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   BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 69/98   

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https://dejure.org/1999,10833
BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 69/98 (https://dejure.org/1999,10833)
BAG, Entscheidung vom 16.06.1999 - 4 AZR 69/98 (https://dejure.org/1999,10833)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 1999 - 4 AZR 69/98 (https://dejure.org/1999,10833)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der maßgeblichen Kündigungsfrist im Konkurs - Ermittlung der maßgeblichen Kündigungsfrist in der Insolvenz - Voraussetzungen einer unzulässigen Wiederholungskündigung - Verfassungsmäßigkeit der Verkürzung tarifvertraglicher Kündigungsfristen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 30.05.1973 - 2 BvL 4/73

    Haftgrund Wiederholungsgefahr

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 69/98
    Das Zitiergebot soll lediglich ausschließen, daß neue, dem bisherigen Recht fremde Möglichkeiten des Eingriffs in Grundrechte geschaffen werden, ohne daß der Gesetzgeber sich darüber Rechenschaft legt und dies ausdrücklich zu erkennen gibt (BVerfGE 35, 185, 188 f.) [BVerfG 30.05.1973 - 2 BvL 4/73].

    Ist den am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten die Grundrechtseinschränkung bewußt, bedurfte es keiner besonderen Hervorhebung im Gesetz (vgl. BVerfGE 35, 185, 189) [BVerfG 30.05.1973 - 2 BvL 4/73].

  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 69/98
    Das Landesarbeitsgericht hat ausgehend von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1996 (- 1 BvR 712/86 - BVerfGE 94, 268 ff. [BVerfG 24.04.1996 - 1 BvR 712/86]) "die neue gesetzliche Regelung für durchaus vereinbar mit Art. 9 Abs. 3 GG" gehalten.

    Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings offengelassen, ob der Gesetzgeber insoweit auch zu Eingriffen berechtigt ist, die den Schutz sonstiger, nicht mit Verfassungsrang ausgestatteter Rechtsgüter dienen (BVerfGE 94, 268, 284 [BVerfG 24.04.1996 - 1 BvR 712/86]; ablehnend Sachs/Höfling, aaO, Rz 137 a - Fn 320 - Hufen SAE 1997, 137, 139).

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 69/98
    Die Verantwortung für das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht (Art. 109 Abs. 2 GG) kann vielfältige gesetzliche Regelungen notwendig machen, die der Koalitionsfreiheit auch Schranken setzen können (BVerfGE 50, 290, 368).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 69/98
    Nach der Rechtsprechung ist eine enge Auslegung des Zitiergebots geboten (vgl. z.B. BVerfGE 83, 130, 154) [BVerfG 27.11.1990 - 1 BvR 402/87].
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 69/98
    Grundrechte Dritter können der Koalitionsfreiheit Grenzen ziehen (BVerfGE 84, 212, 228).
  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 69/98
    Echte Rückwirkung liegt vor, wenn ein Gesetz vor seiner Verkündung bereits abgeschlossene Lebenssachverhalte oder Rechtsbeziehungen nachträglich veränderten Bedingungen unterwirft (vgl. z.B. BVerfGE 94, 241, 258 f.).
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 69/98
    Das ist bei Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auch unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes grundsätzlich zulässig (BVerfGE 95, 64, 86 ff.).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 69/98
    Sie ist nach dem Rechtsstaatsprinzip - Art. 20 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG - im Interesse des Vertrauensschutzes der Beteiligten grundsätzlich untersagt (BVerfGE 88, 384, 403 f.).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 69/98
    Es handele sich um eine Formvorschrift, "die enger Auslegung bedarf, damit sie nicht zu einer leeren Förmlichkeit erstarrt und den die verfassungsmäßige Ordnung konkretisierenden Gesetzgeber in seiner Arbeit unnötig behindert" (BVerfGE 28, 36, 46).
  • BVerfG, 23.06.1993 - 1 BvR 133/89

    Verfassungsmäßigkeit des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 69/98
    Unechte Rückwirkung liegt vor, wenn das Gesetz für noch nicht abgeschlossene Sachverhalte, insbesondere Rechtsverhältnisse mit Wirkung für die Zukunft, Rechtsfolgen oder andere Rechtsfolgen vorsieht (BVerfGE 89, 48, 66 f.) [BVerfG 23.06.1993 - 1 BvR 133/89].
  • BVerfG, 08.02.1999 - 1 BvL 25/97

    Unzulässige Richtervorlage mangels Darlegung der Unmöglichkeit einer

  • ArbG Stuttgart, 04.08.1997 - 18 Ca 1752/97

    Verfassungsmäßigkeit von Artikel 6 des arbeitsrechtlichen Beschäftigungsgesetzes

  • ArbG München, 23.09.1998 - 29b Ca 219/98

    Kündigungsschutz; Verkürzung tarifvertraglicher Kündigungsfristen durch § 113

  • ArbG München, 14.10.1998 - 29b Ca 219/98
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93

    Wiederholungskündigung, Trotzkündigung, Auflösungsantrag

  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98

    Tarifliche Kündigungsfrist in Konkurs oder Insolvenz

  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 425/98

    Kündigungsfrist im Konkurs

  • BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 530/83

    Unwirksamkeit der Kündigung wegen Betriebsübergangs

  • BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 602/82

    Tarifvertragliche als gesetzliche Kündigungsfristen i.S.d. § 22 Abs. 1

  • BAG, 29.09.1983 - 2 AZR 179/82

    Ordentliche Kündigung - Mitwirkung des Personalrats - Mitwirkungsverfahren -

  • LAG Hamm, 13.08.1997 - 14 Sa 567/97

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 2/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum

    Die dortige Regelung hat der Gesetzgeber geschaffen, um einen Ausgleich zwischen den sozialen Belangen der Arbeitnehmer und dem Interesse der Insolvenzgläubiger an der Erhaltung der Insolvenzmasse herbeizuführen (BAG 16. Juni 1999 - 4 AZR 69/98 - AP InsO § 113 Nr. 3).
  • LAG Hamm, 21.11.2001 - 2 Sa 1123/01

    Nachkündigung des Insolvenzverwalters

    Der Beklagte hat als endgültiger Insolvenzverwalter auf veränderter tatsächlicher und rechtlicher Grundlage eine neue rechtsgestaltende Erklärung abgegeben, die mit den geschilderten Rechtsfolgen zu einer früheren Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt (BAG vom 16.06.1999 - 4 AZR 69/98 - ZinsO 1999, 714; Berscheid, NZI 2000, S. 6).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 3/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum

    Die dortige Regelung hat der Gesetzgeber geschaffen, um einen Ausgleich zwischen den sozialen Belangen der Arbeitnehmer und dem Interesse der Insolvenzgläubiger an der Erhaltung der Insolvenzmasse herbeizuführen (BAG 16. Juni 1999 - 4 AZR 69/98 - AP InsO § 113 Nr. 3).
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