.77

    Härteregelung - Sollvorschrift - Inanspruchnahme unterhaltspflichtiger Eltern

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 544/85
    Dies entspricht der Auslegung von Sollvorschriften im Verwaltungsrecht (vgl. z.B. BVerwGE 49, 16, 23; 56, 220, 223; 64, 318, 323; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 1985, § 7 Rz 7, S. 94), die zugrunde zu legen ist, weil Normadressat die Hochschule in ihrer Eigenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist; der Einstellungsanspruch des Drittmittelbeschäftigten kann nur ein Reflex dieser öffentlich-rechtlichen Regelung sein.
  • BVerwG, 25.06.1975 - VIII C 77.74

    Nachdienen von Arrestzeiten - Begründung einer Ermessensentscheidung -

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 544/85
    Dies entspricht der Auslegung von Sollvorschriften im Verwaltungsrecht (vgl. z.B. BVerwGE 49, 16, 23; 56, 220, 223; 64, 318, 323; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 1985, § 7 Rz 7, S. 94), die zugrunde zu legen ist, weil Normadressat die Hochschule in ihrer Eigenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist; der Einstellungsanspruch des Drittmittelbeschäftigten kann nur ein Reflex dieser öffentlich-rechtlichen Regelung sein.
  • BAG, 29.11.1979 - 3 AZR 404/78

    Hochschullehrer - Forschungsgemeinschaft - Geldmittel - Versorgung -

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 544/85
    Ebensowenig kann der Entscheidung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 29, November 1979 - 3 AZR 404/78 - (BAGE 32, 200 = AP Nr, 10 zu § 242 BGB Ruhegehalt - VBL) eine derartige Rechtsfolge entnommen werden.
  • BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 446/80

    Mittelbares Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 544/85
    Der Dritte Senat des.Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Ur teil vom 20. Juli 1982 - 3 AZR 446/80 - (BAGE 39, 200 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis), auf das sich die Klägerin in diesem Zusammenhang beruft, einen Mißbrauch der v.
  • BVerwG, 30.06.1980 - 6 P 9.80

    Personatratswahlen; Wahlberechtigung der Lehrbeauftragten u. "Drittmittler";

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 544/85
    Aus dem Umstand, daß die Beklagte die Drittmittel verwaltet und aus ihnen die von Prof. Dr. W angestellte Klägerin bezahlt hat, kann nicht auf dienstrechtliche Beziehungen der Klägerin zur beklagten Universität geschlossen werden (vgl. auch BVerwG Beschluß vom 30. Juni 1980 BVerwG 6 P 9.80 - AP Nr. 1 zu § 4 LPVG Hamburg}. Die Verwaltung der Drittmittel durch die beklagte Universität entspricht der gesetzlichen Bestimmung des § 53 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG -) vom 22. Dezember 1978 (GVBl. S. 2449) in der Fassung vom 30. Juli 1983 (GVBl. S. 1549).
  • BAG, 09.04.1957 - 3 AZR 435/54

    Mittelbares Arbeitsverhältnis - Zwischenmeister - Mittelsmann - Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 544/85
    unmittelbar geleistet wird (vgl. statt aller: BAGE 4, 93 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis; Hueck/ Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Auf1., Bd. I, S. 798).
  • BAG, 20.01.1960 - 4 AZR 501/57

    Teilleistungsklage - Feststellungsklage - Bezifferung des ganzen Anspruchs -

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 544/85
    Die Beklagte ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts, und es ist deshalb anzunehmen, daß sie sich auch einem rechtskräftigen Feststellungsurteil beugen und es nicht noch zu einem Leistungsurteil kommen lassen wird (vgl. u.a. BAGE 8, 333, 334 f. = AP Nr. 56 zu § 3 TOA).
  • BAG, 08.06.1960 - 4 AZR 132/59

    Auslegung von Klageanträgen - Wirklicher Wille des Klägers - Buchstäblicher Sinn

  • BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 535/86

    Zustandekommen und Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses -

    In seinem Urteil vom 15. Mai 1987 (- 7 AZR 544/85 - nicht veröffentlicht) hat der Senat dies zur vergleichbaren Bestimmung des § 53 Abs. 3 Satz 1 des Hochschulgesetzes des Landes Berlin zwar im Ergebnis noch offengelassen und im dortigen Fall entscheidend auf die Ausgestaltung der Vorschrift als Sollbestimmung abgestellt; gleichzeitig hat der Senat ausgeführt, daß ein etwaiger Einstellungsanspruch des Drittmittelbeschäftigten nur ein Reflex dieser öffentlich-rechtlichen Regelung sein könnte (aaO, unter III 3 der Gründe).

    Dabei bedarf es zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses stets des Abschlusses eines entsprechenden Arbeitsvertrages (BAG in ständiger Rechtsprechung, vgl. BAGE 5, 58, 65 = AP Nr. 2 zu § 125 BGB, zu IV der Gründe; Senatsurteil vom 15. Mai 1987 - 7 AZR 544/85 -, unter I 2 a der Gründe, nicht veröffentlicht), soweit das Gesetz in hier nicht einschlägigen besonderen Bestimmungen (z. B. § 78 a BetrVG, § 9 BPersVG, § 10 AÜG) nichts anderes anordnet.

  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 363/90

    Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Kirchenbediensteten - Öffentlich-rechtliche

    Einen Mißbrauch der vertraglichen Gestaltungsfreiheit im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen "Drittbeziehungen" hat das Bundesarbeitsgericht zwar vielfach erwogen, aber bislang in keinem Fall festgestellt (BAGE 27, 340 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 25. August 1976 - 5 AZR 427/75 - nicht veröffentlicht; BAGE 32, 47 = AP Nr. 10 zu § 611 BGB Rotes Kreuz; BAGE 39, 200 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis; Senatsurteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 57/81 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 24. August 1983 - 7 AZR 485/81 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 15. Mai 1987 - 7 AZR 544/85 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 11. November 1988 - 7 AZR 603/87 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 11.12.1997 - 6 AZR 266/96

    Anrechnungsfähigkeit von Beschäftigungszeiten - Voraussetzungen für das Vorliegen

    Der Hinweis der Klägerin auf die Urteile des Siebten Senats vom 15. Mai 1987 (- 7 AZR 544/85 - n.v.) und des Zweiten Senats vom 26. Mai 1983 (- 2 AZR 439/81 - AP Nr. 78 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) rechtfertigt keine andere rechtliche Beurteilung.
  • BAG, 11.11.1988 - 7 AZR 603/87

    Befristeter Privatarbeitsvertrag und Weiterbeschäftigungsanspruch für ein

    Dabei bedarf es zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich des Abschlusses eines entsprechenden Arbeitsvertrages (BAG in ständiger Rechtsprechung, vgl. BAGE 5, 58, 65 = AP Nr. 2 zu § 125 BGB, zu IV der Gründe; Senatsurteil vom 15. Mai 1987 - 7 AZR 544/85 -, unter I 2 a der Gründe, n. v.), soweit das Gesetz in - hier nicht einschlägigen - besonderen Bestimmungen (z. B. § 78 a BetrVG, § 9 BPersVG, Art. 1 § 10 AÜG) nichts anderes anordnet (vgl. auch Senatsurteil vom 29. Juni 1988 - 7 AZR 552/86 -, zur Veröffentlichung bestimmt, unter II 1 der Gründe; Senatsurteil vom 29. Juni 1988 - 7 AZR 535/86 -, unter II 1 der Gründe, n. v.).
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