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   BAG, 16.04.2014 - 10 AZR 6/14   

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https://dejure.org/2014,110281
BAG, 16.04.2014 - 10 AZR 6/14 (https://dejure.org/2014,110281)
BAG, Entscheidung vom 16.04.2014 - 10 AZR 6/14 (https://dejure.org/2014,110281)
BAG, Entscheidung vom 16. April 2014 - 10 AZR 6/14 (https://dejure.org/2014,110281)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 27.01.2022 - 8 W 1818/21

    Aussetzung eines Kapitalanlageverfahrens wegen Vorgreiflichkeit des

    Auszug aus BAG, 16.04.2014 - 10 AZR 6/14
    Im Falle eines Streits über die Berechtigung der Aussetzung eines Rechtsstreits ist es angemessen, den Gegenstandswert auf ein Fünftel des Werts der Hauptsache festzusetzen (Herget in Zöller, a.a.O., § 3 Rn 16.31 m.w.N.; zuletzt OLG München, Beschluss vom 27.1.2022, Az.: 8 W 1818/21, juris, zu V. 2 der Gründe.).
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

    Auszug aus BAG, 16.04.2014 - 10 AZR 6/14
    Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass eine Entscheidung über Kündigungsschutzanträge auf die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch die konkret angegriffene Kündigung beschränkt werden kann (BAG, Urteil vom 22.11.2012, Az.: 2 AZR 732/11, Rn 20).
  • BGH, 09.03.2021 - II ZB 16/20

    Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit im Urkundenprozess; Klage auf Zahlung einer

    Auszug aus BAG, 16.04.2014 - 10 AZR 6/14
    cc) Im Beschwerdeverfahren kann die Entscheidung des Arbeitsgerichts über die Aussetzung eines Rechtsstreits nach § 148 ZPO nur daraufhin überprüft werden, ob ein Aussetzungsgrund i. S. der Vorgreiflichkeit eines anderen Rechtsstreits vorliegt (oben 2.a) bb)) und ob das Arbeitsgericht bei der Ausübung seines Ermessens dessen Grenzen eingehalten hat und ihm auch sonst keine Ermessensfehler unterlaufen sind (BGH, Beschluss vom 09.03.2021, Az.: II ZB 16/20, juris, Rn 20; Beschluss vom 25.07.2019, Az.: I ZB 82/18, juris, Rn 38).
  • BGH, 25.07.2019 - I ZB 82/18

    Internationaler Straßengüterverkehr im Anwendungsbereich der CMR: Aussetzung

    Auszug aus BAG, 16.04.2014 - 10 AZR 6/14
    cc) Im Beschwerdeverfahren kann die Entscheidung des Arbeitsgerichts über die Aussetzung eines Rechtsstreits nach § 148 ZPO nur daraufhin überprüft werden, ob ein Aussetzungsgrund i. S. der Vorgreiflichkeit eines anderen Rechtsstreits vorliegt (oben 2.a) bb)) und ob das Arbeitsgericht bei der Ausübung seines Ermessens dessen Grenzen eingehalten hat und ihm auch sonst keine Ermessensfehler unterlaufen sind (BGH, Beschluss vom 09.03.2021, Az.: II ZB 16/20, juris, Rn 20; Beschluss vom 25.07.2019, Az.: I ZB 82/18, juris, Rn 38).
  • LAG Köln, 27.03.2020 - 4 Ta 31/20

    Aussetzung; Klage auf Annahmeverzug; Berufungsverfahren im

    Auszug aus BAG, 16.04.2014 - 10 AZR 6/14
    Der Rechtsstreit muss also "ausgeschrieben" sein, bevor sich die Vorgreiflichkeit des Rechtsstreits um die frühere Kündigung überhaupt beurteilen lässt (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.11.2020, Az.: 21 Ta 1223/20, juris, Rn 24; LAG Köln, Beschluss vom 27.03.2020, Az.: 4 Ta 31/20, juris, Rn 20).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.11.2020 - 21 Ta 1223/20

    Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit - Beschleunigungsgrundsatz -

    Auszug aus BAG, 16.04.2014 - 10 AZR 6/14
    Der Rechtsstreit muss also "ausgeschrieben" sein, bevor sich die Vorgreiflichkeit des Rechtsstreits um die frühere Kündigung überhaupt beurteilen lässt (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.11.2020, Az.: 21 Ta 1223/20, juris, Rn 24; LAG Köln, Beschluss vom 27.03.2020, Az.: 4 Ta 31/20, juris, Rn 20).
  • LAG Thüringen, 16.08.2022 - 1 Sa 197/21

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitnehmerkündigung - pharmazeutisch-technische

    Auszug aus BAG, 16.04.2014 - 10 AZR 6/14
    Mit dieser sogenannten Ausklammerung ist es dem Arbeitsgericht möglich, einzelne Feststellungen "herauszupicken", mithin die Rechtskraft eines Kündigungsschutzantrags dergestalt zu beschränken, dass nur die Nichtbeendigung des Arbeitsverhältnisses durch die angegriffene Kündigung festgestellt wird (vgl. Thüringer LAG, Urteil vom 16.08.2022, Az.: 1 Sa 197/21, juris, Rn 60).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.11.2020 - 21 Ta 1223/20

    Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit - Beschleunigungsgrundsatz -

    a) Bei der Ausübung des Ermessens sind gegenüber dem vorrangigen Zweck einer Aussetzung, einander widersprechende Entscheidungen zu verhindern, insbesondere die Nachteile einer langen Verfahrensdauer und die dadurch entstehenden Folgen für die Parteien abzuwägen (vergleiche BAG (Bundesarbeitsgericht) 16. April 2014 - 10 AZR 6/14 - Rn. (Randnummer) 5 mwN (mit weiteren Nachweisen)).

    - 10 AZR 6/14 - Rn. 5 mwN).

    Die Vorgreiflichkeit des anderen Rechtsstreits ist kein Ermessenskriterium, sondern Voraussetzung des § 148 ZPO, die erfüllt sein muss, damit das Ermessen des Gerichts überhaupt eröffnet ist (BAG 16. April 2014 - 10 AZR 6/14 - Rn. 10 mwN).

  • LAG Sachsen, 25.01.2023 - 1 Ta 10/23

    Aussetzung des Verfahrens als Ermessensentscheidung; Vorgreiflichkeit eines

    aa) Bei der Ausübung des durch den Begriff "kann" in § 148 ZPO eröffneten Ermessens, hat das Gericht den Zweck der Aussetzung des Verfahrens, einander widersprechende Entscheidungen zu vermeiden, gegen die Nachteile der durch die Aussetzung verlängerten Verfahrensdauer und die dadurch entstehenden Folgen für die Parteien abzuwägen (BAG, Urt. v. 16.04.2014, Az.: 10 AZR 6/14, Juris, Rn. 5).
  • LAG Sachsen, 17.10.2022 - 1 Ta 146/22

    Aussetzung - Kündigungsschutzstreit - Vorgreiflichkeit

    aa) Bei der Ausübung des durch den Begriff "kann" in § 148 Abs. 1 ZPO eröffneten Ermessens hat das Gericht den Zweck der Aussetzung des Verfahrens, einander widersprechende Entscheidungen zu vermeiden, gegen die Nachteile der durch die Aussetzung verlängerten Verfahrensdauer und die dadurch entstehenden Folgen für die Parteien abzuwägen (BAG, Urteil vom 16.04.2014, Az.: 10 AZR 6/14, juris, Rn 5).
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