Rechtsprechung
   BAG, 17.03.1976 - 4 AZR 188/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1507
BAG, 17.03.1976 - 4 AZR 188/75 (https://dejure.org/1976,1507)
BAG, Entscheidung vom 17.03.1976 - 4 AZR 188/75 (https://dejure.org/1976,1507)
BAG, Entscheidung vom 17. März 1976 - 4 AZR 188/75 (https://dejure.org/1976,1507)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,1507) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tarifverträge - Bau - Anbringung von Zwischendecken aus Metall - Geltungsbereich - Anbringung von Zwischendecken aus Holz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 21.01.1976 - 4 AZR 71/75

    Tarifverträge - Bau - Geltungsbereich - Bauwerke - Landeskulturbauarbeiten

    Auszug aus BAG, 17.03.1976 - 4 AZR 188/75
    Danach fallen unter den fachlichen Geltungsbereich des BRTV Bau 1971 (wie auch schon unter den insoweit nur unwesentlich anderslautenden BRTV Bau 1965) nur Betriebe, in denen einmal Bauten erstellt oder sonstige bauliche Leistungen erbracht und außerdem Arbeiten ausgeführt werden, die in der den all gemeinen Normen des § 1 Abs. 2 BRTV Bau 1971 nachfolgenden Einzelaufstellung genannt sind (vgl. die Urteile des Senats vom 21. Januar 1976 - 4 AZR 71/75 [demnächst] AP Nr. 26 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, 8. Oktober 1975 - 4 AZR 432/74 -, [demnächst] AP Nr. 25 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau 24. September 1974 - 4 AZR 471/74 -, [demnächst] AP Nr. 11 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz und Io. September 1975 - 4 AZR 456/74 [demnächst] AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau mit jeweils weiteren Nachweisen).

    "Sonstige bauliche Leistungen" erfordern nämlich zunächst einmal, daß die entsprechenden Arbeiten von Betrieben des Baugewerbes ausgeführt werden und daß sie im Sinne eines weiteren Erfordernisses der Erstellung Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken zu dienen bestimmt sein müssen (vgl. Urteile des Senats vom 21. Januar 1976 - 4 AZR 71/75 -, [demnächst] AP Nr. 26 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, 24. September 1975 - 4 AZR 471/74 -, [demnächst] AP Nr. 11 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz und 22. Januar 1975 - 4 AZR 1o/74- -, [demnächst] AP Nr. 2J zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau mit jeweils weiteren Nachweisen).

  • BAG, 24.09.1975 - 4 AZR 471/74

    Tarifkonkurrenz: RTV-Abbruch - RTV-Bau

    Auszug aus BAG, 17.03.1976 - 4 AZR 188/75
    Danach fallen unter den fachlichen Geltungsbereich des BRTV Bau 1971 (wie auch schon unter den insoweit nur unwesentlich anderslautenden BRTV Bau 1965) nur Betriebe, in denen einmal Bauten erstellt oder sonstige bauliche Leistungen erbracht und außerdem Arbeiten ausgeführt werden, die in der den all gemeinen Normen des § 1 Abs. 2 BRTV Bau 1971 nachfolgenden Einzelaufstellung genannt sind (vgl. die Urteile des Senats vom 21. Januar 1976 - 4 AZR 71/75 [demnächst] AP Nr. 26 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, 8. Oktober 1975 - 4 AZR 432/74 -, [demnächst] AP Nr. 25 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau 24. September 1974 - 4 AZR 471/74 -, [demnächst] AP Nr. 11 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz und Io. September 1975 - 4 AZR 456/74 [demnächst] AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau mit jeweils weiteren Nachweisen).

    "Sonstige bauliche Leistungen" erfordern nämlich zunächst einmal, daß die entsprechenden Arbeiten von Betrieben des Baugewerbes ausgeführt werden und daß sie im Sinne eines weiteren Erfordernisses der Erstellung Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken zu dienen bestimmt sein müssen (vgl. Urteile des Senats vom 21. Januar 1976 - 4 AZR 71/75 -, [demnächst] AP Nr. 26 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, 24. September 1975 - 4 AZR 471/74 -, [demnächst] AP Nr. 11 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz und 22. Januar 1975 - 4 AZR 1o/74- -, [demnächst] AP Nr. 2J zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau mit jeweils weiteren Nachweisen).

  • BAG, 03.12.1975 - 4 AZR 3/75

    Arbeitsentgelt: Wegezeitvergütung nach BRTV-Bau

    Auszug aus BAG, 17.03.1976 - 4 AZR 188/75
    Danach fallen unter den fachlichen Geltungsbereich des BRTV Bau 1971 (wie auch schon unter den insoweit nur unwesentlich anderslautenden BRTV Bau 1965) nur Betriebe, in denen einmal Bauten erstellt oder sonstige bauliche Leistungen erbracht und außerdem Arbeiten ausgeführt werden, die in der den all gemeinen Normen des § 1 Abs. 2 BRTV Bau 1971 nachfolgenden Einzelaufstellung genannt sind (vgl. die Urteile des Senats vom 21. Januar 1976 - 4 AZR 71/75 [demnächst] AP Nr. 26 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, 8. Oktober 1975 - 4 AZR 432/74 -, [demnächst] AP Nr. 25 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau 24. September 1974 - 4 AZR 471/74 -, [demnächst] AP Nr. 11 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz und Io. September 1975 - 4 AZR 456/74 [demnächst] AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau mit jeweils weiteren Nachweisen).

    "Sonstige bauliche Leistungen" erfordern nämlich zunächst einmal, daß die entsprechenden Arbeiten von Betrieben des Baugewerbes ausgeführt werden und daß sie im Sinne eines weiteren Erfordernisses der Erstellung Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken zu dienen bestimmt sein müssen (vgl. Urteile des Senats vom 21. Januar 1976 - 4 AZR 71/75 -, [demnächst] AP Nr. 26 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, 24. September 1975 - 4 AZR 471/74 -, [demnächst] AP Nr. 11 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz und 22. Januar 1975 - 4 AZR 1o/74- -, [demnächst] AP Nr. 2J zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau mit jeweils weiteren Nachweisen).

  • BAG, 17.02.1971 - 4 AZR 71/70

    Hölzerne Unterkonstruktionen - Anbringung von Leichtbauplatten - Wohngebäude -

    Auszug aus BAG, 17.03.1976 - 4 AZR 188/75
    Ab gesehen davon werden auch derartige Tätigkeiten des Schreinerhandwerks in § 1 Abs. 2 BRTV Bau 1971 vom fachlichen Geltungsbereich des BRTY Bau 1971 ebenfalls ausdrücklich ausgenommen (vgl. dazu BAG AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 11.12.1974 - 4 AZR 151/74

    Tarifverträge - Bau - Betrieb - Verlegen von Heizungsrohren

    Auszug aus BAG, 17.03.1976 - 4 AZR 188/75
    Daraus zieht das Landesarbeitsgericht auch den rechtlich zutreffenden Schluß, daß die Anbringung der Zwischendecken aus Metall, obwohl diese geradezu notwendigerweise auch eine Isolierfunktion haben, dennoch nicht als "isolierarbeiten" im tariflichen Sinne angesehen werden kann, da die entsprechenden Tätigkeiten der Beklagten - anders als etwa die Isolierung von Heizungsrohren - nur beiläufig auch Isolierzwecken dienen (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 11 . Dezember 197 AZR 151/7 -.» [demnächst] AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 16.10.1974 - 4 AZR 29/74

    Arbeitgeber - Begriff - Definition - Gläubiger der Arbeitsleistung - Schuldner

    Auszug aus BAG, 17.03.1976 - 4 AZR 188/75
    Das Landesarbeitsgericht hat die Auskunftspflicht der Beklagten, die ihren Betrieb in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts betreiben und daher bei Vor liegen der entsprechenden tariflichen Voraussetzungen der Klägerin als Gesamtschuldner auskunfts- und beitragspflichtig wären (vgl. Urteil des Senats vom 16. Oktober 1974 - 4 AZR 29/74 -, [demnächst] AP Nr. 1 zu § 7o5 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), damit begründet, diese führten "Fertigbauarbeiten" im tariflichen Sinne aus, denn sie bauten vorfabrizierte Bauteile in bereits erstellte Gebäude ein.
  • BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 456/74

    Tarifverträge: Geltungsbereich des RTV-Bau

    Auszug aus BAG, 17.03.1976 - 4 AZR 188/75
    Danach fallen unter den fachlichen Geltungsbereich des BRTV Bau 1971 (wie auch schon unter den insoweit nur unwesentlich anderslautenden BRTV Bau 1965) nur Betriebe, in denen einmal Bauten erstellt oder sonstige bauliche Leistungen erbracht und außerdem Arbeiten ausgeführt werden, die in der den all gemeinen Normen des § 1 Abs. 2 BRTV Bau 1971 nachfolgenden Einzelaufstellung genannt sind (vgl. die Urteile des Senats vom 21. Januar 1976 - 4 AZR 71/75 [demnächst] AP Nr. 26 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, 8. Oktober 1975 - 4 AZR 432/74 -, [demnächst] AP Nr. 25 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau 24. September 1974 - 4 AZR 471/74 -, [demnächst] AP Nr. 11 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz und Io. September 1975 - 4 AZR 456/74 [demnächst] AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau mit jeweils weiteren Nachweisen).
  • BAG, 08.10.1975 - 4 AZR 432/74

    Tarifverträge: Anwendungsbereich, Selbständige baugewerbliche Betriebsabteilung

    Auszug aus BAG, 17.03.1976 - 4 AZR 188/75
    Danach fallen unter den fachlichen Geltungsbereich des BRTV Bau 1971 (wie auch schon unter den insoweit nur unwesentlich anderslautenden BRTV Bau 1965) nur Betriebe, in denen einmal Bauten erstellt oder sonstige bauliche Leistungen erbracht und außerdem Arbeiten ausgeführt werden, die in der den all gemeinen Normen des § 1 Abs. 2 BRTV Bau 1971 nachfolgenden Einzelaufstellung genannt sind (vgl. die Urteile des Senats vom 21. Januar 1976 - 4 AZR 71/75 [demnächst] AP Nr. 26 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, 8. Oktober 1975 - 4 AZR 432/74 -, [demnächst] AP Nr. 25 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau 24. September 1974 - 4 AZR 471/74 -, [demnächst] AP Nr. 11 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz und Io. September 1975 - 4 AZR 456/74 [demnächst] AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau mit jeweils weiteren Nachweisen).
  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 280/85

    Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils - Einziehung von Beiträgen für

    Der Einbau von Wand- und Deckenverkleidungen unterfällt auch als Schreinerhandwerk dem Geltungsbereich des BRTV-Bau in der ab 01.01.1981 geltenden Fassung (anders noch die vorher gültige Fassung des BRTV-Bau - vgl. BAG vom 17. März 1976 - 4 AZR 188/75 - AP Nr. 28 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau -).

    Zwar hat der Senat im Urteil vom 17. März 1976 - 4 AZR 188/75 - AP Nr. 28 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau entschieden, daß das Anbringen von Decken aus Holz dem Schreinerhandwerk zuzurechnen sei und deshalb nicht unter den fachlichen Geltungsbereich der Tarifverträge des Baugewerbes falle.

    Gleichwohl war die tarifliche Einordnung von Trockenbauarbeiten unter Verwendung von Holz schon zu damaliger Zeit nicht unumstritten (vgl. Anmerkung Henrich zu BAG AP Nr. 28 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 82/90

    Heizungs- und Lüftungsbau als Baugewerbe

    "Bauliche Leistungen" erfordern, daß die entsprechenden Arbeiten von Betrieben des Baugewerbes ausgeführt werden und daß sie der Erstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken zu dienen bestimmt sein müssen (BAG Urteil vom 17. März 1976 - 4 AZR 188/75 - AP Nr. 28 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 11. Dezember 1974 - 4 AZR 151/74 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP Nr. 59 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • LAG Hessen, 15.12.2003 - 16 Sa 579/03

    Arbeitnehmerentsendung; Fassadenverkleidungen aus Metall

    Dieser ist nämlich dadurch gekennzeichnet, dass Material aus Metall hergestellt wird, das an Gebäuden und sonstigen Bauwerken Verwendung findet (vgl. BAG 17.03.1976 AP Nr. 28 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • LAG Hessen, 29.03.2004 - 16 Sa 1503/03

    Beurteilung, ob arbeitszeitlich hauptsächlich bauliche Leistungen erbracht worden

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hessen, 28.11.2005 - 16 Sa 2023/04

    Tarifauslegung - Sozialkassenverfahren - Treppenbau

    Die Merkmale des in § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 13 VTV (VTV 2000) verwendeten Begriffs des Fertigbauteils sind nur dann erfüllt, wenn es sich um serienmäßig hergestellte, typisierte Bauteile handelt, durch deren Einbau herkömmliche Bauweise durch Verwendung von Fertigteilen ersetzt wird (vgl. Kammerurteil vom 18. August 2003 - 16 Sa 1988/02 - EzA ÜG § 1 AEntG Nr. 16; ebenso: BAG 17. März 1976, AP Nr. 28 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 13/82

    Fahrbahnmarkierung - Straßenbau - Malerbranche - Malerhandwerk - BRTV-Bau

    Danach fallen unter den fachlichen Geltungsbereich des BRTV-Bau und der Verfahrenstarifverträge nur Betriebe, in denen einmal Bauten erstellt oder sonstige bauliche Leistun gen erbracht und außerdem Arbeiten ausgeführt werden, die in der den allgemeinen Normen des § 1 Nr. 2 BRTV-Bau nach folgenden Einzelaufstellung genannt sind (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BAG Urteil vom 17. März 1976 - 4 AZR 188/75 -, AP Nr. 28 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, mit zahlreichen Nachweisen).
  • BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 862/79

    Vermieten von Baumaschinen - Gestellung von Bedienungspersonal - Gemischter

    Demgemäß fallen auch unter den § 1 Abs. 2 VerfTV Berlin nur Betriebe, in denen einmal Bauten erstellt oder sonstige bauliche Leistungen erbracht und außerdem Arbeiten ausgeführt werden, die in der den allgemeinen Normen des § 1 Abs. 2 VerfTV Berlin (Generalklausel) folgenden Einzelaufstellung genannt sind (vgl. die Urteile des Senats vom 17 März 1976 AZR 188/75 -, AP Nr. 28 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 12. Dezember 1979 AZR 80/78 AP Nr. 31 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, mit jeweils weiteren Nachweisen) .
  • BAG, 25.11.1981 - 4 AZR 289/79

    Betrieb des Klempnerhandwerks - Arbeitsmethoden des Klempnerhandwerks -

    Dabei knüpft der Senat an seine frühere Rechtsprechung an, wonach Betriebe, die Zwischendecken aus Metall anbringen, nicht unter den Geltungsbereich des BRTV Bau fallen, obwohl solche Decken u.a. auch Isolierzwecken dienen (vgl. BAG AP Nr. 28 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), und dasselbe für Betriebe des Kabelbaus zutrifft, auch wenn bei ihnen neben der eigentlichen Kabelverlegung im Sinne einer Hilfsfunktion Kabelgräben auszuheben und nach der Kabelverlegung wieder zuzuschütten sind (vgl. das Urteil des Senats vom 23. September 1981 - 4 AZR 108/79 -, [demnächst] AP Nr. 35 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • LAG Hessen, 17.05.2004 - 10 Sa 786/03

    Unbegründeter Beitragsanspruch der Urlaubskasse des Baugewerbes bei inländischem

    Dieser ist nämlich dadurch gekennzeichnet, dass Material aus Metall hergestellt wird, das an Gebäuden und sonstigen Bauwerken, und damit auch an und in Industrieanlagen Verwendung findet (vgl. BAG 17.03.1976 AP Nr. 28 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • LAG Hessen, 17.05.2004 - 10 Sa 2019/99
    Dieser ist nämlich dadurch gekennzeichnet, dass Material aus Metall hergestellt wird, das an Gebäuden und sonstigen Bauwerken, und damit auch an und in Industrieanlagen Verwendung findet (vgl. BAG 17.03.1976 AP Nr. 28 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • LAG Hessen, 20.03.1995 - 16 Sa 1777/94

    Kreis der beitragspflichtigen Personen Beiträgen gegenüber den Sozialkassen des

  • BAG, 28.07.1993 - 10 AZR 556/92
  • BAG, 27.01.1993 - 10 AZR 203/91

    Pflicht zur Beitragszahlung für die gewerblichen Arbeitnehmer eines Baubetriebs -

  • BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 827/79
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht