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   BAG, 16.12.1980 - 7 AZR 799/78   

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BAG, 16.12.1980 - 7 AZR 799/78 (https://dejure.org/1980,20528)
BAG, Entscheidung vom 16.12.1980 - 7 AZR 799/78 (https://dejure.org/1980,20528)
BAG, Entscheidung vom 16. Dezember 1980 - 7 AZR 799/78 (https://dejure.org/1980,20528)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 91/58

    Fristlose Kündigung von Dienstverträgen

    Auszug aus BAG, 16.12.1980 - 7 AZR 799/78
    Dabei ist vor allem zu prüfen, ob ein bestimmter Vorgang für sich genommen überhaupt geeignet ist, einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB abzugeben, und ob das Berufungsgericht alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, bedacht und gegen einander abgewogen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BAG 2, 214 [215] = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG 2, 207 [212] = AP Nr. 5 zu § 626 BGB [zu II der Gründe]; BAG 9, 263 [265] = AP Nr. 42 zu § 626 BGB [zu III 2 der Gründe]).
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung durch eine juristische Person, Fristlose Kündigung

    Auszug aus BAG, 16.12.1980 - 7 AZR 799/78
    Dabei ist vor allem zu prüfen, ob ein bestimmter Vorgang für sich genommen überhaupt geeignet ist, einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB abzugeben, und ob das Berufungsgericht alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, bedacht und gegen einander abgewogen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BAG 2, 214 [215] = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG 2, 207 [212] = AP Nr. 5 zu § 626 BGB [zu II der Gründe]; BAG 9, 263 [265] = AP Nr. 42 zu § 626 BGB [zu III 2 der Gründe]).
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 16.12.1980 - 7 AZR 799/78
    Dabei ist vor allem zu prüfen, ob ein bestimmter Vorgang für sich genommen überhaupt geeignet ist, einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB abzugeben, und ob das Berufungsgericht alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, bedacht und gegen einander abgewogen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BAG 2, 214 [215] = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG 2, 207 [212] = AP Nr. 5 zu § 626 BGB [zu II der Gründe]; BAG 9, 263 [265] = AP Nr. 42 zu § 626 BGB [zu III 2 der Gründe]).
  • BGH, 09.04.1956 - II ZR 135/55

    Kostenentscheidung im Schlußurteil

    Auszug aus BAG, 16.12.1980 - 7 AZR 799/78
    Auf den Beschwerdewert kommt es nicht an, weil insoweit das Teilurteil durch das Schlußurteil (d. h. hier durch den "Beschluß" vom 21. August 1978) nur ergänzt wird (BGHZ 20, 253 [254]; Stein-Jonas-Lei pold, aaO).
  • BGH, 28.11.1955 - II ZR 19/55

    Kostenentscheidung nach Teilurteil

    Auszug aus BAG, 16.12.1980 - 7 AZR 799/78
    Gegen ein Schlußurteil über die Kosten wäre, weil gleichzeitig eine zulässige Revision in der Hauptsache, über die noch nicht rechts kräftig entschieden war (vgl. BGHZ 19, 172 f.), eingelegt wurde, die Revision statthaft gewesen (Stein-Jonas-Leipold, aaO).
  • BAG, 15.12.1955 - 2 AZR 239/54

    Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung, Begriff des "wichtigen Grundes",

    Auszug aus BAG, 16.12.1980 - 7 AZR 799/78
    Fehlt es hieran, so ist in aller Regel die Möglichkeit nicht auszuschließfen, daß das angefochtene Urteil von einer rechtlich nicht zutreffenden Vorstellung des Rechtsbegriffs "wichtiger Grund" ausgegangen ist und daß es darauf beruht (BAG AP Nr. 6 zu § 626 BGB).
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