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   BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 463/95   

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BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 463/95 (https://dejure.org/1997,2731)
BAG, Entscheidung vom 16.04.1997 - 4 AZR 463/95 (https://dejure.org/1997,2731)
BAG, Entscheidung vom 16. April 1997 - 4 AZR 463/95 (https://dejure.org/1997,2731)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 2060
  • NZA-RR 1997, 452 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 392/95

    Eingruppierung: Krankenpflegehelfer

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 463/95
    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, daß die Tarifvertragsparteien gesetzlich geschützte Berufsbezeichnungen im gesetzlichen Bedeutungsumfang verwenden (Urteil vom 20. April 1983 - 4 AZR 416/80 - AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT 1975; jüngst Urteil des Senats vom 5. März 1997 - 4 AZR 392/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 416/80

    Eingruppierung einer Krankenschwester - Medizinalrecht - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 463/95
    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, daß die Tarifvertragsparteien gesetzlich geschützte Berufsbezeichnungen im gesetzlichen Bedeutungsumfang verwenden (Urteil vom 20. April 1983 - 4 AZR 416/80 - AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT 1975; jüngst Urteil des Senats vom 5. März 1997 - 4 AZR 392/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 463/95
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z. B. Senatsurteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - BAGE 73, 364 = AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90

    Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 463/95
    Denn einer solchen Vertragsbestimmung kommt nur die Bedeutung zu, festzulegen, welche Vergütungsgruppe die Parteien einmal als zutreffend angesehen haben (BAG Urteile vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - AP Nr. 1 zu § 12 AVR Diakonisches Werk = EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4 = ZTR 1991, 199; vom 25. Oktober 1995 - 4 AZR 495/94 - AP Nr. 21 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).
  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 495/94

    Eingruppierung im sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 463/95
    Denn einer solchen Vertragsbestimmung kommt nur die Bedeutung zu, festzulegen, welche Vergütungsgruppe die Parteien einmal als zutreffend angesehen haben (BAG Urteile vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - AP Nr. 1 zu § 12 AVR Diakonisches Werk = EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4 = ZTR 1991, 199; vom 25. Oktober 1995 - 4 AZR 495/94 - AP Nr. 21 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 463/95
    Mit dem begehrten Feststellungsurteil wird nämlich für die Vergangenheit der Status des Klägers bestimmt, der über die für den streitbefangenen Zeitraum zu leistende Vergütung hinaus auch für die Zukunft Bedeutung haben kann, etwa bei der Anrechnung von Beschäftigungszeiten (Senatsurteile vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 10. März 1993 - 4 AZR 204/92 -, n.v., zu II 1 der Gründe; Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP Nr. 173 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 463/95
    Mit dem begehrten Feststellungsurteil wird nämlich für die Vergangenheit der Status des Klägers bestimmt, der über die für den streitbefangenen Zeitraum zu leistende Vergütung hinaus auch für die Zukunft Bedeutung haben kann, etwa bei der Anrechnung von Beschäftigungszeiten (Senatsurteile vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 10. März 1993 - 4 AZR 204/92 -, n.v., zu II 1 der Gründe; Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP Nr. 173 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 358/92

    Erzieherin in Wohngruppe von Behinderten

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 463/95
    Es handelt sich bei ihr nach der zutreffenden Auslegung des Landesarbeitsgerichts um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (z. B. Senatsurteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 -, - 4 AZR 382/92 - und - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 2, 3, 4 zu § 12 AVR Caritasverband; vgl. auch Urteil des Senats vom 28. März 1990 - 4 AZR 619/89 - AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 383/92

    Arbeitserzieher in Trainingsgruppe einer Behindertenwerkstatt

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 463/95
    Es handelt sich bei ihr nach der zutreffenden Auslegung des Landesarbeitsgerichts um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (z. B. Senatsurteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 -, - 4 AZR 382/92 - und - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 2, 3, 4 zu § 12 AVR Caritasverband; vgl. auch Urteil des Senats vom 28. März 1990 - 4 AZR 619/89 - AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 1025/94

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 463/95
    Der Senat, der in seinem Urteil vom 12. Juni 1996 (- 4 AZR 1025/94 - AP Nr. 212 zu §§ 22, 23 BAT 1975 = ZTR 1997, 29) angenommen hat, die Tätigkeit als Rettungsassistent in einer Zentralen Leitstelle im Sinne des § 6 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes sei als ein großer Arbeitsvorgang anzusehen, vermag angesichts des Fehlens jeglicher Feststellungen der Vorinstanzen zu der Tätigkeit des Klägers dessen Arbeitsvorgänge nicht selbst zu bestimmen.
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 382/92

    Heilpädagogische Gruppe in Behindertenwerkstatt

  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 619/89

    Unbillige Aberkennung von Qualifikationen - Eingruppierung von Lehrer -

  • BAG, 10.03.1993 - 4 AZR 204/92

    Eingruppierung - Nichterfüllererlaß - Gleichbehandlung - Anforderungen an die

  • LAG Köln, 29.03.1995 - 7 Sa 1253/94

    Rettungssanitäter: Bewährungsaufstieg - Voraussetzungen

  • LAG Hessen, 19.10.2007 - 3 Sa 912/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

    Wird umfassend auf ein Tarifwerk verwiesen, soll durch die Angabe der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag nur wiedergegeben werden, welche Vergütungsgruppe der Arbeitgeber nach dem Grundsatz der Tarifautomatik als zutreffend angesehen hat (vgl. BAG 16.04.1997 - 4 AZR 463/95 - Rn. 15 zitiert nach Juris; BAG 16.02.2000 - 4 AZR 62/99 - Rn.47 zitiert nach Juris).

    Die mündliche Vereinbarung der Lohngruppe 3 BMTG II/HLT genügt in diesem Zusammenhang nicht, weil darüber hinaus eine umfassende Bezugnahme auf den Tarifvertrag hinzukommen muss (vgl. BAG 16.04.1997 - 4 AZR 463/95 - Rn. zitiert nach Juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - 25 Sa 1955/10

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten - Arbeitsvertragsrichtlinien des

    Der Kläger besitzt einen Abschluss als Rettungsassistent nach §§ 1, 2, 13 RettAssG (vgl. dazu BAG, Urteil vom 16. April 1997 - 4 AZR 463/95 - AP Nr. 225 zu §§ 22, 23 BAT 1975) und darf die Berufsbezeichnung "Rettungsassistent" führen.
  • LAG Hessen, 19.10.2007 - 3 Sa 777/07

    Zur Eingruppierung einer Stationshilfskraft nach der KDAVO HE

    Durch die Angabe der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag soll vielmehr nur wiedergegeben werden, welche Vergütungsgruppe der Arbeitgeber nach dem Grundsatz der Tarifautomatik als zutreffend angesehen hat (vgl. BAG 16.04.1997 - 4 AZR 463/95 - Rn. 15 zitiert nach Juris; BAG 16.2.2000 - 4 AZR 62/99 - Rn. 47 zitiert nach juris ).
  • BAG, 24.06.1998 - 10 AZR 225/97
    Das gilt auch, soweit ein abgeschlossener Zeitraum in der Vergangenheit in Streit steht und insofern eine Leistungsklage möglich wäre ( BAG Urteil vom 16. April 1997-;4 AZR 463/95 - AP Nr. 225 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
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