Rechtsprechung
BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1185/79 |
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BGB § 611 Abs. 1
Zulässigkeit einer Gratifikations-Rückzahlungspflicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Weihnachtsgratifikation - Rückzahlung
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 13.06.1979 - 4 Ca 855/79
- LAG Düsseldorf, 03.10.1979 - 2 Sa 411/79
- BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1185/79
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 10.05.1962 - 5 AZR 452/61
Weihnachtsgratifikation - Verpflichtung zur Rückzahlung - Eigene Kündigung - …
Auszug aus BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1185/79
a) Der Senat hat in der grundlegenden Entscheidung BAG 13, 129 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Gratifikation vom 10. Mai 1962 ausgesprochen, bei einer im Jahre 1960 gezahlten Weihnachtsgratifikation von 100,-- DM und weniger sei eine Rückzahlungsverpflichtung unzulässig.Richtig ist zwar, daß in der grundlegenden Entscheidung BAG 13, 129 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Gratifikation auch gesagt ist, ein Weihnachtsgeld von 100,-- DM belaufe sich nur auf einen Betrag, den die Steuergesetzgebung jedem Arbeitnehmer ohne Rücksicht darauf, ob er Weihnachtsgeld erhält oder nicht, als lohnsteuerfreien Betrag beläßt.
- BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 287/77
Bindungsklauseln einer Gratifikationszusage - Betriebsbedingte Kündigung - …
Auszug aus BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1185/79
Mißbilligt hat der Senat ein Rückzahlungsverlangen nur dann, wenn der Arbeitgeber aus nicht vom Arbeitnehmer gesetzten Gründen auf die mit der Bindung gewollte Betriebstreue verzichtet und seinerseits kündigt (BAG AP Nr. 72, 80, 84 zu § 611 BGB Gratifikation sowie BAG 31, 113 = AP Nr. 98 aaO). - BAG, 23.02.1967 - 5 AZR 234/66
Weihnachtsgratifikation - Rückzahlungspflicht
Auszug aus BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1185/79
Überwiegend ist ihr jedoch auch im Schrifttum zugestimmt worden (vgl. die Übersicht in der Entscheidung AP Nr. 57 zu § 611 BGB Gratifikation (zu 1 der Gründe), die dahin zu ergänzen ist, daß auch Mayer-Maly in seiner Anmerkung zu AP Nr. 28 zu § 611 BGB Gratifikation aus Gründen der Rechtsklarheit die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze für gerechtfertigt angesehen hat). - BAG, 06.12.1963 - 5 AZR 169/63
Gratifikation - Abschlußprämie - Rückzahlungsklausel
Auszug aus BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1185/79
Überwiegend ist ihr jedoch auch im Schrifttum zugestimmt worden (vgl. die Übersicht in der Entscheidung AP Nr. 57 zu § 611 BGB Gratifikation (zu 1 der Gründe), die dahin zu ergänzen ist, daß auch Mayer-Maly in seiner Anmerkung zu AP Nr. 28 zu § 611 BGB Gratifikation aus Gründen der Rechtsklarheit die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze für gerechtfertigt angesehen hat). - BAG, 11.06.1964 - 5 AZR 472/63
Weihnachtsgratifikation
Auszug aus BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1185/79
Dies ist ersichtlich aus Gründen der Praktikabilität und Rechtssicherheit geschehen (vgl. dazu BAG 16, 107, 115 f. = AP Nr. 36 zu § 611 BGB Gratifikation (zu B V 2 der Gründe)).
- LAG Baden-Württemberg, 28.09.2000 - 21 Sa 23/00
Inhalt und Umfang der Nachbearbeitungspflicht des Versicherers bei notleidenden …
Bei ausgesprochenen Bagatellfällen, in denen es lediglich um die Rückzahlung geringer nicht verdienter Provisionsvorschüsse geht - etwa von weniger als DM 200,-- in Anlehnung an die Maßstäbe der Gratifikationsrechtsprechungen des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG AP Nr. 108 zu § 611 BGB Gratifikation -, werden in der Regel Erinnerungs- und Mahnschreiben sowie die Androhung einer Kündigung des Versicherungsvertrages in schriftlicher Form der Nachbearbeitungspflicht genügen, da ein erneuter Besuch durch einen Dritten bei dem Versicherungsnehmer mit unzumutbar hohen wirtschaftlichen Aufwendungen verbunden wäre.